Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Herr Beitz erläutert, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) seit dem 1.1.2010 Mitglied im Heilbäderverband Niedersachsen e.V. ist. Mit dem der Vorlage beigefügten Jahresbericht 2015 und Ausblick auf das Jahr 2016 werden die Aufgaben und Leistungen des Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V. dargestellt.

 

Der von der Stadt Hitzacker (Elbe) für die Mitgliedschaft im Heilbäderverband Niedersachsen e.V. zu entrichtende Mitgliedsbeitrag, der abhängig von den Übernachtungszahlen erhoben wird, betrug in den vergangenen Jahren rd. 3.600,00 €.

Dieser Mitgliedsbeitrag wurde in der Mitgliederversammlung des Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V. am 16. Februar 2016 mit Wirkung für das Jahr 2016 erhöht, so dass im Haushaltsjahr 2016 die Erhebung eines Mitgliedsbeitrages in Höhe von nun 4.644,54 € zu erwarten ist.

In Anbetracht des Kostenaufwandes stellt sich die Frage nach dem Nutzen der Mitgliedschaft für die Stadt Hitzacker (Elbe), die sich seit ihrer Anerkennung als Kneipp-Kurort nicht als Kurort für die Durchführung von ambulanten Vorsorgekuren etablieren konnte. Zu dieser Thematik fand am 23.02.2016 ein Austausch mit Vertretern des Kneipp-Vereins Hitzacker e.V. und des Verkehrsvereins Hitzacker, Göhrde, Elbufer e.V. statt. Das Gesprächsprotokoll war der Vorlage beigefügt.

 

Die Geschäftsführerin des Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V., Frau Christina Degener, hat in der Sitzung des Fachausschusses die Arbeit des Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V. vorgestellt und die Vorteile einer Mitgliedschaft für die Stadt Hitzacker (Elbe) erläutert.

Zur Sitzung eingeladen waren ferner die Vorstandsmitglieder des Kneipp-Vereins Hitzacker e.V. und des Verkehrsvereins Hitzacker, Göhrde, Elbufer e.V.

 

Soweit sich die Stadt Hitzacker (Elbe) für einen Austritt aus dem Heilbäderverband Niedersachsen e.V. entscheidet, kann der Austritt bis zum 30.06.2016 mit Wirkung zum 31.12.2017 erklärt werden.

1. SgRat Beitz erläutert, dass der Austritt bzw. die Kündigung umfassend im TWUJH und VAH beraten wurden. Daraufhin wurde der folgende

Beschlussvorschlag aus dem Verwaltungsausschuss vom 11.05.2016 erarbeitet und einstimmig empfohlen:

 

a)      Der Austritt Heilbäderverband Niedersachsen e.V. mit Wirkung zum 31.12.2017 wird beschlossen.

b)      Für die verbleibende Zeit wird die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und dem Heilbäderverband intensiviert und genutzt, um gemeinsam an der Darstellung von Hitzacker (Elbe) als Kneippkurort zu arbeiten. Im Juni 2017 berichtet die Verwaltung, ob sich positive Entwicklungen ergeben haben und die Kündigung zurückgenommen wird.

Rh Dr. Jastram ergänzt, dass nicht der Eindruck entstehen solle, dass der Heilbäderverband die Schuld daran trage, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) sich seit ihrer Anerkennung als Kneipp-Kurort nicht als Kurort für die Durchführung von ambulanten Vorsorgekuren etablieren konnte.

Der Verband ist nicht Organisator des Kurbetriebes sondern die Stadt Hitzacker (Elbe) und diese muss ihre Interessen selbstständig vorantreiben und intensivieren.

 

1. SgRat Beitz ist ebenfalls der Meinung, dass in dieser Angelegenheit wesentlich mehr Eigenarbeit zu leisten ist.

 

Rh Zühlke führt aus, dass es seiner Meinung nach das Bestreben des Heilbäderverbandes sei, seine Mitglieder zu unterstützen, sofern gefordert. Hier ist die Intensivierung der Tourismusarbeit vor Ort gefragt, und zwar nicht nur durch die Verwaltung sondern auch durch die Tourismusunternehmen und gastronomischen Betriebe.

Dabei ist Controlling gefragt, so Rh Zühlke.

 

Rh N. Schulz sieht die verbleibende Zeit im Heilbäderverband als Chance, dass auf beiden Seiten das Engagement verstärkt wird.

 

Bgm Mertins ergänzt, dass der Status Kneipp-Kurort auf jeden Fall Bestand hat, auch wenn die Kündigung erfolgt.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

a)      Der Austritt aus dem Heilbäderverband Niedersachsen e.V. mit Wirkung zum 31.12.2017 wird beschlossen.

b)      Für die verbleibende Zeit wird die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und dem Heilbäderverband intensiviert und genutzt, um gemeinsam an der Darstellung von Hitzacker (Elbe) als Kneippkurort zu arbeiten. Im Juni 2017 berichtet die Verwaltung, ob sich positive Entwicklungen ergeben haben und die Kündigung zurückgenommen wird.