Sitzung: 16.06.2016 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 03/0677/2016
Sachverhalt:
Herr Beitz
erläutert, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) seit dem 1.1.2010 Mitglied im Heilbäderverband
Niedersachsen e.V. ist. Mit dem der Vorlage beigefügten Jahresbericht 2015 und
Ausblick auf das Jahr 2016 werden die Aufgaben und Leistungen des
Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V. dargestellt.
Der von der Stadt
Hitzacker (Elbe) für die Mitgliedschaft im Heilbäderverband Niedersachsen e.V.
zu entrichtende Mitgliedsbeitrag, der abhängig von den Übernachtungszahlen
erhoben wird, betrug in den vergangenen Jahren rd. 3.600,00 €.
Dieser
Mitgliedsbeitrag wurde in der Mitgliederversammlung des Heilbäderverbandes
Niedersachsen e.V. am 16. Februar 2016 mit Wirkung für das Jahr 2016 erhöht, so
dass im Haushaltsjahr 2016 die Erhebung eines Mitgliedsbeitrages in Höhe von
nun 4.644,54 € zu erwarten ist.
In Anbetracht des
Kostenaufwandes stellt sich die Frage nach dem Nutzen der Mitgliedschaft für
die Stadt Hitzacker (Elbe), die sich seit ihrer Anerkennung als Kneipp-Kurort
nicht als Kurort für die Durchführung von ambulanten Vorsorgekuren etablieren
konnte. Zu dieser Thematik fand am 23.02.2016 ein Austausch mit Vertretern des
Kneipp-Vereins Hitzacker e.V. und des Verkehrsvereins Hitzacker, Göhrde,
Elbufer e.V. statt. Das Gesprächsprotokoll war der Vorlage beigefügt.
Die
Geschäftsführerin des Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V., Frau Christina
Degener, hat in der Sitzung des Fachausschusses die Arbeit des
Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V. vorgestellt und die Vorteile einer
Mitgliedschaft für die Stadt Hitzacker (Elbe) erläutert.
Zur Sitzung
eingeladen waren ferner die Vorstandsmitglieder des Kneipp-Vereins Hitzacker
e.V. und des Verkehrsvereins Hitzacker, Göhrde, Elbufer e.V.
Soweit sich die
Stadt Hitzacker (Elbe) für einen Austritt aus dem Heilbäderverband
Niedersachsen e.V. entscheidet, kann der Austritt bis zum 30.06.2016 mit
Wirkung zum 31.12.2017 erklärt werden.
1. SgRat Beitz erläutert, dass der Austritt bzw. die Kündigung umfassend im
TWUJH und VAH beraten wurden. Daraufhin wurde der folgende
Beschlussvorschlag
aus dem Verwaltungsausschuss vom 11.05.2016 erarbeitet und
einstimmig empfohlen:
a) Der Austritt Heilbäderverband Niedersachsen
e.V. mit Wirkung zum 31.12.2017 wird beschlossen.
b) Für die verbleibende Zeit wird die
Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und dem Heilbäderverband intensiviert und
genutzt, um gemeinsam an der Darstellung von Hitzacker (Elbe) als Kneippkurort
zu arbeiten. Im Juni 2017 berichtet die Verwaltung, ob sich positive
Entwicklungen ergeben haben und die Kündigung zurückgenommen wird.
Rh Dr. Jastram
ergänzt, dass nicht der Eindruck entstehen solle, dass der Heilbäderverband die
Schuld daran trage, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) sich seit ihrer Anerkennung
als Kneipp-Kurort nicht als Kurort für die Durchführung von ambulanten
Vorsorgekuren etablieren konnte.
Der Verband ist
nicht Organisator des Kurbetriebes sondern die Stadt Hitzacker (Elbe) und diese
muss ihre Interessen selbstständig vorantreiben und intensivieren.
1. SgRat Beitz ist
ebenfalls der Meinung, dass in dieser Angelegenheit wesentlich mehr Eigenarbeit
zu leisten ist.
Rh Zühlke führt
aus, dass es seiner Meinung nach das Bestreben des Heilbäderverbandes sei,
seine Mitglieder zu unterstützen, sofern gefordert. Hier ist die Intensivierung
der Tourismusarbeit vor Ort gefragt, und zwar nicht nur durch die Verwaltung
sondern auch durch die Tourismusunternehmen und gastronomischen Betriebe.
Dabei ist
Controlling gefragt, so Rh Zühlke.
Rh N. Schulz sieht
die verbleibende Zeit im Heilbäderverband als Chance, dass auf beiden Seiten
das Engagement verstärkt wird.
Bgm Mertins
ergänzt, dass der Status Kneipp-Kurort auf jeden Fall Bestand hat, auch wenn
die Kündigung erfolgt.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Austritt aus dem Heilbäderverband
Niedersachsen e.V. mit Wirkung zum 31.12.2017 wird beschlossen.
b) Für die verbleibende Zeit wird die
Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und dem Heilbäderverband intensiviert und
genutzt, um gemeinsam an der Darstellung von Hitzacker (Elbe) als Kneippkurort
zu arbeiten. Im Juni 2017 berichtet die Verwaltung, ob sich positive
Entwicklungen ergeben haben und die Kündigung zurückgenommen wird.