Betreff
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung -Straßenreinigungsgebührensatzung-
Vorlage
08/0459/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die für den Kalkulationszeitraum der Jahre 2018 und 2019 durchgeführte Gebührenkalkulation macht eine Änderung des Gebührensatzes für die öffentliche Straßenreinigung und somit eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung,  erforderlich. Es wird empfohlen, den Gebührensatz je zu reinigenden Straßenfrontmeter auf 1,59 Euro zu erhöhen.

Auf die vorliegende Gebührenkalkulation und die Erläuterungen wird verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung -Straßenreinigungsgebührensatzung-, wird beschlossen.