Sitzung: 08.06.2017 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0270/2017
Der Rat der
Gemeinde Zernien hat am 05.07.2016 zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes
„Biogasanlage Zernien“ einen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
gefasst.
In einem
gemeinsamen Gespräch zwischen der Verwaltung und der NLG hat sich
herausgestellt, dass zur Aufstellung des Bebauungsplanes auch die Änderung des
Flächennutzungsplanes notwendig wird.
Die Änderung
beinhaltet folgende Punkte:
- Leichte Lageänderung der Erschließungsstraße
nach den tatsächlichen Gegebenheiten
- Änderung der Nutzungsbestimmung von
gewerblichen Bauflächen in ein Sondergebiet „Biogasanlagen“
Zu diesem TOP ist
in der vorangegangenen Verwaltungsausschusssitzung bereits eine kurze
Erläuterung durch Frau Basedow erfolgt. Die Mehrzahl der Ratsmitglieder war zu
dieser Sitzung bereits anwesend, so dass nunmehr ohne weitere Aussprache eine
Beschlussfassung erfolgt.
Auf Nachfrage von
Rf Mahnke erläutert Frau Pesel die Begrifflichkeiten „Sondergebiet“ und
„eingeschränktes Gewerbegebiet“
Der Rat der
Gemeinde Zernien fasst folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde
Zernien beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des
Flächennutzungsplanes.