Sitzung: 16.03.2016 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 20/0668/2016
Bgm
Sperling gibt den Vorsitz an stellv. Bgm Hinkelmann ab und verlässt den
Sitzungsraum.
Der
Jahresabschluss 2013 wurde im Juli 2015 fertiggestellt. Die Prüfung des
Abschlusses fand im Zeitraum 18.12.2015 – 18.01.2016 statt.
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Unter
Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seiten 15 und 16 des Prüfberichtes einige
spezielle Hinweise:
4.1
Erstattungsanspruch der Gemeinde wegen versehentlicher Buchung zu Lasten des
Kinderspielkreises
Aufgrund
eines Erfassungsfehlers wurde im Dezember 2013 irrtümlicherweise eine Buchung
in Höhe von 205,80 € zu Lasten der Gemeinde Jameln durchgeführt. Nach Klärung
des Sachverhaltes und Sichtung der Buchungsbelege wurde der Betrag
zurückgefordert. Die Zahlung ging am 29.02.2016 ein und wurde der Gemeinde
gutgeschrieben.
4.2
Förderrichtlinien zum Einsatz energiesparender Technologien
Dieser
Hinweis war bereits Thema im Bericht über die Prüfung des Jahres 2012. Zur
Änderung der bisher geübten Zuweisungspraxis bedarf es eines entsprechenden
Ratsbeschlusses.
4.4
Verfügungsmittel
Das RPA
vertritt den Standpunkt, dass die Kosten der Jahresabschlussfeier den
Verfügungsmitteln des Bürgermeisters zuzuordnen seien und die Buchungen auf dem
Konto „Öffentlichkeitsarbeit“ (Ehrungen, Jubiläen, etc.) falsch wären. Wäre die
Aufwendungen als Verfügungsmittel gebucht worden, wäre eine unzulässige Ansatzüberschreitung entstanden.
Nach §
13 Abs. 1 GemHKVO sind Verfügungsmittel „Aufwendungen und entsprechende
Auszahlungen (…) des ehrenamtlichen Bürgermeisters (…), die aus dienstlichem
Anlass entstehen und für die nicht an anderer Stelle Mittel veranschlagt sind“.
Da es sich nach Auffassung der Verwaltung bei den Aufwendungen für die
Jahresabschlussfeier nicht um Aufwendungen des Bürgermeisters handelt, sondern
um eine Veranstaltung des Rates unter Beteiligung von Spielkreisbeschäftigen
usw., kann es sich folglich nicht um Aufwand handeln, der über Verfügungsmittel
abzuwickeln wäre. Die Zuordnung zum Konto „Öffentlichkeitsarbeit“ ist wohl auch
nicht „zufriedenstellend“, allerdings geben die amtlichen
Zuordnungsvorschriften des Landes Niedersachsen keine konkreten Hinweise, wie
derartige Aufwendungen zu buchen sind.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2013 ein ordentliches Ergebnis von + 66.890,34 € und ein
außerordentliches Ergebnis von + 406,55 € erzielt. Beide Beträge sind den
jeweiligen Überschussrücklagen zuzuführen.
Überplanmäßige
Aufwendungen entstanden in den Budgets 14, 30 und 31.
Der
überplanmäßige Aufwand des Budgets 14 entstand im Produkt Kinderspielkreis
aufgrund einer höheren internen Verrechnung der Raumkosten mit dem Budget 31
(s.u.). Dieser Mehraufwand konnte nur teilweise durch Einsparungen in anderen
Bereichen ausgeglichen werden.
Im
Budget 30 resultiert der Mehraufwand ganz überwiegend aus erhöhtem
Unterhaltungsaufwand für die Straßen und Wirtschaftswege in der Gemeinde.
Im
Budget 31 waren für die Bereitstellung der Spielkreisräumlichkeiten insgesamt
Sachaufwendungen in Höhe von 3.200 € vorgesehen. Aufgrund einer hohen
Heizkostenabrechnung und erhöhtem Unterhaltungsbedarf für die angemieteten
Räumlichkeiten wurden insgesamt 1.649,37 € in diesem Produkt mehr aufgewendet,
die aber zu einem großen Teil durch Einsparungen bei den anderen Produkten des
Budgets ausgeglichen werden konnten.
Nach
kurzer Aussprache fasst der Rat Jameln folgende
Bgm
Sperling übernimmt wieder den Vorsitz.
Beschlüsse:
a) Der Rat beschließt einstimmig (7
Ja-Stimmen) die Jahresrechnung 2013 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem
Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.
b) Der Rat beschließt einstimmig (7
Ja-Stimmen) den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 66.890,34 €
der Rücklage aus dem ordentlichen
Ergebnis zuzuführen.
c) Der Rat beschließt einstimmig (7
Ja-Stimmen) den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 406,55
€ der Rücklage aus dem außerordentlichen
Ergebnis zuzuführen.
d) Der Rat beschließt einstimmig (7
Ja-Stimmen), den über-/außerplanmäßigen Aufwendungen von 1.147,98 € im Budget
14, von 2.571,88 € im Budget 30 und von 451,59 € im Budget 31 zuzustimmen.