Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Die Fraktion B90/Die Grünen hat seinerzeit einen Antrag mit dem Inhalt „Vielfältige Demokratie in niedersächsischen Räten beibehalten“ gestellt. Der Antrag ist der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.

Rh Siebolds erläutert kurz den Antrag und erwähnt, wie dieses sich im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue auswirken könnte.

In der Zwischenzeit scheint es Bemühungen der neuen Landesregierung zu diesem Thema zu geben. Es besteht Kenntnis darüber, dass der Landtag sich mit der Problematik beschäftigt. Dennoch bittet er um Unterstützung in dieser Angelegenheit, um ein klares Signal diesbezüglich zu senden.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue spricht sich gegenüber der Landesregierung sowie dem niedersächsischen Städtetag/Städte und Gemeindebund/Landkreistag dafür aus, die aktuelle Regelung bzgl. der Mindestgröße einer Fraktion in einer kommunalen Vertretung nicht zu verändern.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fordert die niedersächsische Landesregierung und die sie tragenden Parteien SPD und CDU auf, diese Pläne fallenzulassen und die Niedersächsische Kommunalverfassung in diesem Punkt auch in Zukunft nicht zu verändern.