Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

FBL Hesebeck stellt den Sachverhalt vor. Die beiden Flurstücke im Baugebiet Hitzacker Süd entstanden 2013 durch Teilung. Ursprünglich handelte es sich um ein großes Flurstück mit der Bezeichnung 63/11 in Größe von 2.721 m². Den Erwerbern des Flurstückes 63/12 war die gesamte Fläche zum damaligen Zeitpunkt zu groß und sie baten um Teilung. Verkauft wurden eine Fläche mit einer Größe von 1.426 m².

 

Für den Erwerb der Restfläche, Gemarkung Hitzacker, Flur 10, Flurstück 63/13 mit einer Größe von 1.295 m² bitten die Eigentümer nun um die Einräumung eines Vorkaufsrechtes, da sie ihr bestehendes Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt erweitern möchten.

 

Stellv. AV Walter schlägt vor, das Vorkaufsrecht lediglich befristet einzuräumen.

Stellv. Bgm Wedler weist darauf hin, dass die Verlängerung des Vorkaufsrechtes dann ggf. noch ein weiteres Mal behandelt werden müsste und fragt an, ob es üblich ist, für die Einräumung des Vorkaufrechts zu bezahlen.

FBL Hesebeck erklärt, dass die Einräumung eines Vorkaufsrechtes lediglich dazu führt, dass der Inhaber des Vorkaufrechtes vor Verkauf des Grundstückes gefragt wird, ob er zu gleichen Bedingungen in den Vertrag einsteigen möchte, d.h. der Verkauf des Grundstückes wird durch ein Vorkaufsrecht nicht blockiert. Eine Bezahlung sei nicht üblich, es werden lediglich die Kosten des Verfahrens erhoben.

 

Rh N. Schulz möchte wissen, ob es weitere interessierte Käufer gäbe, FBL Hesebeck verneint dies.

Rh Zühlke stellt klar, dass das Vorkaufsrecht keinen Einfluss auf den Preis hat, dieser ist durch Ratsbeschluss festgelegt worden. Er möchte wissen, wie lange dieser Ratsbeschluss zurück liegt.

Stellv. AV Walter meint, der Bebauungsplan in dem Bereich sei von 1999, somit auch der Ratsbeschluss zu den Grundstückspreisen.

 

Rh Zühlke bittet darum, dass in der nächsten Sitzung darüber beraten wird, wie zukünftig mit den festgelegten Preisen umgegangen werden soll, da die Festlegung schon sehr lange her ist.

 

Nach erfolgter Aussprache empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden

 


Beschluss:

 

Den Eigentümern des Flurstückes 63/12 wird ein grundbuchlich gesichertes Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle an dem Nachbargrundstück, Gemarkung Hitzacker Flur 10, Flurstück 63/13 eingeräumt.

Die mit der Einräumung verbundenen Kosten tragen die Begünstigten.