Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Eheleute Heike und Frank Bodendieck, Rieselweg 23, 29456 Hitzacker (Elbe)
vor, die Wegeparzelle Flurstück 120/17, Flur 10 der Gemarkung Hitzacker zu
erwerben. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Bei der
Wegeparzelle handelt es sich um einen Stichweg, abgehend der Straße
„Rieselweg“. Auf dem beigefügten Lageplan (Anlage II) ist der Stichweg farblich
gekennzeichnet.
Die Wegeparzelle
ist nicht gewidmet und dient lediglich der Erschließung der Grundstücke
Rieselweg 21 und 23 a. Beide Grundstücke befinden sich im Eigentum der Eheleute
Bodendieck. Lediglich das ebenfalls an die Wegeparzelle angrenzende Grundstück
Flurstück 120/11, Flur 10 der Gemarkung Hitzacker (Rieselweg 19) befindet sich
nicht im Eigentum der Eheleute Bodendieck. Der Eigentümer des Grundstückes ist
mit Schreiben vom 22.09.2016 angeschrieben worden, ob seinerseits Einwände
gegen den Verkauf bestehen. Mit Schreiben vom 04.10.2016 hat er erklärt, das er
unter der Voraussetzung der Eintragung eines uneingeschränkten Wege- und
Nutzungsrechtes zugunsten seines Grundstückes, einem Verkauf zustimmen würde.
Desweitern befindet
sich in der Wegeparzelle eine öffentliche Straßenleuche, diese ist im
Verkaufsfall zurückzubauen, lt. Kostenschätzung der Firma Stoedter wird der
Rückbau ca. 500 € kosten. Diese Kosten sind ebenso wie die Eintragungskosten
für das Wegerecht von zukünftigen Erwerbern zu tragen.
Seitens der
Verwaltung bestehen gegen den Verkauf der Wegeparzelle keine Bedenken. Die
Sicherstellung der Erschließung der Grundstücke Rieselweg 21 und 23 a ist
künftig durch die Erwerber sicherzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die Wegeparzelle Flurstück 120/ 17, Flur 10 der Gemarkung Hitzacker in einer Größe 162 qm wird an die Eheleute Bodendieck verkauft. Der Fachdienst 31 wird beauftragt entsprechende Vertragsverhandlungen mit den Eheleuten Bodendieck aufzunehmen. Die Kaufpreisfindung hat in Anlehnung an den Verkehrswert des Grundstückes zu erfolgen.