Sitzung: 24.02.2016 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0618/2016
Für die
Erarbeitung der Abgrenzungssatzung „Damnatz Nord“ wurde von der Verwaltung eine
Honorarkostenschätzung von dem Planungsbüro
Astrid Pesel, Reitze 2, 29482 Küsten angefordert.
Zwei
weitere Planungsbüros, die NLG Lüneburg und plan.B – Henrik Böhme, wurden
aufgefordert ein Angebot abzugeben.
Beide
Planungsbüros haben aufgrund von Arbeitsüberlastung kein Angebot abgeben
können.
Die
Honorarkostenschätzung wurde auf Plausibilität geprüft und ist nicht zu
beanstanden.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, das Planungsbüro A. Pesel mit der Erarbeitung zu
beauftragen.
Die
Kosten für die Planungsleistungen sollen, aufgrund der Wertsteigerung der Grundstücke,
von den Eigentümern anteilig getragen werden. Hierzu werden mit allen
Grundstückseigentümern städtebauliche Verträge geschlossen.
Der Rat der
Gemeinde Damnatz fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Planungsauftrag in Höhe von
8.117,29 € wird an das Planungsbüro Astrid Pesel, Reitze 2, 29482 Küsten
vergeben.
b) Zur Refinanzierung schließt die
Gemeinde Damnatz mit allen betroffenen Grundstückseigentümern einen
städtebaulichen Vertrag.