Sachverhalt:
a) Herr Wieczorek hat die Änderung des
Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung
beantragt. Das bisher festgesetzte Sondergebiet Ferieneigentumswohnungen soll
in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werden (Anlage I).
Die Stiftung Irene plant auf dieser Fläche die Erweiterung des
Weidenhofes in Hitzacker zur Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe von
Menschen aus dem autistischen Spektrum und der Ermöglichung des lebenslangen
Wohnens für bis zu 8 Bewohnern (siehe Anlage II). Durch die Erweiterung würden
ca. 5 Arbeitsplätze geschaffen werden, langfristig ggfs. auch mehr. Hierfür ist
die beantragte Änderung notwendig.
b) Der derzeit gültige Flächennutzungsplan
setzt für die Fläche der geplanten Änderung ein Sondergebietsfläche
Ferien/Wohnen fest. Daher muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren von
der Samtgemeinde Elbtalaue geändert werden. Die Stadt Hitzacker (Elbe) muss
daher die Änderung bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet
das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und
Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung ein. Zur Übernahme der
Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
b) Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt
bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Geltungsbereich der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und
Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung.