Sitzung: 11.05.2016 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0756/2016
Bgm Sperling trägt
kurz den Sachverhalt vor. In dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Jameln“ ist als
Maß der baulichen Nutzung ein Höchstmaß der Oberkante baulicher Anlagen 12,5 m
festgesetzt.
Gemäß der der
Einladung beigefügten Anlage II hat die Raiffeisen-Warengenossenschaft eG einen
Antrag dahingehend gestellt, das Höchstmaß auf 17m zu ändern.
Auf Antrag von Rh
Grunzke fasst der Rat Jameln gemäß Vorlage folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde Jameln
leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
Jameln“ ein.