Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

a)      Herr Wieczorek hat die Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung beantragt. Das bisher festgesetzte Sondergebiet Ferieneigentumswohnungen soll in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werden (Anlage I).

Die Stiftung Irene plant auf dieser Fläche die Erweiterung des Weidenhofes in Hitzacker zur Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen aus dem autistischen Spektrum und der Ermöglichung des lebenslangen Wohnens für bis zu 8 Bewohnern (siehe Anlage II). Durch die Erweiterung würden ca. 5 Arbeitsplätze geschaffen werden, langfristig ggfs. auch mehr. Hierfür ist die beantragte Änderung notwendig.

b)      Der derzeit gültige Flächennutzungsplan setzt für die Fläche der geplanten Änderung ein Sondergebietsfläche Ferien/Wohnen fest. Daher muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren von der Samtgemeinde Elbtalaue geändert werden. Die Stadt Hitzacker (Elbe) muss daher die Änderung bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragen.

 

Frau Basedow erläutert den Sachverhalt. Der AV unterbricht die Sitzung um 18:22 Uhr um sie nach dem Vortrag des Antragstellers wieder zu eröffnen. Frau Basedow weist darauf hin, dass eine planungsrechtliche Änderung vorausgehen muss, da das Gebiet für Ferieneigentumswohnungen ausgewiesen ist. Es muss hier sowohl der B- als auch der F-Plan geändert werden. Dies kann nicht in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Es muss sowohl ein Umweltbericht als auch ein Artenschutzgutachten eingeholt werden. Es handelt sich hierbei um ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet.

Rh Walter möchte wissen, ob die Kosten dafür die Stadt Hitzacker (Elbe) oder der Antragsteller selbst tragen würde. Frau Basedow entgegnet, dass zu gegebener Zeit ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Antragsteller und der Stadt Hitzacker (Elbe) zur Übernahme der Planungskosten geschlossen wird. Das einzige was an Kosten auf die Stadt Hitzacker (Elbe) zukommen würde, wären die Bekanntmachungskosten mit ca. 250,00 €.
Rh Walter stellt den Antrag, dem Antrag in Gänze zuzustimmen.

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

a)      Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

b)      Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung.