Sitzung: 15.03.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25
Vorlage: 1/0009/2018
Die Fraktion
B90/Die Grünen hat seinerzeit einen Antrag mit dem Inhalt „Vielfältige
Demokratie in niedersächsischen Räten beibehalten“ gestellt. Der Antrag ist der
Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.
Rh Siebolds
erläutert kurz den Antrag und erwähnt, wie dieses sich im Bereich der
Samtgemeinde Elbtalaue auswirken könnte.
In der Zwischenzeit
scheint es Bemühungen der neuen Landesregierung zu diesem Thema zu geben. Es
besteht Kenntnis darüber, dass der Landtag sich mit der Problematik
beschäftigt. Dennoch bittet er um Unterstützung in dieser Angelegenheit, um ein
klares Signal diesbezüglich zu senden.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue spricht sich gegenüber der Landesregierung sowie dem
niedersächsischen Städtetag/Städte und Gemeindebund/Landkreistag dafür aus, die
aktuelle Regelung bzgl. der Mindestgröße einer Fraktion in einer kommunalen Vertretung
nicht zu verändern.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fordert die niedersächsische Landesregierung und die sie
tragenden Parteien SPD und CDU auf, diese Pläne fallenzulassen und die
Niedersächsische Kommunalverfassung in diesem Punkt auch in Zukunft nicht zu
verändern.