Sitzung: 07.11.2017 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 08/0459/2017
Die für den
Kalkulationszeitraum der Jahre 2018 und 2019 durchgeführte Gebührenkalkulation
macht eine Änderung des Gebührensatzes für die öffentliche Straßenreinigung und
somit eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung, erforderlich. Es wird empfohlen, den
Gebührensatz je zu reinigenden Straßenfrontmeter auf 1,59 Euro zu erhöhen.
Auf die vorliegende
Gebührenkalkulation und die Erläuterungen wird verwiesen.
Der BKDE empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Die 2. Satzung zur
Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren
für die öffentliche Straßenreinigung -Straßenreinigungsgebührensatzung-, wird
beschlossen.