Sitzung: 03.08.2017 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 31/0341/2017
Sachverhalt:
An der Grundschule
Dannenberg wird voraussichtlich zum Schuljahr 2018/19 ein Kind eingeschult,
welches auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Die Schulleitung hat die
Samtgemeinde nach der Sprachstandsuntersuchung dieses Kindes über diesen
Sachverhalt informiert. Nach dem derzeitigen baulichen Zustand der Grundschule
wird eine inklusive Beschulung dieses Kindes nicht erfolgen können (z.B.
Überwindung von Treppen im Musikraum, automatische Türöffner, Nutzung von
Fachräumen im Obergeschoss, etc.).
Das Architekturbüro
Pohlmann und Partner soll nunmehr beauftragt werden, entsprechende
„Schwachpunkte“ an der Schule aufzuzeigen und entsprechende Lösungsansätze
vorschlagen.
Die
Landesschulbehörde vertritt den Standpunkt, dass in Grundschulen nicht jeder
Raum erreichbar sein muss. Fachräume wie Computer-, Werk- oder Kunstraum sind
für Grundschulen wünschenswert aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Das
Erdgeschoss mit Klassenraum, Aula, Mensa, Sanitärräumen sowie die Sporthalle
sollten barrierefrei zugängig sein. Gleiches gilt für den Bereich der
Außenanlagen.
Der
Bedarf an inklusiven Maßnahmen ist daher nach Pflichtaufgabe mit der
Herrichtung des Erdgeschosses sowie der Außenbereiche inkl. der Sporthalle und
nach freiwilliger Aufgabe mit der Erreichbarkeit und der barrierefreien
Umgestaltung des 1. Stockwerkes zu ermitteln.
AV Mattiesch
kündigt eine Power-Point-Präsentation von Frau Daumann im Anschluss an die
Begehung an.
Bei der
anschließenden Begehung der Schule erläutert Frau Daumann den
Ausschussmitgliedern die Schwachstellen, die das Schulgebäude in Bezug auf die
Beschulung des Kindes hat. Das Erdgeschoss ist zwar barrierefrei zu erreichen,
aber auch hier sind der Musikraum und der Innenhof, der als „grünes
Klassenzimmer“ genutzt wird, nur über Stufen zu erreichen. Im Obergeschoss
liegen als Fachräume der Computerraum, der Werkraum und der Kunstraum.
Im Anschluss an die
Begehung zeigt sie eine Power-Point-Präsentation zur inklusiven Schule. Die
Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
Unter den
Ausschussmitgliedern macht sich Unmut über die Aussagen der Landesschulbehörde
breit. Wenn man Inklusion möchte, muss das Land sich auch daran beteiligen. Es
muss jedem Kind möglich sein, die gewünschte Schule zu besuchen.
Auf Nachfrage
erklärt Frau Daumann, dass die Sporthalle durch eine Rampe zugänglich ist, der
zweite Sportraum im ersten Stock allerdings
nicht.
Außerdem kommt die
Frage auf, warum die Verwaltung ausschließlich das Architektenbüro Pohlmann
ausgewählt hat und welche Kosten durch die Auftragsvergabe entstehen.
1.SgRat Beitz
erklärt, dass die Verwaltung inhaltlich derselben Auffassung ist. Das Ziel muss
sein, Inklusion sinnvoll durchzuführen. Die Aussagen der Landesschulbehörde
liegen vor, nun ist die Frage, wie kann die Pflicht der inklusiven Schule unter
Berücksichtigung des Zukunftsvertrages eingehalten und umgesetzt werden.
Weiter erklärt er,
dass das Büro Pohlmann bereits Erfahrung mit inklusiver Ausstattung von Schulen
und Kitas hat. Die Kosten für das Gutachten hängen vom Umfang des Auftrages ab.
Das Büro soll zunächst prüfen, welche Maßnahmen in welchen Schritten umgesetzt
werden könnten.
Er sagt zu, die
Kosten für die Bedarfsermittlung dem Samtgemeindeausschuss mitzuteilen, sobald
sie bekannt sind.
In der weiteren
Diskussion wird deutlich, dass nicht an allen sieben Grundschulen inklusive
Maßnahmen umgesetzt werden können, die Grundschule in Dannenberg als größte
Schule sollte Priorität haben.
Frau Daumann
bestätigt die Aussagen der Landesschulbehörde, diese wurden ihr gegenüber
ebenfalls gemacht. Die Richtlinie, auf die sich bezogen wird, ist ihres Wissens
allerdings aufgehoben. Hier sollte man noch einmal hinterfragen.
Dies sieht Rh
Schaper-Biemann auch so. Es muss erneut das Gespräch mit der Landesschulbehörde
gesucht werden. Die Aussagen sollten, notfalls anwaltlich, überprüft werden.
AV Mattiesch
ergänzt den Beschlussvorschlag entsprechend und der Ausschuss empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Das Architekturbüro
Pohlmann und Partner, Kiefen, wird beauftragt, für die Grundschule Dannenberg
den Bedarf einer inklusiven Schule zu ermitteln. Der Bedarf wird getrennt nach
den Etagen ermittelt.
Die Verwaltung wird
beauftragt, sich mit der Landesschulbehörde wg. der Aussagen zur Umsetzung der
inklusiven Schule ins Benehmen zu setzen.