Sitzung: 04.04.2018 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 31/0069/2018
Sachverhalt:
Siehe beiliegenden
Antrag der UWG-Fraktion im Samtgemeinderat vom Januar 2018.
Hinweis der
Verwaltung zu Ziffer 1 des Antrages:
Für die
Wirtschaftlichkeitsberechnung dieser Maßnahme ist es erforderlich, eine Firma
mit der Überprüfung zu beauftragen, da voraussichtlich auch neue Lampen
installiert werden müssen, da ein einfacher Austausch der Leuchtmittel nicht
möglich ist. Nach Rückmeldung der Firma Stoedter ist eine entsprechende Anfrage
an den Großhandel übersandt worden, jedoch kann derzeit krankheitsbedingt keine
Rückmeldung erfolgen. Sobald entsprechende Unterlagen vorliegen, wird die
Verwaltung den Ausschuss informieren.
Stellungnahme der Verwaltung zu
Ziffer 2 des Antrages:
Ratsherr Walter schlägt für die
UWG-Fraktion vor, die Vertretung des Beirates für Inklusion als beratendes
Mitglied in den Schulausschuss aufzunehmen.
Eine Prüfung des Antrages hat
ergeben, dass die Erweiterung des Schulausschusses um ein weiteres beratendes
Mitglied nach § 71 Abs. 7 NKomVG rechtlich nicht möglich ist. Im Hinblick auf
die in § 110 Abs. 2 NSchG (siehe unten) normierte abschließende Regelung zur
Zusammensetzung des Ausschusses kann dem Antrag nicht entsprochen werden.
Es wird daher vorgeschlagen, den Vertreter des Beirates für Inklusion als
Sachverständigen im Sinne des § 62 Abs. 2 NKomVG zu Sitzungen des
Schulausschusses einzuladen und anzuhören (dies muss jedoch in jedem Einzelfall
beschlossen werden), wenn das Thema Inklusion im Ausschuss konkret beraten
wird. Dies wäre theoretisch auch in jeder Sitzung möglich. Durch diese Regelung
könnte von der Kompetenz des Beiratsmitgliedes profitiert werden, ohne den
Ausschuss erweitern zu müssen (was rechtlich wie oben dargestellt nicht möglich
ist).
Die Verwaltung hat Ratsherrn
Walter das Ergebnis der rechtlichen Prüfung mitgeteilt und um Rückmeldung
gebeten, wie die UWG-Fraktion in Kenntnis der Rechtslage mit diesem Teil des
Antrages verfahren will.
Ratsherr Walter hat daraufhin
mit Mail vom 19.02.2018 mitgeteilt, dass die UWG-Fraktion dem oben genannten Vorschlag
der Verwaltung folgt. Der Antrag der UWG-Fraktion soll daher in diesem Sinne
angepasst werden. Die UWG-Fraktion beantragt daher, eine Vertretung des
Beirates für Inklusion zu den Sitzungen des Schulausschusses hinzuzuladen und
diese nach Bedarf und jeweiligem Beschluss des Gremiums als Sachverständigen im
Sinne des § 62 Abs. 2 NKomVG zu hören.
§ 110 Abs. 2 NSchG
Die Schulausschüsse setzen sich aus Abgeordneten der Vertretung des
Schulträgers und aus einer vom Schulträger zu bestimmenden Zahl stimmberechtigter
Vertreterinnen oder Vertreter der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen zusammen.
Jedem Schulausschuss müssen mindestens je eine Vertreterin oder ein
Vertreter der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen
und Schüler angehören. Den Schulausschüssen, die sowohl für allgemein
bildende als auch für berufsbildende Schulen zuständig sind, müssen mindestens
je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrkräfte, der
Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler angehören; jeweils
eine Vertreterin oder ein Vertreter muss der jeweiligen Personengruppe an den
berufsbildenden Schulen angehören. Die Abgeordneten der Vertretung des
Schulträgers müssen in der Mehrheit sein. Die Vertreterinnen oder Vertreter der
Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Beratung zu Ziffer
1 des Antrages:
Frau Demmer hat
kurzfristig einige Zahlen zur geplanten Umstellung auf LED-Beleuchtung bekommen
und trägt diese vor. In den Turnhallen Neu Darchau und Hitzacker müssen lediglich
die Leuchtmittel ausgetauscht werden, in den übrigen Turnhallen muss noch eine
Begehung durch die Fachfirma erfolgen, um den genauen Bedarf an neuer
Beleuchtung zu ermitteln.
