Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 15.02.2016 beschlossen, dass Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Rotdornweg West“ einzuleiten. Aufgrund eines Antrages von Anwohnern wird die Grundflächenzahl zur besseren Bebauung und Ausnutzung der Grundstücke erhöht.

Im Verfahren zur Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Anregungen oder Bedenken zur Änderung des Bebauungsplanes mitgeteilt. Somit kann der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB ohne vorherigen Abwägungsbeschluss erfolgen.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage, erklärt den Inhalt des Bebauungsplanes und zeigt an einem Luftbild den Bereich der Bebauungsplanänderung.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden 

 


Beschluss:

Der Bebauungsplan „Rotdornweg West mit örtlicher Bauvorschrift“ – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.