Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Rat der Gemeinde Zernien hat am 05.07.2016 zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Zernien“ einen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

 

In einem gemeinsamen Gespräch zwischen der Verwaltung und der NLG hat sich herausgestellt, dass zur Aufstellung des Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig wird.

Die Änderung beinhaltet folgende Punkte:

 

-       Leichte Lageänderung der Erschließungsstraße nach den tatsächlichen Gegebenheiten

-       Änderung der Nutzungsbestimmung von gewerblichen Bauflächen in ein Sondergebiet „Biogasanlagen“

 

Zu diesem TOP ist in der vorangegangenen Verwaltungsausschusssitzung bereits eine kurze Erläuterung durch Frau Basedow erfolgt. Die Mehrzahl der Ratsmitglieder war zu dieser Sitzung bereits anwesend, so dass nunmehr ohne weitere Aussprache eine Beschlussfassung erfolgt.

 

Auf Nachfrage von Rf Mahnke erläutert Frau Pesel die Begrifflichkeiten „Sondergebiet“ und „eingeschränktes Gewerbegebiet“

 

Der Rat der Gemeinde Zernien fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Zernien beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplanes.