Betreff
Erlass einer neuen Geschäftsordnung
Vorlage
1/0247/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben sich Räte eine Geschäftsordnung zu geben. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten enthalten. Die Geschäftsordnung gilt jeweils für die Wahlperiode.

 

Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsgangs hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, dass die bisherige Geschäftsordnung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 14.02.2012 weiterhin, bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung, Gültigkeit hat.

 

Nunmehr wurde der Entwurf einer geänderten Geschäftsordnung für den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue erarbeitet. Die Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung wurden rechtlich überprüft und ggf. angepasst, erweitert oder gestrichen.

 

Die Änderungsvorschläge können der anliegenden Synopse zwischen der Geschäftsordnung vom 14.02.2012 und dem Entwurf der neuen Geschäftsordnung (Anlage 1) entnommen werden.

 

Der Entwurf der Geschäftsordnung wurde den Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue bereits mit Datum vom 26.01.2017 mit der Bitte um Zusendung weiterer Änderungsvorschläge übersandt. Rückmeldungen sind bis zum heutigen Tage nicht eingegangen, so dass von keinem weiteren Änderungsbedarf ausgegangen wird.

 


Beschlussvorschlag:

Die als Anlage 2 beigefügte neue Geschäftsordnung wird erlassen.