Sitzung: 12.05.2016 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0757/2016
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 10.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan
„Schützenmarsch –Teilneufassung 2000 mit örtlicher Bauvorschrift“ aufgrund
eines Antrages der Firma ALDI Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG zu ändern.
Im Einzelnen wurden
folgende Änderungen aufgrund des geplanten Neubaus des ALDI Marktes beantragt:
- Zulässigkeit
der Dachform Flachdach sowie die Änderung des zulässigen Dachmaterials für
Hauptdächer in Dachdichtungsbahn/Dachfolie für Flachdächer
- Änderung
der örtlichen Bauvorschriften zu Art, Anzahl und Höhe der Werbeanlagen
- Erhöhung
der Grundflächenzahl von 0,6 auf 0,8
- Berücksichtigung
der neu geplanten Zufahrt entlang der Jeetzelallee
- Klärung
des notwendigen Schallschutzes
Die Änderungen zu
1.-3. wurden im anliegenden Entwurf übernommen. Ein schalltechnisches Gutachten
wurde in Auftrag gegeben, sodass sich hieraus ergebende Vorgaben im Entwurf
berücksichtigt worden sind.
Die beantragte
Änderung zu 4. konnte im Entwurf nicht eingeplant werden. Die
Erschließung des Plangebietes ist weiterhin über die Straße Schützenmarsch
geplant. Entlang der Jeetzelallee bleibt ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
festgesetzt. Zwar gibt es eine verkehrstechnische Stellungnahme zum Neubau
eines Aldi-Marktes Dannenberg, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Mehrverkehre an beiden Knotenpunkten
leistungsgerecht abgewickelt werden können, ohne dass zusätzliche Maßnahmen zur
Abwickelbarkeit der prognostizierten Verkehre erforderlich sind. Die
Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing. Schubert, hat jedoch folgende entgegenstehende
Stellungnahme abgegeben: „Die
vorliegende "Verkehrstechnische Stellungnahme" von ARGUS betrachtet
die neue Ausfahrt des Aldi-Marktes und den Knoten Jeetzelallee / Lindenweg nur
als einzelne Knotenpunkte. Der Prochaskaplatz wird in die Betrachtungen gar
nicht einbezogen. Es wird zwar auf die vorgezogene Haltelinie in der
Jeetzelallee hingewiesen, jedoch die falschen Schlussfolgerungen gezogen. Es
ist zwar richtig, dass der Linksabbieger aus dem Lindenweg dadurch besser in
Richtung Süden einbiegen kann. Das Problem besteht jedoch darin, dass die
vorgezogene Haltelinie zu einem Rückstau in der Jeetzelallee führt, der die
geplante Aldi-Zufahrt regelmäßig überstauen wird. Dass der Verkehr aus der
Aldi-Zufahrt in dieser Zeit nicht abfließen kann, ist nicht das Problem. Es
können jedoch auch keine Linksabbiegevorgänge von Süden kommend auf das
Aldi-Grundstück stattfinden. Da kein Linksabbiegestreifen geplant ist, kann das
zu einem Rückstau bis über den Prochaskaplatz hinaus führen.
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.
RF Ramm fragt nach der Reaktion von ALDI hinsichtlich des abgelehnten Verkehrskonzeptes.
FBL Hesebeck erläutert, dass heute ein Ortstermin mit Vertretern von ALDI und Verkehrsplaner Müller stattfinden sollte. Der Termin musste wegen der Erkrankung von Herrn Müller abgesagt werden.
Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Entwurf des
Bebauungsplans „Schützenmarsch – Teilneufassung 2000 mit örtlicher
Bauvorschrift – 1. Änderung“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung für
die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt.