Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 10

Sachverhalt:

Gem. § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben sich Räte eine Geschäftsordnung zu geben. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten enthalten. Die Geschäftsordnung gilt jeweils für die Wahlperiode.

 

Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsgangs hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, dass die bisherige Geschäftsordnung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 14.02.2012 weiterhin, bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung, Gültigkeit hat.

 

Nunmehr wurde der Entwurf einer geänderten Geschäftsordnung für den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue erarbeitet. Die Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung wurden rechtlich überprüft und ggf. angepasst, erweitert oder gestrichen.

 

Die Änderungsvorschläge können der anliegenden Synopse zwischen der Geschäftsordnung vom 14.02.2012 und dem Entwurf der neuen Geschäftsordnung (Anlage 1) entnommen werden.

 

Der Entwurf der Geschäftsordnung wurde den Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue bereits mit Datum vom 26.01.2017 mit der Bitte um Zusendung weiterer Änderungsvorschläge übersandt. Rückmeldungen sind bis zum heutigen Tage nicht eingegangen, so dass von keinem weiteren Änderungsbedarf ausgegangen wird.

 

Anlagen zur Vorlage:

  • Synopse der Geschäftsordnung vom 14.02.2012 mit der überarbeiteten neuen Geschäftsordnung
  • Lesefassung der überarbeiteten neuen Geschäftsordnung

 

 

Herr Rhode erläutert den Sachverhalt und erklärt die eingearbeiteten Änderungen anhand der Synopse ausführlich.  Es sind keine Rückmeldungen eingegangen.

 

Rf Geuder nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Stellv. SgBgm Beckmann erläutert, dass die SPD-Fraktion folgende Änderungswünsche hat:

 

§ 11 Beratung und Redeordnung  (6)

Jedes Ratsmitglied sollte zweimal und jeder Fraktionsvorsitzender dreimal sprechen dürfen.

 

§ 15 Abstimmung (2)

Die Nutzung farbiger Karten wird nicht als notwendig angesehen.

 

§ 19  Protokoll  (3)

Das Protokoll sollte nicht nach 21 sondern schon nach 10 Tagen übersandt werden.

 

§ 19  Protokoll  (4)

Hier wird um Erläuterung gebeten, ob RV und/oder SgBgm unterschreiben sollen.

Herr Rhode erklärt, dass das gesetzlich nicht geregelt ist und Unterschrift SgBgm vorgeschlagen wird.

 

§ 19  Protokoll  (6)

Abs. kann gestrichen werden.

 

Nach kurzer Aussprache zu den Änderungsvorschlägen wird über die vorliegende Geschäftsordnung (Anlage zur Vorlage) abgestimmt:

 

Die beschlossene neue Geschäftsordnung wird der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

Der SgR fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Die neue Geschäftsordnung wird erlassen.