Sitzung: 31.05.2017 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 14/0300/2017
Sachverhalt:
Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat mit Beschluss vom
19.12.2016 die Zustimmung zum Anbau eines Mehrzweckraumes vorbehaltlich der
Entscheidung für eine Sanierung der Kita Mullewapp erteilt. Das Controlling des
Landkreises Lüchow-Dannenberg wurde u.a. um Prüfung gebeten, ob es
wirtschaftlich sinnvoll ist, der Sanierung zuzustimmen oder ob ein Neubau evt.
die geeignetere Maßnahme darstellt. Die Samtgemeinde Elbtalaue hat als
Gebäudeeigentümerin in Abstimmung mit dem Landkreis die Morgenstern/Struck
Statik GbR, Dannenberg, mit der Untersuchung und Bewertung des
sicherheitstechnischen und baulichen Zustandes des Objektes beauftragt.
Gefordert wurde insbesondere eine umfassende gutachterliche Schadenanalyse mit
einer verlässlichen Einschätzung, ob mit der geplanten Sanierung alle
konstruktiv kritischen und schadensanfälligen Problempunkte erkannt und dauerhaft
beseitigt werden.
Der
Erläuterungsbericht nebst Kostenschätzung der Morgenstern/Struck Statik GbR
sowie die Schadens-, Mangel- und Gebäuderückstandsanalyse vom 23. Mai 2017 wird
der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Es ist grundsätzlich festzustellen, dass eine Komplettsanierung
erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Varianten Neubau an anderem
Standort bzw. Teilabriss und Neubau am jetzigen Standort kommen aufgrund zu
hoher Investitionskosten nicht in Betracht. Ein Neubau wäre nur mit erheblichem
finanziellen Mehraufwand realisierbar.
Variante |
Kosten |
Mehraufwand |
Sanierung (lt. Kostenschätzung) |
852.000 Euro |
|
Modulneubau 750 qm (Durchschnittspreis rd. 1.700
€/qm; |
mind. 1.240.000 Euro |
+ 388.000 Euro |
Standardneubau 750 qm |
mind. 1.410.000 Euro |
+ 558.000 Euro |
In der Kindertagesstätte Mullewapp mussten in den vergangenen Jahren aufgrund
von Baumängeln laufend Unterhaltungsmaßnahmen getätigt werden. Insbesondere
Wassereinbrüche machen am Verbindungstrakt und am Schiff immer wieder Probleme
und konnten trotz mehrfacher gezielter Maßnahmen nicht verhindert werden.
Aufwendungen für Schimmelbildung und auch Schädlingsbekämpfung sind anhaltend
notwendig.
Um Wassereinbrüche langfristig zu
verhindern muss der Verbindungstrakt saniert werden mit gleichzeitigem Umbau
der vorhandenen Stahltreppe. Gleichermaßen ist eine Komplettsanierung des
Schiffskörpers erforderlich. Einschließlich des Anbaus eines Mehrzweckraumes,
der im Falle einer Sanierung vorübergehend für die Gruppenunterbringung
dienlich ist, nebst zusätzlichem WC-Anbau mit einer behindertengerechten
WC-Einrichtung werden die Kosten der Gesamtmaßnahme mit insgesamt 852.000 Euro
kalkuliert:
270.000 Euro für die Sanierung des Schiffskörpers
274.000 Euro für den Umbau des Zwischentraktes einschließlich neuer Treppe
308.000 Euro für den Anbau des Mehrzweckraumes einschließlich
behindertengerechtem WC
Begehungen des Objektes haben u.a. mit dem GUV, dem Brandschutzprüfer des
Landkreises, dem Gebäudemanagement des Landkreises, mit einem Fachplanungsbüro
für Heizung/Lüftung/Sanitär und einem Elektro-Fachplaner stattgefunden.
Sollte das Sanierungsvorhaben Zustimmung der zuständigen Gremien finden, ist es
vorgesehen, unmittelbar die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Es besteht
dringender Handlungsbedarf, da aufgrund des regelmäßigen Wassereintritts das
Wasser bereits im Gebäude steht und eine Einschränkung des Kita-Betriebes
darstellt. Neben dem Anbau des Mehrzweckraumes einschließlich WC-Anbau ist
zeitnah die Sanierung zu realisieren.