Die
Ausschussmitglieder sind sich einig, dass zunächst der gesamte Bedarf mit allen
Kosten ermittelt werden soll, bevor eine Empfehlung ausgesprochen wird.
Beratung zu Ziffer
2 des Antrages:
Frau Scharf
erläutert kurz die rechtliche Lage. So kann eine Vertretung aus dem Beirat für
Menschen mit Behinderung kein Mitglied im Ausschuss werden, allerdings
dauerhaft als Sachverständige/r dazu geladen und angehört werden.
Die
Ausschussmitglieder begrüßen diese Maßnahme.
AV Mattiesch bittet
Martina König, die als Gast im Zuschauerraum anwesend ist, mit der Zustimmung
der Ausschussmitglieder um eine kurze Vorstellung.
Frau König bedankt
sich zunächst für die positive Empfehlung des Ausschusses. Der Beirat für
Menschen mit Behinderung hat acht Mitglieder, die 1. Vorsitzende ist Frau
Vivien Weiss. Voraussichtlich wird sie oder Frau Weiss die Vertretung im
Ausschuss wahrnehmen. Sie bittet um rechtzeitige Zusendung der
Sitzungsunterlagen, um sich entsprechend vorbereiten zu können.
Frau Neumann als
Gast merkt hierzu direkt an, dass sie bei Sitzungen, so auch heute, die Redner
schlecht versteht, da sie hörgeschädigt ist und Hörgeräte benötigt. Evtl. kann
man hier eine Akustik-Schleife installieren, so wie es bei den Sitzungen des
Landkreises gehandhabt wird.
Stellungnahme der Verwaltung (Matthias
Rhode, ‚Fachbereichsleiter 1)::
Die Samtgemeinde Elbtalaue hat sich bereits
seit dem Jahr 2013 mit dem Thema der akustischen Barrierefreiheit in
Gremiensitzungen beschäftigt und den Einsatz entsprechender technischer
Maßnahmen geprüft.
Eine Möglichkeit stellen dabei sogenannte
fest installierte oder mobile Induktionsanlagen dar. Diese Anlagen ermöglichen
Hörgeräte- oder CI-Trägern ein gutes Sprachverstehen bei relativ geringer
Wartung der Anlagen. Sie bedürfen jedoch eines gewissen Aufwandes beim
Transport zu den Sitzungsorten sowie beim Aufbau (insbesondere dann, wenn ein
Induktionskabel verlegt werden muss) und sind zudem relativ teuer.
Entsprechende Anlagen wurden interessierten Teilnehmern in einer Veranstaltung
des Behindertenbeirates des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 26.06.2014 vorgestellt,
an der auch die Samtgemeinde Elbtalaue teilgenommen hat.
Eine weitere Möglichkeit stellen Anlagen zur
Übertragung mit infrarotem Licht oder per Funk dar. Hier müssen jedoch in jedem
Einzelfall Empfänger an alle
hilfsbedürftigen Personen ausgegeben, danach wieder eingesammelt, überprüft und
ggf. instand gesetzt werden.
Nach Abwägung der Kosten und der technischen
Handhabbarkeit hat sich die Samtgemeinde Elbtalaue daher zur Anschaffung einer
Mikrophonanlage mit Lautsprecher entschlossen, die seitdem in den Sitzungen des
Rates der Samtgemeinde Elbtalaue und der Mitgliedsstädte Dannenberg (Elbe) und
Hitzacker (Elbe) erfolgreich eingesetzt wird.
Sollte es auch in Zukunft zu weiteren
akustischen Problemen bei den Sitzungen des Schulausschusses kommen, bestünde
die Möglichkeit, die angeschaffte Anlage auch dort einzusetzen
Beschlussempfehlung:
Zu Ziffer 1 des
Antrages:
Nach genauer
Bedarfs- und Kostenermittlung für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung aller
Grundschulturnhallen wird dem
Schulausschuss eine neue Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt.
Zu Ziffer 2 des Antrages:
Zukünftig wird eine
Vertretung des Beirates für Menschen mit Behinderung zu den Sitzungen des
Schulausschusses hinzugeladen und als Sachverständige/r im Sinne des § 62 Abs.
2 NKomVG gehört.