Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Sperling trägt kurz den Sachverhalt vor. In dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Jameln“ ist als Maß der baulichen Nutzung ein Höchstmaß der Oberkante baulicher Anlagen 12,5 m festgesetzt.

Gemäß der der Einladung beigefügten Anlage II hat die Raiffeisen-Warengenossenschaft eG einen Antrag dahingehend gestellt, das Höchstmaß auf 17m zu ändern.

 

Auf Antrag von Rh Grunzke fasst der Rat Jameln gemäß Vorlage folgenden

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Jameln leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Jameln“ ein.