Sitzung: 30.11.2017 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0558/2017
Bgm Ringel trägt den Sachverhalt vor.
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg, Untere Naturschutzbehörde (UNB), hat mit Schreiben vom
20.09.2017 ein aktualisiertes Biotopverzeichnis u.a. für den Bereich der
Gemeinde Gusborn verschickt.
Die hierin
aufgeführten Biotope bestehen bereits und sind somit Kraft Gesetz Biotop. Ein
gesondertes Festsetzungsverfahren ist nicht erforderlich und vorgesehen.
Für den Bereich der
Gemeinde Gusborn sind u.a. verschiedene Gemeindekuhlen im Eigentum der Gemeinde
Gusborn als Biotop festgesetzt worden, die auch für die
Oberflächenwasserbeseitigung der Gemeindestraßen benötigt und genutzt werden.
Hierzu hat es
bereits telefonischen wie auch schriftlichen Kontakt mit der UNB gegeben, die
daraufhin zu einem Ortstermin unter Anwesenheit des Rates der Gemeinde Gusborn
Zustimmung gegeben hat.
Es handelt sich um
die Badekuhle Siemen, der Dorfteich Groß und der Teich in Klein Gusborn
eingestuft. Es wurden Anregungen und Bedenken seitens der Gemeinderatsvertreter
geäußert.
Pflegemaßnahmen
sind zulässig, Unterhaltungsmaßnahmen wie z. B. ausbaggern müssen beantragt
werden. In Groß Gusborn und Klein Gusborn fließt die Straßenentwässerung
hinein. Es wird von Frau Mangelsdorff
nochmals geprüft und mitgeteilt, ob es bei der Einstufung bleibt.
Das Schreiben des
Landkreises bleibt abzuwarten.
Es wurden Fotos
gemacht und der jetzige Zustand ist festgehalten.
Die Eigentümer sind für die Unterhaltungs- bzw. Pflegemaßnahmen verantwortlich.
Rh Beckmann äußert,
dass die Kosten vom Landkreis getragen werden müssen. Seiner Meinung nach wurde
dieses vor ca. 2 Jahren im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme geregelt.
Rh Struck
berichtet, dass seitens der Ratsmitglieder Frau Mangelsdorff über die
bisherigen Pflegemaßnahmen an der Schweinekuhle Groß Gusborn berichtet wurde.
Es müsste kurzfristig (im Januar/Februar) wieder eine teilweise Grundräumung
vorgenommen werden.
Es sollte ein
Antrag auf Unterhaltungsmaßnahme für diese Kuhle und auch für den Klein
Gusborner Dorfteich gestellt werden.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde
Gusborn beantragt bei der UNB des Landkreises die Durchführung von
Pflegemaßnahmen für den Dorfteich in Klein Gusborn und den Dorfteich in Groß
Gusborn auf Kosten des Landkreises. Diese Maßnahmen sollen im Januar/Februar
2018 durchgeführt werden.