Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Zur städtebaulichen Entwicklung in Damnatz hat der Gemeinderat im Juni 2015 erste Überlegungen zur Aufstellung einer Abgrenzungssatzung angestellt.

In dem in der Anlage I zur Vorlage aufgezeigten Bereich nordwestlich des Dorfes, ist gegenwärtig eine Splitterbebauung im Außenbereich entstanden.

Um diesem Umstand Abhilfe zu schaffen, beabsichtigt die Gemeinde eine Abgrenzungssatzung aufzustellen und damit für den Bereich den sog. Innenbereich gem. 34 BauGB abzugrenzen.

 

Die Aufstellung der Satzung wird in einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt, sodass eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB nicht notwendig wird.

 

Bgm Schulz erläutert, dass eine Ausweitung der bebaubaren Fläche auch der Förderung der Dorfentwicklung und möglicherweise weiterer Ansiedlungen dient.

Er erwähnt, dass der derzeitige Stand zur Planungsphase gehört. Die weitere Folge wären ein Aufstellungsbeschluss und ein Planungsauftrag, beides vorgesehen durch Beschlussfassung in der heutigen Sitzung. Später muss dann noch ein Satzungsbeschluss erfolgen.

 

Die Fläche, die hierfür vorgesehen ist, ist aus dem vorliegenden Kartenmaterial ersichtlich. Es sind 8 Eigentümer betroffen, mit allen ist seitens des Bgm´s zweimal gesprochen worden. Eine mittelfristige Bebauung ist denkbar. Alle Eigentümer sind über den zu schließenden städtebaulichen Vertrag und einer Kostenbeteiligung informiert. / Eigentümer haben hierzu ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt. Die Kosten liegen bei ca. 0,31 € pro qm.

Lediglich ein Eigentümer sieht sich eingeschränkt, erkennt eine Entwicklung nicht und lehnt daher eine Kostenbeteiligung ab.

Bgm Schulz empfindet es als wichtig zu erwähnen, dass alle Flächen im Eigentum eines jeden verbleiben.

Er bittet Frau Pesel um weitere Erklärungen zu dem Verfahren.

Frau Pesel erläutert die Definitionen und erklärt, dass es sich in diesem Fall nicht nur um eine Abgrenzungssatzung handelt, sondern, dass es hier „Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung“ heißen muss. Dieses Verfahren ist seitens des Gesetzgebers ermöglicht worden, um in kleineren Gebieten Möglichkeiten einer Bebauung zu schaffen, ohne ein Bebauungsplanverfahren durchführen zu müssen. Auch in einer Abgrenzungssatzung können Vorgaben zur Bebauung unter anderem für zu treffende Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden.

Sie erwähnt den Verfahrensablauf bis hin zum Abschluss einer Satzung, die dann mit der Veröffentlichung das Verfahren beendet.

 

Herr Fecho erwähnt, dass es seitens der Verwaltung eine Voranfrage beim Landkreis gegeben hat, dieser hat sich eher positiv zu dem Verfahren bekannt.

 

Bgm Schulz erläutert, dass für dieses Verfahren bereits Haushaltsmittel eingestellt wurden, diese sollen über eine teilweise Refinanzierung der Eigentümer ausgeglichen werden.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Fecho, dass nach dem heutigen Beschluss zur Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung bereits die städtebaulichen Verträge mit den Eigentümern verhandelt und geschlossen werden können.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete:

„Die Gemeinde Damnatz leitet das Aufstellungsverfahren für die Abgrenzungssatzung „Damnatz Nord“, im nordwestlichen Bereich des Dorfes Damnatz, ein“.

Nach den Hinweisen des Planungsbüros Pesel wird der Beschluss erweitert um die sogenannte „Ergänzungssatzung“.

 

Der Rat der Gemeinde Damnatz fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Damnatz leitet das Aufstellungsverfahren für die Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung „Damnatz Nord“, im nordwestlichen Bereich des Dorfes Damnatz, ein.