Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Siehe beiliegenden Antrag der UWG-Fraktion im Samtgemeinderat vom Januar 2018.

 

Hinweis der Verwaltung zu Ziffer 1 des Antrages:

Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung dieser Maßnahme ist es erforderlich, eine Firma mit der Überprüfung zu beauftragen, da voraussichtlich auch neue Lampen installiert werden müssen, da ein einfacher Austausch der Leuchtmittel nicht möglich ist. Nach Rückmeldung der Firma Stoedter ist eine entsprechende Anfrage an den Großhandel übersandt worden, jedoch kann derzeit krankheitsbedingt keine Rückmeldung erfolgen. Sobald entsprechende Unterlagen vorliegen, wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

 

Stellungnahme der Verwaltung zu Ziffer 2 des Antrages:

Ratsherr Walter schlägt für die UWG-Fraktion vor, die Vertretung des Beirates für Inklusion als beratendes Mitglied in den Schulausschuss aufzunehmen.

Eine Prüfung des Antrages hat ergeben, dass die Erweiterung des Schulausschusses um ein weiteres beratendes Mitglied nach § 71 Abs. 7 NKomVG rechtlich nicht möglich ist. Im Hinblick auf die in § 110 Abs. 2 NSchG (siehe unten) normierte abschließende Regelung zur Zusammensetzung des Ausschusses kann dem Antrag nicht entsprochen werden. Es wird daher vorgeschlagen, den Vertreter des Beirates für Inklusion als Sachverständigen im Sinne des § 62 Abs. 2 NKomVG zu Sitzungen des Schulausschusses einzuladen und anzuhören (dies muss jedoch in jedem Einzelfall beschlossen werden), wenn das Thema Inklusion im Ausschuss konkret beraten wird. Dies wäre theoretisch auch in jeder Sitzung möglich. Durch diese Regelung könnte von der Kompetenz des Beiratsmitgliedes profitiert werden, ohne den Ausschuss erweitern zu müssen (was rechtlich wie oben dargestellt nicht möglich ist).

Die Verwaltung hat Ratsherrn Walter das Ergebnis der rechtlichen Prüfung mitgeteilt und um Rückmeldung gebeten, wie die UWG-Fraktion in Kenntnis der Rechtslage mit diesem Teil des Antrages verfahren will.

 

Ratsherr Walter hat daraufhin mit Mail vom 19.02.2018 mitgeteilt, dass die UWG-Fraktion dem oben genannten Vorschlag der Verwaltung folgt. Der Antrag der UWG-Fraktion soll daher in diesem Sinne angepasst werden. Die UWG-Fraktion beantragt daher, eine Vertretung des Beirates für Inklusion zu den Sitzungen des Schulausschusses hinzuzuladen und diese nach Bedarf und jeweiligem Beschluss des Gremiums als Sachverständigen im Sinne des § 62 Abs. 2 NKomVG zu hören.

 

§ 110 Abs. 2 NSchG
Die Schulausschüsse setzen sich aus Abgeordneten der Vertretung des Schulträgers und aus einer vom Schulträger zu bestimmenden Zahl stimmberechtigter Vertreterinnen oder Vertreter der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss müssen mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler angehören. Den Schulausschüssen, die sowohl für allgemein bildende als auch für berufsbildende Schulen zuständig sind, müssen mindestens je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler angehören; jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter muss der jeweiligen Personengruppe an den berufsbildenden Schulen angehören. Die Abgeordneten der Vertretung des Schulträgers müssen in der Mehrheit sein. Die Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

 

Beratung zu Ziffer 1 des Antrages:

Frau Demmer hat kurzfristig einige Zahlen zur geplanten Umstellung auf LED-Beleuchtung bekommen und trägt diese vor. In den Turnhallen Neu Darchau und Hitzacker müssen lediglich die Leuchtmittel ausgetauscht werden, in den übrigen Turnhallen muss noch eine Begehung durch die Fachfirma erfolgen, um den genauen Bedarf an neuer Beleuchtung zu ermitteln.

