Sitzung: 27.02.2018 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0076/2018
Der Rat der Stadt
Dannenberg hat am 10.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Schützenmarsch –
Teilneufassung m.ö.B. zu ändern.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 12.07.2016 bis
einschließlich 11.08.2016 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Avacon AG
- Deutsche Bahn AG
- IHK Lüneburg- Wolfsburg
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Einwohner/Innen an der Straße Schützenmarsch
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Am 01.06.2017 hat
der Verwaltungsausschuss beschlossen, die von ALDI gewünschte 2. Zufahrt von
der Jeetzelallee bei der Bauleitplanung einzuplanen. Daher wurde der Entwurf
entsprechend angepasst und gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 29.12.2017 –
19.01.2018 erneut ausgelegt. Hierbei wurden die Stellungnahmen auf die
geänderten Teile beschränkt. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Deutsche Bahn AG
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Industrie- und Handelskammer
- Nds.Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (Anlage II) abgewogen.
Wesentliche Änderungen
wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Schützenmarsch- Teilneufassung m.ö.B. – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.
Frau Pesel erläutert den
Sachverhalt, die in der Vorlage aufgeführten Stellungnahmen und die Abwägung
der vorgebrachten Anregungen und beantwortet Detailfragen.
Rh Krull vermisst eine
Pflanzenauswahl nach der der Verwaltung vorliegenden Positivliste.
Es besteht Einigkeit, dass
die Positivliste zukünftig den Stadtplanern bei Auftragsvergaben an die Hand
gegeben wird.
St Std Beitz bittet, einen
entsprechenden Beschluss des VA abzuwarten.
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3
BauGB abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Schützenmarsch-Teilneufassung 2000
m.ö.B. - 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die
Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.