FDL Scharf bittet im Beschlussvorschlag, die Unterteilung in 1.) und 2.) dahingehend zu ändern, dass 2.) gestrichen wird. Hier hat sich ein Fehler in die Vorlage geschlichen, es ist insgesamt abzustimmen.
Der Sanierungsbedarf in der Kita ist hinlänglich bekannt, bereits im Herbst 2016 wurde ein Sanierungsbedarf von mindestens 400.000 € benannt. Aufgrund der hohen Summe wurden in einem gemeinsamen Gespräch im Dezember 2016 zwischen Landkreis, Betreiber und Samtgemeinde sowie dem Büro Morgenstern-Struck vereinbart, dass eine Analyse über alle derzeitig bekannten Schäden und Mängel sowie erforderlicher Brandschutz und Sicherheitsmaßnahmen vom Büro Morgenstern/Struck erstellt werden soll.
Auf der Basis dieser Aufstellung sollten die Kosten für den Unterhaltungs- und Instandhaltungs-aufwand der Kita Mullewapp für die kommenden Jahre ermittelt werden, um diese Kosten den eines Neubaus gegenüberzustellen.
Die ermittelten Kosten von 852.000 € gelten für die Gesamtmaßnahme, also Sanierungsaufwand und Neubau. Wobei der Neubau Mensa mit WC-Anlage (barrierefrei) rd. 308.000 € betragen, der Sanierungsaufwand für Schiff und Zwischentrakt bei rund einer halben Million Euro liegt.
Der Landkreis und die Samtgemeinde hatten verwaltungsintern vereinbart, mit einer abgestimmten Vorlage in die jeweiligen Gremien zu gehen. Da es seitens des Landkreises immer wieder zu Verzögerungen im Ablauf kam und die Fachausschusssitzung der SG bereits am 22.5.17 geladen werden musste (die Nachreichung der Unterlagen zu diesem TOP wurde bis zum 24.5.17 herausgeschoben), unterscheidet sich die Vorlage des LK in einigen Bereichen und Anlagen.
Insbesondere hat der LK einen Alternativbeschluss bezüglich eines Neubaus in der Vorlage eingefügt.
FDL Scharf erläutert, dass auf dem Gebäude Mullewapp noch ein Restbuchwert von rd. 600.000 € liegt, weshalb es aus Sicht des Kämmerers keinen Neubau geben kann. Auch kann der Ergebnishaushalt nicht weiter belastet werden, der Zukunftsvertrag lässt dies nicht zu.
Aus diesem Grund hat die Samtgemeinde auf den Alternativbeschluss verzichtet, da dieser keine Option für die Samtgemeinde sein kann.
Herr Schmidt vom Büro Morgenstern/Struck erläutert, dass es zunächst im Auftrag um die Beseitigung der unterschiedlichen Undichtigkeiten im Bereich des Schiffs und des Zwischentraktes ging. Schnell wurde klar, dass nur eine Komplettsanierung Sinn macht.
Daraufhin gab es mehrere Termine gemeinsam mit Landkreis, Samtgemeinde und Träger und Ende des Jahres 2016 den Auftrag, Kosten für eine Komplettmodernisierung in Bezug auf Unfallverhütung, Brandschutz, Behindertengerechtigkeit, Anlagentechnik, Heizung, Elektro etc. zusammenzustellen, mit dem Ziel in den nächsten Jahren die Aufwendungen für den Landkreis so minimal wie irgend möglich zu gestalten.
Die einzelnen erforderlichen Maßnahmen werden von ihm noch einmal vorgestellt, dabei macht er deutlich, dass während der Errichtung des Gebäudes teils mangelhaft gearbeitet worden ist. Die detaillierten Beschreibungen sind in der Schadens-, Mangel- und Gebäuderückstandsanalyse (Anlage 3 der Vorlage) aufgeführt.
Rh Mattiesch ärgert sich, dass ein Gebäude nach 25 Jahren bereits dermaßen marode ist, dies könne nur durch massive Fehler in der Bauausführung passieren.
Rh Schaper-Biemann weist auf die inhaltlich unterschiedliche Vorlage des Landkreises hin, in der das Gebäudemanagement des LK die Schadensanalyse rechtlich als nicht ausreichend ansieht, um eine Haftung seitens des Bauausführenden zu garantieren. Hierzu wäre vielmehr ein Generalübernehmer-Vertrag erforderlich – mit entsprechend höherem eingepreisten Sicherheits-zuschlag.
Dies vermisst er in der Vorlage der SG.
