Betreff
Inklusion an der Grundschule Dannenberg
Vorlage
31/0341/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

An der Grundschule Dannenberg wird voraussichtlich zum Schuljahr 2018/19 ein Kind eingeschult, welches auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Die Schulleitung hat die Samtgemeinde nach der Sprachstandsuntersuchung dieses Kindes über diesen Sachverhalt informiert. Nach dem derzeitigen baulichen Zustand der Grundschule wird eine inklusive Beschulung dieses Kindes nicht erfolgen können (z.B. Überwindung von Treppen im Musikraum, automatische Türöffner, Nutzung von Fachräumen im Obergeschoss, etc.).

 

Das Architekturbüro Pohlmann und Partner soll nunmehr beauftragt werden, entsprechende „Schwachpunkte“ an der Schule aufzuzeigen und entsprechende Lösungsansätze vorschlagen. 

 

Die Landesschulbehörde vertritt den Standpunkt, dass in Grundschulen nicht jeder Raum erreichbar sein muss. Fachräume wie Computer-, Werk- oder Kunstraum sind für Grundschulen wünschenswert aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Das Erdgeschoss mit Klassenraum, Aula, Mensa, Sanitärräumen sowie die Sporthalle sollten barrierefrei zugängig sein. Gleiches gilt für den Bereich der Außenanlagen.

 

Der Bedarf an inklusiven Maßnahmen ist daher nach Pflichtaufgabe mit der Herrichtung des Erdgeschosses sowie der Außenbereiche inkl. der Sporthalle und nach freiwilliger Aufgabe mit der Erreichbarkeit und der barrierefreien Umgestaltung des 1. Stockwerkes zu ermitteln.

 

Der 1. Samtgemeinderat, Herr Beitz, wird zu diesem Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Sportstätten berichten.

 

Beschlussvorschlag:

Das Architekturbüro Pohlmann und Partner, Kiefen, wird beauftragt, für die Grundschule Dannenberg den Bedarf einer inklusiven Schule zu ermitteln. Der Bedarf wird getrennt nach den Etagen ermittelt.