Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 13

Sachverhalt:

An der Grundschule Dannenberg wird voraussichtlich zum Schuljahr 2018/19 ein Kind eingeschult, welches auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Die Schulleitung hat die Samtgemeinde nach der Sprachstandsuntersuchung dieses Kindes über diesen Sachverhalt informiert. Nach dem derzeitigen baulichen Zustand der Grundschule wird eine inklusive Beschulung dieses Kindes nicht erfolgen können (z.B. Überwindung von Treppen im Musikraum, automatische Türöffner, Nutzung von Fachräumen im Obergeschoss, etc.).

 

Das Architekturbüro Pohlmann und Partner soll nunmehr beauftragt werden, entsprechende „Schwachpunkte“ an der Schule aufzuzeigen und entsprechende Lösungsansätze vorschlagen. 

 

Die Landesschulbehörde vertritt den Standpunkt, dass in Grundschulen nicht jeder Raum erreichbar sein muss. Fachräume wie Computer-, Werk- oder Kunstraum sind für Grundschulen wünschenswert aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Das Erdgeschoss mit Klassenraum, Aula, Mensa, Sanitärräumen sowie die Sporthalle sollten barrierefrei zugängig sein. Gleiches gilt für den Bereich der Außenanlagen.

 

Der Bedarf an inklusiven Maßnahmen ist daher nach Pflichtaufgabe mit der Herrichtung des Erdgeschosses sowie der Außenbereiche inkl. der Sporthalle und nach freiwilliger Aufgabe mit der Erreichbarkeit und der barrierefreien Umgestaltung des 1. Stockwerkes zu ermitteln.

 

AV Mattiesch kündigt eine Power-Point-Präsentation von Frau Daumann im Anschluss an die Begehung an.

Bei der anschließenden Begehung der Schule erläutert Frau Daumann den Ausschussmitgliedern die Schwachstellen, die das Schulgebäude in Bezug auf die Beschulung des Kindes hat. Das Erdgeschoss ist zwar barrierefrei zu erreichen, aber auch hier sind der Musikraum und der Innenhof, der als „grünes Klassenzimmer“ genutzt wird, nur über Stufen zu erreichen. Im Obergeschoss liegen als Fachräume der Computerraum, der Werkraum und der Kunstraum.

Im Anschluss an die Begehung zeigt sie eine Power-Point-Präsentation zur inklusiven Schule. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Unter den Ausschussmitgliedern macht sich Unmut über die Aussagen der Landesschulbehörde breit. Wenn man Inklusion möchte, muss das Land sich auch daran beteiligen. Es muss jedem Kind möglich sein, die gewünschte Schule zu besuchen.

Auf Nachfrage erklärt Frau Daumann, dass die Sporthalle durch eine Rampe zugänglich ist, der zweite Sportraum im ersten Stock allerdings nicht.

Außerdem kommt die Frage auf, warum die Verwaltung ausschließlich das Architektenbüro Pohlmann ausgewählt hat und welche Kosten durch die Auftragsvergabe entstehen.

1.SgRat Beitz erklärt, dass die Verwaltung inhaltlich derselben Auffassung ist. Das Ziel muss sein, Inklusion sinnvoll durchzuführen. Die Aussagen der Landesschulbehörde liegen vor, nun ist die Frage, wie kann die Pflicht der inklusiven Schule unter Berücksichtigung des Zukunftsvertrages eingehalten und umgesetzt werden.

Weiter erklärt er, dass das Büro Pohlmann bereits Erfahrung mit inklusiver Ausstattung von Schulen und Kitas hat. Die Kosten für das Gutachten hängen vom Umfang des Auftrages ab. Das Büro soll zunächst prüfen, welche Maßnahmen in welchen Schritten umgesetzt werden könnten.

Er sagt zu, die Kosten für die Bedarfsermittlung dem Samtgemeindeausschuss mitzuteilen, sobald sie bekannt sind.

In der weiteren Diskussion wird deutlich, dass nicht an allen sieben Grundschulen inklusive Maßnahmen umgesetzt werden können, die Grundschule in Dannenberg als größte Schule  sollte Priorität haben.

Frau Daumann bestätigt die Aussagen der Landesschulbehörde, diese wurden ihr gegenüber ebenfalls gemacht. Die Richtlinie, auf die sich bezogen wird, ist ihres Wissens allerdings aufgehoben. Hier sollte man noch einmal hinterfragen.

Dies sieht Rh Schaper-Biemann auch so. Es muss erneut das Gespräch mit der Landesschulbehörde gesucht werden. Die Aussagen sollten, notfalls anwaltlich, überprüft werden.

AV Mattiesch ergänzt den Beschlussvorschlag entsprechend und der Ausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Das Architekturbüro Pohlmann und Partner, Kiefen, wird beauftragt, für die Grundschule Dannenberg den Bedarf einer inklusiven Schule zu ermitteln. Der Bedarf wird getrennt nach den Etagen ermittelt.

Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit der Landesschulbehörde wg. der Aussagen zur Umsetzung der inklusiven Schule ins Benehmen zu setzen.