Sitzung: 20.11.2017 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0512/2017
Sachverhalt:
a) Herr Wieczorek hat die Änderung des
Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung
beantragt. Das bisher festgesetzte Sondergebiet Ferieneigentumswohnungen soll
in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werden (Anlage I).
Die Stiftung Irene plant auf dieser Fläche die Erweiterung des
Weidenhofes in Hitzacker zur Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe von
Menschen aus dem autistischen Spektrum und der Ermöglichung des lebenslangen
Wohnens für bis zu 8 Bewohnern (siehe Anlage II). Durch die Erweiterung würden
ca. 5 Arbeitsplätze geschaffen werden, langfristig ggfs. auch mehr. Hierfür ist
die beantragte Änderung notwendig.
b) Der derzeit gültige Flächennutzungsplan
setzt für die Fläche der geplanten Änderung ein Sondergebietsfläche
Ferien/Wohnen fest. Daher muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren von
der Samtgemeinde Elbtalaue geändert werden. Die Stadt Hitzacker (Elbe) muss
daher die Änderung bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragen.
Frau Basedow
erläutert den Sachverhalt. Der AV unterbricht die Sitzung um 18:22 Uhr um sie
nach dem Vortrag des Antragstellers wieder zu eröffnen. Frau Basedow weist
darauf hin, dass eine planungsrechtliche Änderung vorausgehen muss, da das
Gebiet für Ferieneigentumswohnungen ausgewiesen ist. Es muss hier sowohl der B-
als auch der F-Plan geändert werden. Dies kann nicht in einem beschleunigten
Verfahren durchgeführt werden. Es muss sowohl ein Umweltbericht als auch ein
Artenschutzgutachten eingeholt werden. Es handelt sich hierbei um ein
Flora-Fauna-Habitat-Gebiet.
Rh Walter möchte
wissen, ob die Kosten dafür die Stadt Hitzacker (Elbe) oder der Antragsteller
selbst tragen würde. Frau Basedow entgegnet, dass zu gegebener Zeit ein
städtebaulicher Vertrag zwischen dem Antragsteller und der Stadt Hitzacker
(Elbe) zur Übernahme der Planungskosten geschlossen wird. Das einzige was an
Kosten auf die Stadt Hitzacker (Elbe) zukommen würde, wären die
Bekanntmachungskosten mit ca. 250,00 €.
Rh Walter stellt den Antrag, dem Antrag in Gänze zuzustimmen.
Der BPSUH
empfiehlt folgenden
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet
das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und
Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung ein. Zur Übernahme der
Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
b) Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt
bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Geltungsbereich der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und
Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung.