Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag aus der Vorlage:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue nimmt das Interkommunal abgestimmte integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der Samtgemeinde Elbtalaue zustimmend zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

 

1.            Zustimmung zur Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die strukturierte Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im Gemeinde- und Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Samtgemeinde nimmt das „Interkommunalen und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB in seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.

2.            Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen

 

Die Samtgemeinde beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven Erneuerungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im Samtgemeindegebiet verortet sind.

Die Samtgemeinde wird nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen gesonderten Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe der Hektargröße) fassen.

Die Samtgemeinde erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im Samtgemeindegebiet liegt.

 

Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner Endfassung finden Sie unter:

www.elbtalaue.de/iek

 

1.SgRat Beitz erläutert den Sachverhalt. BÖVEE und SgA habe eine geänderte/ergänzte Beschlussfassung empfohlen.

geänderter Beschlussvorschlag BÖVEE :

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt dem Interkommunal abgestimmten integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der Samtgemeinde Elbtalaue zu.

Ergänzung SgA:

-       Die Samtgemeinde erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltsmittel aufzubringen, sofern diese im Samtgemeindegebiet liegen.

-       Die Finanzmittel für die Eigenanteile für die umgesetzten Projekte sind einzuplanen.

-        Die Projekte müssen einzeln in den Gremien beraten werden und über die Finanzierung muss einzeln beschlossen werden.

 

Ohne Aussprache fasst der SgR folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt dem Interkommunal abgestimmten integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der Samtgemeinde Elbtalaue zu.

-       Die Samtgemeinde erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltsmittel aufzubringen, sofern diese im Samtgemeindegebiet liegen.

-       Die Finanzmittel für die Eigenanteile für die umgesetzten Projekte sind einzuplanen.

-       Die Projekte müssen einzeln in den Gremien beraten werden und über die Finanzierung muss einzeln beschlossen werden.