Beschluss: Vertagung

Der Interessent wollte das Grundstück zunächst kaufen, was durch den VA abgelehnt wurde.

Einer Verpachtung spricht nach Ansicht der Verwaltung nichts entgegen, zumal in Vergangenheit schon des Öfteren Pachtverträge über die Nutzung von Grundstücken im Bereich ‚Am Stadtbad‘ geschlossen wurden. Hier handelte es sich jedoch lediglich um Flächen zwischen 10 und 30 m².

Die zukünftigen, nicht unerheblichen Unterhaltungsarbeiten würden dann wegfallen und die Verkehrssicherungspflicht dem Pächter übertragen werden.

Sollte die Fläche eingezäunt werden, so ist der Zaun nach Ablauf des Pachtverhältnisses zu entfernen. Der Vertrag ist an die derzeitigen Eigentumsverhältnisse gebunden. Sollten sich die Eigentümer des Grundstückes Am Stadtbad 27 ändern, ist auch der Vertrag beendet. Ein neuer Eigentümer müsste dann einen eigenen Vertrag schließen.

 

StD Meyer erläutert, dass nach einem bestehenden Grundsatzbeschluss keine städtischen Grundstücke verkauft werden sollen, jedoch etliche städtische Flächen verpachtet worden sind.

 

Rh Krull weist darauf hin, dass im Bereich des Baugebietes bereits Eingriffe in Kompensationsflächen vorgenommen worden sind und spricht sich gegen eine Verpachtung aus.

 

In der Beratung wird darauf hingewiesen, dass Kompensationsflächen nicht verpachtet werden sollten, und die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es sich bei der betreffenden Fläche um eine Kompensationsfläche handelt.