Sachverhalt:
1. Zustimmung zur
Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)
Die Samtgemeinde
Elbtalaue sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen
zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die
strukturierte Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im
Gemeinde- und Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Samtgemeinde nimmt das
„Interkommunalen und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur
der Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB
in seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.
2. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
Die Samtgemeinde
beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven Erneuerungsmaßnahmen
als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im Samtgemeindegebiet
verortet sind.
Die Samtgemeinde
wird nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen
gesonderten Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe
der Hektargröße) fassen.
Die Samtgemeinde
erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch
Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die
Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen
Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im Samtgemeindegebiet liegt.
Das Integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner
Endfassung finden Sie unter:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue nimmt das Interkommunal abgestimmte integrierte Entwicklungs- und
Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der
Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere
Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der
Samtgemeinde Elbtalaue zustimmend zur Kenntnis.