Sachverhalt:
Gem. § 69 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben sich Räte eine
Geschäftsordnung zu geben. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die
Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten
enthalten. Die Geschäftsordnung gilt jeweils für die Wahlperiode.
Zur
Aufrechterhaltung des Geschäftsgangs hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue in
seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, dass die bisherige
Geschäftsordnung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 14.02.2012 weiterhin,
bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung, Gültigkeit hat.
Nunmehr wurde der Entwurf
einer geänderten Geschäftsordnung für den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
erarbeitet. Die Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung wurden rechtlich
überprüft und ggf. angepasst, erweitert oder gestrichen.
Die
Änderungsvorschläge können der anliegenden Synopse zwischen der
Geschäftsordnung vom 14.02.2012 und dem Entwurf der neuen Geschäftsordnung
(Anlage 1) entnommen werden.
Der Entwurf der
Geschäftsordnung wurde den Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue bereits mit Datum vom 26.01.2017 mit der Bitte um Zusendung weiterer
Änderungsvorschläge übersandt. Rückmeldungen sind bis zum heutigen Tage nicht
eingegangen, so dass von keinem weiteren Änderungsbedarf ausgegangen wird.
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 2
beigefügte neue Geschäftsordnung wird erlassen.