Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5

Der Jeetzeldeichverband ist in seinem Gebiet für die Deichanlagen entlang der Jeetzel und der Nebengewässer zuständig. Diese erfüllen Aufgaben des Hochwasserschutzes und sind für diesen Zweck entsprechend dem Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) öffentlich gewidmet. Die Jeetzel und der Luciekanal sind naturferne eingedeichte Flusskanäle ohne besondere touristische Ziele. Ihre Deichverteidigungswege sollen in großen Teilen für Radfahrer und Fußgänger zur Verfügung stehen. Hieran hat die Kommune ein besonderes Interesse. Die genutzten Wege sind nicht als Rad- oder Fußwege gewidmet.

 

Eckpunkte des Vertrages sind folgende:

  • Übernahme der Verkehrssicherungspflicht,
  • Übernahme der Kosten der von der Samtgemeinde Elbtalaue beauftragten Beschilderung,
  • Erhaltung der Betriebssicherheit, soweit es sich auf die Benutzung durch Radfahrer und Fußgänger bezieht,
  • der Deichunterhaltung wird Vorrang eingeräumt,
  • der Jeetzeldeichverband kann die Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen (Pflege der Deiche, Beweidung etc.) für gewisse Zeit ausschließen,
  • im Hochwasserfalle entfallen sämtliche Regelungen über die Nutzung als Rad- und Fußwege.

 

Herr Kern erläutert den Sachverhalt und informiert darüber, dass der Rat der Samtgemeinde Lüchow vor den Sommerferien den Abschluss eines entsprechenden Vertrages beschlossen hat.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Zwischen dem Jeetzeldeichverband, Am Schöpfwerk 1, 29451 Dannenberg (Elbe) und der Samtgemeinde Elbtalaue wird ein Vertrag über die Nutzung der Deichverteidigungswege zwischen Zadrau und Pisselberg für Radfahrer und Fußgänger geschlossen.