Sitzung: 11.08.2016 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Vorlage: 30/0900/2016
Die Genossenschaft
Hitzacker/ Dorf eG plant die Errichtung eines genossenschaftlichen Dorfes im
Bereich des bestehenden Bebauungsplans Hitzacker Süd. Zur Errichtung ist die
Änderung des Bebauungsplanes nötig.
Die Genossenschaft
Hitzacker /Dorf eG hat einen Antrag auf Einleitung eines Änderungsverfahrens
des Bebauungsplans gestellt. Da zur Zeit lediglich der Eigentümer des nördlichen
Teils zum Verkauf bereit ist, würde zunächst nur ein Teil des geplanten Dorfes errichtet werden. Die
Planungen sind allerdings noch nicht so weit vorangeschritten, sodass ein
Änderungsbeschluss zu diesem Zeitpunkt als nicht sinnvoll erachtet wird.
Weiterhin hat die
Genossenschaft Hitzacker /Dorf eG beantragt, dass die Stadt Hitzacker die
Planungskosten übernimmt. Nach bisherigen Planungen werden die Kosten bei ca.
25.000 € liegen. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag mit Verweis auf die
bisherige Verfahrensweise bei der Stadt Hitzacker abzulehnen. In Folge eines
Änderungsbeschlusses müsste dann ein städtebaulicher Vertrag mit der
Genossenschaft Hitzacker /Dorf eG geschlossen werden, um die Planungskosten
abzusichern.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Antrag der Hitzacker / Dorf eG zur Übernahme der
Planungskosten für den ersten
Bauabschnitt
wird abgelehnt. Bei Einleitung eines Änderungsverfahrens wird ein
städtebaulicher
Vertrag zur Übernahme der
Kosten durch die Hitzacker / Dorf eG
geschlossen.
FBL Hesebeck
begründet den Beschlussvorschlag auf Nachfrage von AV Fröhlich mit der
bisherigen Verfahrensweise der Stadt Hitzacker (Elbe).
Rh Fröhlich bittet
die anwesenden Gäste von der Hitzacker/ Dorf eG um Vortrag zum aktuellen Stand
der Planungen und unterbricht die Sitzung hierfür um 19:30 Uhr.
Herr
Stichling-Pehlke stellt das Vorhaben der Hitzacker/ Dorf eG vor. Er berichtet,
dass die Genossenschaft sich derzeit noch in Gründung befindet. Sie hat
ca. 60 Mitglieder und ca. 150 Personen
sind an dem Projekt interessiert. Der Kauf des nördlichen Grundstückes (Flur
10, Flurstück 29/4, Gemarkung Hitzacker) wurde per Handschlag besiegelt.
Herr Witt erklärt
auf Nachfrage von Stellv. Bgm Walter, dass für die Realisierung des Projektes
im bestehenden Bebauungsplan die öffentlichen Verkehrsflächen herausgenommen
werden müssen, insbesondere die überbaubare Grundfläche sowie die
Grünbepflanzung müssten angepasst werden.
FBL Hesebeck
erklärt, dass sich der Preis für die Änderung des Bebauungsplans zu großen
Teilen nach der HOAI richtet, die Verwaltung rechnet mit ca. 25.000 €. Er macht
noch mal deutlich, dass es sich bei der anstehenden Bauleitplanung nicht mehr
um einen Angebotsplan handelt, sondern der Plan maßgeschneidert auf das Projekt
geändert wird. Gerade aus diesem Grund liegt die Finanzierung in der Hand des
Vorhabenträgers.
Rh Zühlke erinnert
an den Grundsatzbeschluss, die Finanzierung von Bauleitplanung für
Einzelvorhaben durch städtebauliche Verträge zu sichern. Hinzukommt, dass es sich
hierbei um eine freiwillige Ausgabe handelt, die nicht mit einem ausgeglichenen
Haushalt in Einklang gebracht werden kann.
AV Fröhlich
eröffnet die Sitzung erneut um 19:40 Uhr.
Rh N. Schulz findet
das Projekt gut, stellt aber fest, dass
das südliche Grundstück (Flur 10, Flurstück 28/2, Gemarkung Hitzacker) bis 2020
verpachtet ist.
Stellv. Bgm Wedler
findet das Projekt ebenfalls unterstützenswert. Er erläutert, dass der zweite
Teil des Antrages der Genossenschaft der Kauf des Grundstückes im Gewerbegebiet
war. Über den Hebel der Schaffung von Arbeitsplätzen könne die Stadt das
Projekt trotz des Grundsatzbeschlusses finanziell unterstützen.
Rh Zühlke stellt
fest, dass es bei dem Grundstück nicht wie im Antrag um das Flurstück 30/8,
sondern 30/6 handelt.
FBL Hesebeck
erklärt, dass der Stadt unbenommen bleibt, einen günstigeren Preis als den
festgesetzten zu verlangen, der Buchwert aus der Bilanz kann aber nicht
unterschritten werden.
Stellv. Bgm Wedler
meint, die Stadt hätte einen verkehrlichen Vorteil davon, wenn die Straße statt
des bis jetzt festgesetzten Kreisel als Gerade ausgebaut werden würde, da der
LKW Verkehr nicht durch das Wohngebiet geführt werden würde.
Rh M. Schulz hält
ebenfalls am Grundsatzbeschluss fest. Die Begründung von Rh Wedler zur
Finanzierung der Straße kann er nicht nachvollziehen.
Rh Zühlke meint,
das Grundstück solle so günstig wie möglich an die Genossenschaft verkauft
werden, alles andere sollte über einen städtebaulichen Vertrag geregelt und
beraten werden.
Rh Wedler stellt
aufgrund eines Einwurfes klar, dass bezüglich des südlichen Grundstückes nicht
über Enteignung, sondern über Pachtaufhebungsverträge gesprochen worden ist. Um
diese zu erreichen, werden Ersatzflächen für den jetzigen Pächter gesucht.
AV Fröhlich stellt
fest, dass der Ausschuss über die Fraktionen hinweg gewillt ist, das Projekt zu
unterstützen. Eine Übernahme der Planungskosten ist nicht möglich, das
Grundstück soll aber zum möglichst günstigsten Preis verkauft werden. FBL
Hesebeck stellt noch mal klar, dass der Buchwert die untere Grenze darstellt.
Stellv. AV Walter
fragt, ob die Reihenfolge richtig ist, wenn erst das Grundstück verkauft wird
und erst dann der Bebauungsplan geändert wird. Außerdem macht er deutlich, dass
er sich ohne die Stimmung der Bevölkerung, insb. der Anwohner zu kennen, keine
Meinung bilden kann.
Der Ausschuss empfiehlt nach erfolgter Aussprache folgenden geänderten
Beschluss:
a)
Der Antrag der Hitzacker / Dorf eG zur Übernahme der Planungskosten für den
ersten
Bauabschnitt
wird abgelehnt. Bei Einleitung eines Änderungsverfahrens wird ein
städtebaulicher
Vertrag zur Übernahme der
Kosten durch die Hitzacker / Dorf eG
geschlossen.
b)
Das Grundstück in der Gemeinde Stadt Hitzacker (Elbe), Gemarkung Hitzacker,
Flur
10,
Flurstück 30/6 wird an die Hitzacker/ Dorf eG i.G. zum Buchwert verkauft.
c)
Die Gemeinde Stadt Hitzacker (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung
des
Bebauungsplanes
„Hitzacker Süd“ ein.