Sitzung: 28.06.2018 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Vorlage: 31/0223/2018
Der Interessent
wollte das Grundstück zunächst kaufen, was durch den VA abgelehnt wurde.
Einer Verpachtung
spricht nach Ansicht der Verwaltung nichts entgegen, zumal in Vergangenheit
schon des Öfteren Pachtverträge über die Nutzung von Grundstücken im Bereich
‚Am Stadtbad‘ geschlossen wurden. Hier handelte es sich jedoch lediglich um
Flächen zwischen 10 und 30 m².
Die zukünftigen,
nicht unerheblichen Unterhaltungsarbeiten würden dann wegfallen und die
Verkehrssicherungspflicht dem Pächter übertragen werden.
Sollte die Fläche
eingezäunt werden, so ist der Zaun nach Ablauf des Pachtverhältnisses zu
entfernen. Der Vertrag ist an die derzeitigen Eigentumsverhältnisse gebunden.
Sollten sich die Eigentümer des Grundstückes Am Stadtbad 27 ändern, ist auch
der Vertrag beendet. Ein neuer Eigentümer müsste dann einen eigenen Vertrag
schließen.
StD Meyer erläutert, dass
nach einem bestehenden Grundsatzbeschluss keine städtischen Grundstücke
verkauft werden sollen, jedoch etliche städtische Flächen verpachtet worden
sind.
Rh Krull weist darauf hin,
dass im Bereich des Baugebietes bereits Eingriffe in Kompensationsflächen
vorgenommen worden sind und spricht sich gegen eine Verpachtung aus.
In der Beratung wird darauf
hingewiesen, dass Kompensationsflächen nicht verpachtet werden sollten, und die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es sich bei der betreffenden Fläche um
eine Kompensationsfläche handelt.