Sachverhalt:
Am 01. Januar
2011 ist in Niedersachsen das neue Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz
(NGG) in Kraft getreten. Mit der Neufassung des Gesetzes wurden Regelungen
geschaffen, die es erleichtern sollen, die Gleichstellung im öffentlichen
Dienst weiter voranzubringen.
Ein
wesentliches Ziel des neuen Gesetzes ist mithin der Abbau von
Unterrepräsentanzen der Geschlechter in den jeweiligen Besoldungs- und
Vergütungsgruppen der Verwaltung. Das Gesetz verpflichtet daher die
Dienststellen, den Abbau der Unterrepräsentanzen durch die Umsetzung eines
Gleichstellungsplans zu erreichen. Die Vorschriften über den
Gleichstellungsplan verwirklichen dabei das moderne Konzept des Führens mit
Zielvereinbarungen. Die Dienststellen setzen sich selbst das Ziel, zu dem sie
innerhalb der dreijährigen Geltungsdauer des Plans gelangen wollen.
Die Aufstellung
des sogenannten Gleichstellungsplanes ist in den § 15 ff NGG geregelt. Durch
das neue Ziel der Gleichstellung der Geschlechter unterscheidet sich der
Gleichstellungsplan damit in einem wesentlichen Punkt von seinem Vorgänger, der
sich ausschließlich auf die Frauenförderung konzentrierte. Grundlage des
Gleichstellungsplans ist eine Bestandsaufnahme und Analyse der
Beschäftigtenstruktur und der zu erwartenden Fluktuation. Ferner ist
festzulegen, durch welche wirksamen Einzelmaßnahmen man dem Ziel näher kommt,
Frauen und Männern möglichst gleiche Chancen im Erwerbsleben zu bieten.
In diesem
Zusammenhang ist allerdings anzumerken, dass im Auswahlverfahren bei
Einstellungen die Grundsätze der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung
vorrangig zu betrachten sind. Gem. § 13 NGG sind für die Beurteilung dieser
drei Kriterien ausschließlich die
Anforderungen der zu besetzenden Stelle, der zu übertragenden Tätigkeit, des zu
besetzenden Dienstpostens, der Laufbahn oder des Berufs maßgeblich.
Der vorliegende
Gleichstellungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue gilt für die Jahre 2016 bis 2018
und schreibt damit den bestehenden Gleichstellungsplan für die Jahre 2013 bis
2015 fort. Stichtag für die Erhebung der Daten der Bestandsaufnahme war der 01.01.2016.
Der
Gleichstellungsplan wurde mit der Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt. Der
Personalrat hat dem Gleichstellungsplan zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der
Gleichstellungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2016 – 2018 wird
beschlossen.