Sitzung: 12.06.2017 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 10
Vorlage: 1/0247/2017
Sachverhalt:
Gem. § 69 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben sich Räte eine
Geschäftsordnung zu geben. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die
Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten
enthalten. Die Geschäftsordnung gilt jeweils für die Wahlperiode.
Zur
Aufrechterhaltung des Geschäftsgangs hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue in
seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, dass die bisherige
Geschäftsordnung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 14.02.2012 weiterhin,
bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung, Gültigkeit hat.
Nunmehr wurde der Entwurf
einer geänderten Geschäftsordnung für den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
erarbeitet. Die Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung wurden rechtlich
überprüft und ggf. angepasst, erweitert oder gestrichen.
Die
Änderungsvorschläge können der anliegenden Synopse zwischen der
Geschäftsordnung vom 14.02.2012 und dem Entwurf der neuen Geschäftsordnung
(Anlage 1) entnommen werden.
Der Entwurf der
Geschäftsordnung wurde den Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue bereits mit Datum vom 26.01.2017 mit der Bitte um Zusendung weiterer
Änderungsvorschläge übersandt. Rückmeldungen sind bis zum heutigen Tage nicht
eingegangen, so dass von keinem weiteren Änderungsbedarf ausgegangen wird.
Anlagen zur Vorlage:
- Synopse der Geschäftsordnung vom 14.02.2012 mit der überarbeiteten neuen Geschäftsordnung
- Lesefassung der überarbeiteten neuen Geschäftsordnung
Herr Rhode
erläutert den Sachverhalt und erklärt die eingearbeiteten Änderungen anhand der
Synopse ausführlich. Es sind keine
Rückmeldungen eingegangen.
Rf Geuder nimmt wieder an der Sitzung teil.
Stellv. SgBgm
Beckmann erläutert, dass die SPD-Fraktion folgende Änderungswünsche hat:
§ 11 Beratung und Redeordnung (6)
Jedes Ratsmitglied sollte zweimal und jeder Fraktionsvorsitzender dreimal
sprechen dürfen.
§ 15 Abstimmung (2)
Die Nutzung farbiger Karten wird nicht als notwendig angesehen.
§ 19 Protokoll (3)
Das Protokoll sollte nicht nach 21 sondern schon nach 10 Tagen übersandt
werden.
§ 19 Protokoll (4)
Hier wird um Erläuterung gebeten, ob RV und/oder SgBgm unterschreiben
sollen.
Herr Rhode erklärt, dass das gesetzlich nicht geregelt ist und
Unterschrift SgBgm vorgeschlagen wird.
§ 19 Protokoll (6)
Abs. kann gestrichen werden.
Nach kurzer Aussprache zu den Änderungsvorschlägen wird über die
vorliegende Geschäftsordnung (Anlage zur Vorlage) abgestimmt:
Die beschlossene neue Geschäftsordnung wird der Niederschrift als Anlage
2 beigefügt.
Der SgR fasst folgenden
Beschluss:
Die neue
Geschäftsordnung wird erlassen.