Beschluss: Geändert empfohlen

Die Genossenschaft Hitzacker/ Dorf eG plant die Errichtung eines genossenschaftlichen Dorfes im Bereich des bestehenden Bebauungsplans Hitzacker Süd. Zur Errichtung ist die Änderung des Bebauungsplanes nötig.

Die Genossenschaft Hitzacker /Dorf eG hat einen Antrag auf Einleitung eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplans gestellt. Da zur Zeit lediglich der Eigentümer des nördlichen Teils zum Verkauf bereit ist, würde zunächst nur ein Teil  des geplanten Dorfes errichtet werden. Die Planungen sind allerdings noch nicht so weit vorangeschritten, sodass ein Änderungsbeschluss zu diesem Zeitpunkt als nicht sinnvoll erachtet wird.

 

Weiterhin hat die Genossenschaft Hitzacker /Dorf eG beantragt, dass die Stadt Hitzacker die Planungskosten übernimmt. Nach bisherigen Planungen werden die Kosten bei ca. 25.000 € liegen. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag mit Verweis auf die bisherige Verfahrensweise bei der Stadt Hitzacker abzulehnen. In Folge eines Änderungsbeschlusses müsste dann ein städtebaulicher Vertrag mit der Genossenschaft Hitzacker /Dorf eG geschlossen werden, um die Planungskosten abzusichern.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Antrag der Hitzacker / Dorf eG zur Übernahme der Planungskosten für den ersten
                Bauabschnitt wird abgelehnt. Bei Einleitung eines Änderungsverfahrens wird ein
                städtebaulicher               Vertrag zur Übernahme der Kosten durch die Hitzacker / Dorf eG
                geschlossen.

 

FBL Hesebeck begründet den Beschlussvorschlag auf Nachfrage von AV Fröhlich mit der bisherigen Verfahrensweise der Stadt Hitzacker (Elbe).

 

Rh Fröhlich bittet die anwesenden Gäste von der Hitzacker/ Dorf eG um Vortrag zum aktuellen Stand der Planungen und unterbricht die Sitzung hierfür um 19:30 Uhr.

 

Herr Stichling-Pehlke stellt das Vorhaben der Hitzacker/ Dorf eG vor. Er berichtet, dass die Genossenschaft sich derzeit noch in Gründung befindet. Sie hat ca.  60 Mitglieder und ca. 150 Personen sind an dem Projekt interessiert. Der Kauf des nördlichen Grundstückes (Flur 10, Flurstück 29/4, Gemarkung Hitzacker) wurde per Handschlag besiegelt.

 

Herr Witt erklärt auf Nachfrage von Stellv. Bgm Walter, dass für die Realisierung des Projektes im bestehenden Bebauungsplan die öffentlichen Verkehrsflächen herausgenommen werden müssen, insbesondere die überbaubare Grundfläche sowie die Grünbepflanzung müssten angepasst werden.

 

FBL Hesebeck erklärt, dass sich der Preis für die Änderung des Bebauungsplans zu großen Teilen nach der HOAI richtet, die Verwaltung rechnet mit ca. 25.000 €. Er macht noch mal deutlich, dass es sich bei der anstehenden Bauleitplanung nicht mehr um einen Angebotsplan handelt, sondern der Plan maßgeschneidert auf das Projekt geändert wird. Gerade aus diesem Grund liegt die Finanzierung in der Hand des Vorhabenträgers.

 

Rh Zühlke erinnert an den Grundsatzbeschluss, die Finanzierung von Bauleitplanung für Einzelvorhaben durch städtebauliche Verträge zu sichern. Hinzukommt, dass es sich hierbei um eine freiwillige Ausgabe handelt, die nicht mit einem ausgeglichenen Haushalt in Einklang gebracht werden kann.

 

AV Fröhlich eröffnet die Sitzung erneut um 19:40 Uhr.

 

Rh N. Schulz findet das Projekt  gut, stellt aber fest, dass das südliche Grundstück (Flur 10, Flurstück 28/2, Gemarkung Hitzacker) bis 2020 verpachtet ist.

Stellv. Bgm Wedler findet das Projekt ebenfalls unterstützenswert. Er erläutert, dass der zweite Teil des Antrages der Genossenschaft der Kauf des Grundstückes im Gewerbegebiet war. Über den Hebel der Schaffung von Arbeitsplätzen könne die Stadt das Projekt trotz des Grundsatzbeschlusses finanziell unterstützen.

Rh Zühlke stellt fest, dass es bei dem Grundstück nicht wie im Antrag um das Flurstück 30/8, sondern 30/6 handelt.

 

FBL Hesebeck erklärt, dass der Stadt unbenommen bleibt, einen günstigeren Preis als den festgesetzten zu verlangen, der Buchwert aus der Bilanz kann aber nicht unterschritten werden.

 

Stellv. Bgm Wedler meint, die Stadt hätte einen verkehrlichen Vorteil davon, wenn die Straße statt des bis jetzt festgesetzten Kreisel als Gerade ausgebaut werden würde, da der LKW Verkehr nicht durch das Wohngebiet geführt werden würde.

Rh M. Schulz hält ebenfalls am Grundsatzbeschluss fest. Die Begründung von Rh Wedler zur Finanzierung der Straße kann er nicht nachvollziehen.

Rh Zühlke meint, das Grundstück solle so günstig wie möglich an die Genossenschaft verkauft werden, alles andere sollte über einen städtebaulichen Vertrag geregelt und beraten werden.

Rh Wedler stellt aufgrund eines Einwurfes klar, dass bezüglich des südlichen Grundstückes nicht über Enteignung, sondern über Pachtaufhebungsverträge gesprochen worden ist. Um diese zu erreichen, werden Ersatzflächen für den jetzigen Pächter gesucht.

 

AV Fröhlich stellt fest, dass der Ausschuss über die Fraktionen hinweg gewillt ist, das Projekt zu unterstützen. Eine Übernahme der Planungskosten ist nicht möglich, das Grundstück soll aber zum möglichst günstigsten Preis verkauft werden. FBL Hesebeck stellt noch mal klar, dass der Buchwert die untere Grenze darstellt.

Stellv. AV Walter fragt, ob die Reihenfolge richtig ist, wenn erst das Grundstück verkauft wird und erst dann der Bebauungsplan geändert wird. Außerdem macht er deutlich, dass er sich ohne die Stimmung der Bevölkerung, insb. der Anwohner zu kennen, keine Meinung bilden kann.

 

Der Ausschuss empfiehlt nach erfolgter Aussprache folgenden geänderten

 


Beschluss:

                a) Der Antrag der Hitzacker / Dorf eG zur Übernahme der Planungskosten für den ersten
                Bauabschnitt wird abgelehnt. Bei Einleitung eines Änderungsverfahrens wird ein
                städtebaulicher               Vertrag zur Übernahme der Kosten durch die Hitzacker / Dorf eG
                 geschlossen.

 

                b) Das Grundstück in der Gemeinde Stadt Hitzacker (Elbe), Gemarkung Hitzacker, Flur
                10, Flurstück 30/6 wird an die Hitzacker/ Dorf eG i.G. zum Buchwert verkauft.

 

                c) Die Gemeinde Stadt Hitzacker (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des
                Bebauungsplanes „Hitzacker Süd“ ein.