Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Herr Siems-Wedhorn trägt den Sachverhalt vor.

Der Jahresabschluss 2013 wurde 2015 fertiggestellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung wurde im Dezember  2015 abgeschlossen. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

 

·              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,

Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Überplanmäßigen Aufwendungen entstanden nur in geringem Umfang. Die Gründe für ihre Entstehung sind im Rechenschaftsbericht (Zusammenstellung auf Seite 20) erläutert.

 

Unter Ziffer 4 auf Seite 14 des Prüfberichtes bemängelt das RPA einige Punkte: 

 

4.1: Es wurden einige Rechnungen für Leistungen des Jahres 2012 als ordentlicher Aufwand gebucht, obwohl sie außerordentlichen Aufwand darstellten. Der Hinweis ist berechtigt. Die fehlerhaften Zuordnungen sind im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten nicht aufgefallen.

 

4.2: Die Miete für Wärmemesser in der ehemaligen Schule wird jahresübergreifend im Voraus bezahlt. Für die anteilige Miete des Jahres 2014 hätte ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden müssen. Der Hinweis ist rechtlich zutreffend. Angesichts der relativ geringen Rechnungshöhe und des jährlichen Wiederkehrens dieses Sachverhaltes hat die Verwaltung diese Position als inhaltlich unerheblich betrachtet. Aus pragmatischen Gründen wurde daher von der Bildung derartiger Abgrenzungsposten bisher abgesehen.

 

4.3: Das RPA kritisiert, dass der Bürgermeister Unterhaltungsarbeiten für die Gemeinde durchführt und ihr gegenüber abrechnet, ohne, dass es hierfür einen förmlichen Auftrag gibt. Es schlägt aus Gründen der Rechtssicherheit vor, diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Bürgermeister abzuschließen.

 

4.4: Das RPA kritisiert erneut die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften bei der freihändigen Vergabe von Aufträgen. Dieser Hinweis ist berechtigt.

 

Nach Vortrag fasst der Rat Karwitz den

 

 


Beschluss:

  1. Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2013 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.
  2. Der Rat stimmt über-/außerplanmäßigen Aufwendungen von 218,33 € im Budget 11, 1.290,17 € im Budget 30 und 4.691,57 € im Produkt 61 zu.