Sachverhalt:
Der
Jeetzeldeichverband ist in seinem Gebiet für die Deichanlagen entlang der
Jeetzel und der Nebengewässer zuständig. Diese erfüllen Aufgaben des
Hochwasserschutzes und sind für diesen Zweck entsprechend dem Niedersächsischen
Deichgesetz (NDG) öffentlich gewidmet. Die Jeetzel und der Luciekanal sind
naturferne eingedeichte Flusskanäle ohne besondere touristische Ziele. Ihre
Deichverteidigungswege sollen in großen Teilen für Radfahrer und Fußgänger zur
Verfügung stehen. Hieran hat die Kommune ein besonderes Interesse. Die
genutzten Wege sind nicht als Rad- oder Fußwege gewidmet.
Eckpunkte des
Vertrages sind folgende:
- Übernahme
der Verkehrssicherungspflicht,
- Übernahme
der Kosten der von der Samtgemeinde Elbtalaue beauftragten Beschilderung,
- Erhaltung
der Betriebssicherheit, soweit es sich auf die Benutzung durch Radfahrer
und Fußgänger bezieht,
- der
Deichunterhaltung wird Vorrang eingeräumt,
- der
Jeetzeldeichverband kann die Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen
(Pflege der Deiche, Beweidung etc.) für gewisse Zeit ausschließen,
- im
Hochwasserfalle entfallen sämtliche Regelungen über die Nutzung als Rad-
und Fußwege.
Beschlussvorschlag:
Zwischen dem
Jeetzeldeichverband, Am Schöpfwerk 1, 29451 Dannenberg (Elbe) und der
Samtgemeinde Elbtalaue wird ein Vertrag über die Nutzung der
Deichverteidigungswege zwischen Zadrau und Pisselberg für Radfahrer und
Fußgänger geschlossen.