Sitzung: 24.02.2016 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0617/2016
Zur städtebaulichen
Entwicklung in Damnatz hat der Gemeinderat im Juni 2015 erste Überlegungen zur
Aufstellung einer Abgrenzungssatzung angestellt.
In dem in der
Anlage I zur Vorlage aufgezeigten Bereich nordwestlich des Dorfes, ist
gegenwärtig eine Splitterbebauung im Außenbereich entstanden.
Um diesem Umstand
Abhilfe zu schaffen, beabsichtigt die Gemeinde eine Abgrenzungssatzung
aufzustellen und damit für den Bereich den sog. Innenbereich gem. 34 BauGB
abzugrenzen.
Die Aufstellung der
Satzung wird in einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt,
sodass eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB nicht notwendig wird.
Bgm Schulz erläutert,
dass eine Ausweitung der bebaubaren Fläche auch der Förderung der
Dorfentwicklung und möglicherweise weiterer Ansiedlungen dient.
Er erwähnt, dass
der derzeitige Stand zur Planungsphase gehört. Die weitere Folge wären ein
Aufstellungsbeschluss und ein Planungsauftrag, beides vorgesehen durch
Beschlussfassung in der heutigen Sitzung. Später muss dann noch ein
Satzungsbeschluss erfolgen.
Die Fläche, die
hierfür vorgesehen ist, ist aus dem vorliegenden Kartenmaterial ersichtlich. Es
sind 8 Eigentümer betroffen, mit allen ist seitens des Bgm´s zweimal gesprochen
worden. Eine mittelfristige Bebauung ist denkbar. Alle Eigentümer sind über den
zu schließenden städtebaulichen Vertrag und einer Kostenbeteiligung informiert.
/ Eigentümer haben hierzu ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt. Die Kosten
liegen bei ca. 0,31 € pro qm.
Lediglich ein
Eigentümer sieht sich eingeschränkt, erkennt eine Entwicklung nicht und lehnt
daher eine Kostenbeteiligung ab.
Bgm Schulz
empfindet es als wichtig zu erwähnen, dass alle Flächen im Eigentum eines jeden
verbleiben.
Er bittet Frau
Pesel um weitere Erklärungen zu dem Verfahren.
Frau Pesel
erläutert die Definitionen und erklärt, dass es sich in diesem Fall nicht nur
um eine Abgrenzungssatzung handelt, sondern, dass es hier „Abgrenzungs- und
Ergänzungssatzung“ heißen muss. Dieses Verfahren ist seitens des Gesetzgebers
ermöglicht worden, um in kleineren Gebieten Möglichkeiten einer Bebauung zu
schaffen, ohne ein Bebauungsplanverfahren durchführen zu müssen. Auch in einer
Abgrenzungssatzung können Vorgaben zur Bebauung unter anderem für zu treffende
Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden.
Sie erwähnt den
Verfahrensablauf bis hin zum Abschluss einer Satzung, die dann mit der
Veröffentlichung das Verfahren beendet.
Herr Fecho erwähnt,
dass es seitens der Verwaltung eine Voranfrage beim Landkreis gegeben hat,
dieser hat sich eher positiv zu dem Verfahren bekannt.
Bgm Schulz
erläutert, dass für dieses Verfahren bereits Haushaltsmittel eingestellt
wurden, diese sollen über eine teilweise Refinanzierung der Eigentümer
ausgeglichen werden.
Auf Nachfrage
erläutert Herr Fecho, dass nach dem heutigen Beschluss zur Abgrenzungs- und
Ergänzungssatzung bereits die städtebaulichen Verträge mit den Eigentümern
verhandelt und geschlossen werden können.
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete:
„Die Gemeinde
Damnatz leitet das Aufstellungsverfahren für die Abgrenzungssatzung „Damnatz
Nord“, im nordwestlichen Bereich des Dorfes Damnatz, ein“.
Nach den Hinweisen
des Planungsbüros Pesel wird der Beschluss erweitert um die sogenannte
„Ergänzungssatzung“.
Der Rat der
Gemeinde Damnatz fasst folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde
Damnatz leitet das Aufstellungsverfahren für die Abgrenzungs- und
Ergänzungssatzung „Damnatz Nord“, im nordwestlichen Bereich des Dorfes Damnatz,
ein.