Sitzung: 07.08.2018 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0270/2018
Die
Eigentümergemeinschaft der Grundstücke in der Gemarkung Dannenberg, Flur 14,
- Fl.stück:
24/6, mit einer Größe von 13.173 m²
- Fl.stück:
106/1, mit einer Größe von 107 m²
- Fl.stück:
107/1, mit einer Größe von 370 m²
- Fl.stück:
108/1, mit einer Größe von 550 m²
- Fl.stück:
109/1, mit einer Größe von 421 m²
hat der Stadt
Dannenberg (Elbe) die genannten Grundstücke zum Kauf angeboten. Der Kaufpreis
soll 460.000 Euro betragen, das entspricht einem m² Preis von 31,46 Euro. Die
mit dem Vertrag verbundenen Kosten sollen von der Stadt Dannenberg (Elbe)
übernommen werden. Hierbei handelt es sich um die Grunderwerbssteuer (5 % des
Kaufpreises) sowie die Notariats- und Grundbuchkosten in Höhe von ca. 6.000,00
Euro.
Für den Erwerb der
Grundstücke sind finanzielle Mittel nicht im Haushalt 2018 verfügbar. Allerdings sind im Haushaltsplan 2017 440.000 Euro für den
Ankauf der Grundstücke im Bereich "Pörmke“ eingeplant worden. Da dieser
Ankauf bisher noch nicht zustande gekommen ist, stehen diese Mittel für den
Ankauf der Grundstücke Gotenweg zur Verfügung. Die Restsumme in Höhe von ca.
50.000,00 Euro muss überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Als
Deckungsvorschlag können hier Mittel aus der Wirtschaftsförderung herangezogen
werden.
StDir
Meyer erläutert den Sachverhalt. Er deutet auf die strategische Bedeutung
dieses Grundstückskomplexes hin. Im Hinblick auf die weitere Entwicklung der
Stadt Dannenberg (Elbe) kann dieses von enormen Vorteil sein. Der Fachausschuss
und auch der Verwaltungsausschuss haben sich einstimmig für den Ankauf
ausgesprochen.
Der Rat
der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die Grundstücke in
der Gemarkung Dannenberg, Flur 14, Flurstücke 24/6, 106/1, 107/1, 108/1 und
109/1, mit einer Gesamtfläche von 14.621 m² werden zu einer Gesamtsumme in Höhe
von 460.000 Euro erworben. Die mit dem Vertrag verbunden Kosten zahlt die Stadt
Dannenberg (Elbe).
Die Zustimmung zur
überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von ca. 50.000,00 Euro wird erteilt.