Sitzung: 25.05.2016 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1/0782/2016
Sachverhalt:
Am 01. Januar 2011 ist in Niedersachsen das neue Niedersächsische
Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft getreten. Mit der Neufassung des
Gesetzes wurden Regelungen geschaffen, die es erleichtern sollen, die
Gleichstellung im öffentlichen Dienst weiter voranzubringen.
Ein wesentliches Ziel des neuen Gesetzes ist mithin der
Abbau von Unterrepräsentanzen der Geschlechter in den jeweiligen Besoldungs-
und Vergütungsgruppen der Verwaltung. Das Gesetz verpflichtet daher die
Dienststellen, den Abbau der Unterrepräsentanzen durch die Umsetzung eines
Gleichstellungsplans zu erreichen. Die Vorschriften über den
Gleichstellungsplan verwirklichen dabei das moderne Konzept des Führens mit
Zielvereinbarungen. Die Dienststellen setzen sich selbst das Ziel, zu dem sie
innerhalb der dreijährigen Geltungsdauer des Plans gelangen wollen.
Die Aufstellung des sogenannten Gleichstellungsplanes ist in
den § 15 ff NGG geregelt. Durch das neue Ziel der Gleichstellung der
Geschlechter unterscheidet sich der Gleichstellungsplan damit in einem
wesentlichen Punkt von seinem Vorgänger, der sich ausschließlich auf die
Frauenförderung konzentrierte. Grundlage des Gleichstellungsplans ist eine
Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur und der zu erwartenden
Fluktuation. Ferner ist festzulegen, durch welche wirksamen Einzelmaßnahmen man
dem Ziel näher kommt, Frauen und Männern möglichst gleiche Chancen im
Erwerbsleben zu bieten.
In diesem Zusammenhang ist allerdings anzumerken, dass im
Auswahlverfahren bei Einstellungen die Grundsätze der Eignung, Befähigung und
fachlichen Leistung vorrangig zu betrachten sind. Gem. § 13 NGG sind für die
Beurteilung dieser drei Kriterien
ausschließlich die Anforderungen der zu besetzenden Stelle, der zu
übertragenden Tätigkeit, des zu besetzenden Dienstpostens, der Laufbahn oder
des Berufs maßgeblich.
Der vorliegende Gleichstellungsplan der Samtgemeinde
Elbtalaue gilt für die Jahre 2016 bis 2018 und schreibt damit den bestehenden
Gleichstellungsplan für die Jahre 2013 bis 2015 fort. Stichtag für die Erhebung
der Daten der Bestandsaufnahme war der 01.01.2016.
Der Gleichstellungsplan wurde mit der
Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt. Der Personalrat hat dem
Gleichstellungsplan zugestimmt.
Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss
folgenden
Beschluss:
Der
Gleichstellungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2016 – 2018 wird
beschlossen.