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass zunächst der gesamte Bedarf mit allen Kosten ermittelt werden soll, bevor eine Empfehlung ausgesprochen wird.

 

Beratung zu Ziffer 2 des Antrages:

Frau Scharf erläutert kurz die rechtliche Lage. So kann eine Vertretung aus dem Beirat für Menschen mit Behinderung kein Mitglied im Ausschuss werden, allerdings dauerhaft als Sachverständige/r dazu geladen und angehört werden.

Die Ausschussmitglieder begrüßen diese Maßnahme.

AV Mattiesch bittet Martina König, die als Gast im Zuschauerraum anwesend ist, mit der Zustimmung der Ausschussmitglieder um eine kurze Vorstellung.

Frau König bedankt sich zunächst für die positive Empfehlung des Ausschusses. Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat acht Mitglieder, die 1. Vorsitzende ist Frau Vivien Weiss. Voraussichtlich wird sie oder Frau Weiss die Vertretung im Ausschuss wahrnehmen. Sie bittet um rechtzeitige Zusendung der Sitzungsunterlagen, um sich entsprechend vorbereiten zu können.

 

Frau Neumann als Gast merkt hierzu direkt an, dass sie bei Sitzungen, so auch heute, die Redner schlecht versteht, da sie hörgeschädigt ist und Hörgeräte benötigt. Evtl. kann man hier eine Akustik-Schleife installieren, so wie es bei den Sitzungen des Landkreises gehandhabt wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung (Matthias Rhode, ‚Fachbereichsleiter 1)::

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat sich bereits seit dem Jahr 2013 mit dem Thema der akustischen Barrierefreiheit in Gremiensitzungen beschäftigt und den Einsatz entsprechender technischer Maßnahmen geprüft.

Eine Möglichkeit stellen dabei sogenannte fest installierte oder mobile Induktionsanlagen dar. Diese Anlagen ermöglichen Hörgeräte- oder CI-Trägern ein gutes Sprachverstehen bei relativ geringer Wartung der Anlagen. Sie bedürfen jedoch eines gewissen Aufwandes beim Transport zu den Sitzungsorten sowie beim Aufbau (insbesondere dann, wenn ein Induktionskabel verlegt werden muss) und sind zudem relativ teuer. Entsprechende Anlagen wurden interessierten Teilnehmern in einer Veranstaltung des Behindertenbeirates des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 26.06.2014 vorgestellt, an der auch die Samtgemeinde Elbtalaue teilgenommen hat.

Eine weitere Möglichkeit stellen Anlagen zur Übertragung mit infrarotem Licht oder per Funk dar. Hier müssen jedoch in jedem Einzelfall  Empfänger an alle hilfsbedürftigen Personen ausgegeben, danach wieder eingesammelt, überprüft und ggf. instand gesetzt werden.

 

Nach Abwägung der Kosten und der technischen Handhabbarkeit hat sich die Samtgemeinde Elbtalaue daher zur Anschaffung einer Mikrophonanlage mit Lautsprecher entschlossen, die seitdem in den Sitzungen des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue und der Mitgliedsstädte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) erfolgreich eingesetzt wird.

 

Sollte es auch in Zukunft zu weiteren akustischen Problemen bei den Sitzungen des Schulausschusses kommen, bestünde die Möglichkeit, die angeschaffte Anlage auch dort einzusetzen

 


Beschlussempfehlung:

Zu Ziffer 1 des Antrages:

Nach genauer Bedarfs- und Kostenermittlung für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung aller Grundschulturnhallen  wird dem Schulausschuss eine neue Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt.

 

Zu Ziffer 2 des Antrages:

Zukünftig wird eine Vertretung des Beirates für Menschen mit Behinderung zu den Sitzungen des Schulausschusses hinzugeladen und als Sachverständige/r im Sinne des § 62 Abs. 2 NKomVG gehört.