Zudem sollte zunächst der Landkreis seine Gremien entscheiden lassen, da dieser der Hauptfinanzierer dieser Aufgabe ist. Die Beschlüsse der Samtgemeinde sollten anschließend getroffen werden.
Die unterzeichnete Vorlage des Landkreises mit den entsprechenden Vorlagen ist der Samt-gemeinde nicht zeitnah zugegangen, sodass auch bei der Nachreichung der Unterlagen am 24.5. diese Anlagen noch nicht vorgelegen haben, so die Verwaltung.
Herr Christiansen sowie Rh Beutler drängen darauf, den zeitlichen Rahmen einer Entscheidung nicht zu gefährden. Es muss jetzt eine Entscheidung für eine Sanierung getroffen werden, um mit den Baumaßnahmen möglichst noch in diesem Jahr beginnen zu können.
Während des Starkregens im Mai kam es erneut zu einem erheblichen Wassereinbruch, der einige Deckenplatten löste und so zu einer Teilsperrung der Einrichtung führte. Es ist dringender Handlungsbedarf, sofern nicht in naher Zukunft mit der Sperrung – zumindest von Teilen - der Einrichtung gerechnet werden muss.
FDL Scharf weist daraufhin, dass eine Entscheidung der Gremien der Samtgemeinde am 12.6.17 im letzten Rat vor der Sommerpause gefällt werden muss, da ansonsten weitere Zeit verschenkt wird und vor dem Winter keine Bautätigkeiten stattfinden werden. Noch ein Jahr ohne Instandsetzung und Sanierung schadet dem Gebäude und den Kindern und Mitarbeitern.
Rh von Gottberg hätte sich eine Begehung der Einrichtung gewünscht, bevor er der Sanierungs-maßnahme zustimmt. Dies sei jederzeit in Abstimmung mit dem Träger möglich gewesen, so Herr Christiansen.
Rh Flindt stellt fest, dass kein Gutachter diese Analyse hätte besser machen können. Es sollte jetzt schnell agiert werden, um die Sanierung sowie den Anbau der Kita auf den Weg zu bringen. Nur die Sanierung kann Thema sein.
Im Interesse der Kinder und der Mitarbeiter sind die Sicherheitsmängel schnellstens zu beseitigen, so 1. SG-Rat Beitz. Es wurde in dieser Sitzung deutlich dargestellt, weshalb die ursprünglichen
Kostenschätzungen derart von der jetzigen Zusammenstellung abweichen. Es handelt sich um plausible Gründe, wie die Fachfirma eindeutig erläutert hat.
Die zusätzlichen Ausführungen und Forderungen des Landkreises kann er nachvollziehen, da dieser sich selbstverständlich fachlich beraten lassen wird, um den Aufwand an der Kita Mullewapp finanziell so gering wie möglich zu halten und künftige Belastungen des Haushaltes weitgehend auszuschließen.
Seitens der Verwaltung wurde nichts verschwiegen, so 1.SG-Rat Beitz, die Unterlagen lagen nicht vor. Zudem sei die Beschlussempfehlung für die Samtgemeinde, wie bereits erläutert, alternativlos.
Rh Schaper-Biemann sieht die Dringlichkeit der Maßnahme Mullewapp durchaus, erläutert aber, dass er gegen den Vorschlag stimmen werde, um seine Bedenken in einem nicht einstimmigen Beschlussergebnis wiederzufinden.
Als Schlusswort bittet AV Geuder um eine schnelle Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen im Sinne von Kindern und Erzieherinnen. Ein Neubau würde vermutlich eine 2-jährige Bauphase bedeuten, dies sei nicht zumutbar.
Beschlussvorschlag:
1.) Die
Kindertageseinrichtung Mullewapp in Dannenberg (Elbe), betrieben durch den
DRK-Kreisverband Lüchow-Dannenberg e.V. , wird entsprechend
der vorliegenden Schadens-, Mangel- und Gebäuderückstandsanalyse saniert.
Vorbehaltlich der Zustimmung des
Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gemäß
Jugendhilfe-Vereinbarung trägt die Samtgemeinde Elbtalaue im Rahmen jährlicher
Bedarfs- und Haushaltplanung die Kosten (Miete/Zins und Tilgung) für die
Sanierung der DRK-Kita Mullewapp, Dannenberg, über den mit dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg abzustimmenden notwendigen Betriebskostendefizitausgleich.