Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Bgm Ringel trägt den Sachverhalt vor.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg, Untere Naturschutzbehörde (UNB), hat mit Schreiben vom 20.09.2017 ein aktualisiertes Biotopverzeichnis u.a. für den Bereich der Gemeinde Gusborn verschickt.

Die hierin aufgeführten Biotope bestehen bereits und sind somit Kraft Gesetz Biotop. Ein gesondertes Festsetzungsverfahren ist nicht erforderlich und vorgesehen.

Für den Bereich der Gemeinde Gusborn sind u.a. verschiedene Gemeindekuhlen im Eigentum der Gemeinde Gusborn als Biotop festgesetzt worden, die auch für die Oberflächenwasserbeseitigung der Gemeindestraßen benötigt und genutzt werden.

Hierzu hat es bereits telefonischen wie auch schriftlichen Kontakt mit der UNB gegeben, die daraufhin zu einem Ortstermin unter Anwesenheit des Rates der Gemeinde Gusborn Zustimmung gegeben hat.

 

Es handelt sich um die Badekuhle Siemen, der Dorfteich Groß und der Teich in Klein Gusborn eingestuft. Es wurden Anregungen und Bedenken seitens der Gemeinderatsvertreter geäußert.

Pflegemaßnahmen sind zulässig, Unterhaltungsmaßnahmen wie z. B. ausbaggern müssen beantragt werden. In Groß Gusborn und Klein Gusborn fließt die Straßenentwässerung hinein. Es  wird von Frau Mangelsdorff nochmals geprüft und mitgeteilt, ob es bei der Einstufung bleibt. 

Das Schreiben des Landkreises bleibt abzuwarten.

Es wurden Fotos gemacht und der jetzige Zustand ist festgehalten.


Die Eigentümer sind für die Unterhaltungs- bzw. Pflegemaßnahmen verantwortlich.

 

Rh Beckmann äußert, dass die Kosten vom Landkreis getragen werden müssen. Seiner Meinung nach wurde dieses vor ca. 2 Jahren im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme geregelt.

 

Rh Struck berichtet, dass seitens der Ratsmitglieder Frau Mangelsdorff über die bisherigen Pflegemaßnahmen an der Schweinekuhle Groß Gusborn berichtet wurde. Es müsste kurzfristig (im Januar/Februar) wieder eine teilweise Grundräumung vorgenommen werden.

Es sollte ein Antrag auf Unterhaltungsmaßnahme für diese Kuhle und auch für den Klein Gusborner Dorfteich gestellt werden.

 

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Gusborn beantragt bei der UNB des Landkreises die Durchführung von Pflegemaßnahmen für den Dorfteich in Klein Gusborn und den Dorfteich in Groß Gusborn auf Kosten des Landkreises. Diese Maßnahmen sollen im Januar/Februar 2018 durchgeführt werden.