Sitzung: 12.06.2017 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 30/0281/2017
Beschlussvorschlag
aus der Vorlage:
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue nimmt das Interkommunal abgestimmte
integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten
Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des
Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche
Zusammenarbeit und Netzwerke“ der Samtgemeinde Elbtalaue zustimmend zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
1. Zustimmung zur
Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)
Die Samtgemeinde
Elbtalaue sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen
zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die
strukturierte Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im
Gemeinde- und Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Samtgemeinde nimmt das
„Interkommunalen und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur
der Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB
in seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.
2. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
Die Samtgemeinde
beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven Erneuerungsmaßnahmen
als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im Samtgemeindegebiet
verortet sind.
Die Samtgemeinde
wird nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen
gesonderten Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe
der Hektargröße) fassen.
Die Samtgemeinde
erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch
Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die
Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen
Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im Samtgemeindegebiet liegt.
Das Integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner
Endfassung finden Sie unter:
1.SgRat Beitz erläutert den
Sachverhalt. BÖVEE und SgA habe eine geänderte/ergänzte Beschlussfassung
empfohlen.
geänderter
Beschlussvorschlag BÖVEE :
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue stimmt dem Interkommunal abgestimmten integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur
der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere
Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der
Samtgemeinde Elbtalaue zu.
Ergänzung
SgA:
- Die Samtgemeinde erklärt die Bereitschaft,
den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil
der Ausgaben für die Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten
städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltsmittel aufzubringen, sofern diese im
Samtgemeindegebiet liegen.
- Die Finanzmittel für die Eigenanteile für die
umgesetzten Projekte sind einzuplanen.
-
Die
Projekte müssen einzeln in den Gremien beraten werden und über die Finanzierung
muss einzeln beschlossen werden.
Ohne Aussprache fasst der SgR folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue stimmt dem Interkommunal abgestimmten integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur
der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere
Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der
Samtgemeinde Elbtalaue zu.
- Die Samtgemeinde erklärt die Bereitschaft,
den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil
der Ausgaben für die Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten
städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltsmittel aufzubringen, sofern diese im
Samtgemeindegebiet liegen.
- Die Finanzmittel für die Eigenanteile für die
umgesetzten Projekte sind einzuplanen.
-
Die Projekte müssen einzeln in den Gremien
beraten werden und über die Finanzierung muss einzeln beschlossen werden.