Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der Eheleute Heike und Frank Bodendieck, Rieselweg 23, 29456 Hitzacker (Elbe) vor, die Wegeparzelle Flurstück 120/17, Flur 10 der Gemarkung Hitzacker zu erwerben. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

Bei der Wegeparzelle handelt es sich um einen Stichweg, abgehend der Straße „Rieselweg“. Auf dem beigefügten Lageplan (Anlage II) ist der Stichweg farblich gekennzeichnet. 

Die Wegeparzelle ist nicht gewidmet und dient lediglich der Erschließung der Grundstücke Rieselweg 21 und 23 a. Beide Grundstücke befinden sich im Eigentum der Eheleute Bodendieck. Lediglich das ebenfalls an die Wegeparzelle angrenzende Grundstück Flurstück 120/11, Flur 10 der Gemarkung Hitzacker (Rieselweg 19) befindet sich nicht im Eigentum der Eheleute Bodendieck. Der Eigentümer des Grundstückes ist mit Schreiben vom 22.09.2016 angeschrieben worden, ob seinerseits Einwände gegen den Verkauf bestehen. Mit Schreiben vom 04.10.2016 hat er erklärt, das er unter der Voraussetzung der Eintragung eines uneingeschränkten Wege- und Nutzungsrechtes zugunsten seines Grundstückes, einem Verkauf zustimmen würde.

Desweitern befindet sich in der Wegeparzelle eine öffentliche Straßenleuchte, diese ist im Verkaufsfall zurückzubauen, lt. Kostenschätzung der Firma Stoedter wird der Rückbau ca. 500 € kosten. Diese Kosten sind ebenso wie die Eintragungskosten für das Wegerecht von zukünftigen Erwerbern zu tragen.

 

Seitens der Verwaltung bestehen gegen den Verkauf der Wegeparzelle keine Bedenken. Die Sicherstellung der Erschließung der Grundstücke Rieselweg 21 und 23 a ist künftig durch die Erwerber sicherzustellen.

 

FDL Donnerstag erläutert den Sachverhalt. Der Stichweg (Flurstück 120/17) stellt eine Erschließung für die beiden Grundstücke 120/16 und 120/3 dar. Daher muss eine Grunddienstbarkeit zugunsten der anliegenden Grundstücke eingetragen werden. Somit bleibt das Recht bestehen, dass der Weg genutzt werden darf und die Erschließung des hinteren Grundstückes sichergestellt ist.

Sollte der Weg verkauft werden, bringt dies die Entfernung einer öffentlichen Straßenlaterne mit sich.

Rf Neumann spricht sich für den Antrag aus, solange das Grundstück als Weg bestehen bleibt.
Rh Walter stellt den Antrag dem Beschluss zuzustimmen.

 

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Die Wegeparzelle Flurstück 120/ 17, Flur 10 der Gemarkung Hitzacker in einer Größe 162 qm wird an die Eheleute Bodendieck verkauft. Der Fachdienst 31 wird beauftragt entsprechende Vertragsverhandlungen mit den Eheleuten Bodendieck aufzunehmen. Die Kaufpreisfindung hat in Anlehnung an den Verkehrswert des Grundstückes zu erfolgen.