Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2013 wurde 2015 fertiggestellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung
vorgelegt. Die Prüfung wurde im Dezember
2015 abgeschlossen. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters
entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt
gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
· der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
· bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
· sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Überplanmäßigen
Aufwendungen entstanden nur in geringem Umfang. Die Gründe für ihre Entstehung
sind im Rechenschaftsbericht (Zusammenstellung auf Seite 20) erläutert.
Unter
Ziffer 4 auf Seite 14 des Prüfberichtes bemängelt das RPA einige Punkte:
4.1: Es
wurden einige Rechnungen für Leistungen des Jahres 2012 als ordentlicher
Aufwand gebucht, obwohl sie außerordentlichen Aufwand darstellten. Der Hinweis
ist berechtigt. Die fehlerhaften Zuordnungen sind im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten nicht aufgefallen.
4.2:
Die Miete für Wärmemesser in der ehemaligen Schule wird jahresübergreifend im
Voraus bezahlt. Für die anteilige Miete des Jahres 2014 hätte ein aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden müssen. Der Hinweis ist rechtlich
zutreffend. Angesichts der relativ geringen Rechnungshöhe und des jährlichen
Wiederkehrens dieses Sachverhaltes hat die Verwaltung diese Position als
inhaltlich unerheblich betrachtet. Aus pragmatischen Gründen wurde daher von
der Bildung derartiger Abgrenzungsposten bisher abgesehen.
4.3:
Das RPA kritisiert, dass der Bürgermeister Unterhaltungsarbeiten für die
Gemeinde durchführt und ihr gegenüber abrechnet, ohne, dass es hierfür einen
förmlichen Auftrag gibt. Es schlägt aus Gründen der Rechtssicherheit vor,
diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Bürgermeister abzuschließen.
4.4:
Das RPA kritisiert erneut die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften bei der
freihändigen Vergabe von Aufträgen. Dieser Hinweis ist berechtigt.
Beschlussvorschlag:
- Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2013 gemäß § 129 Abs. 1
NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr
2013.
- Der Rat stimmt über-/außerplanmäßigen Aufwendungen von 218,33
€ im Budget 11, 1.290,17 € im Budget 30 und 4.691,57 € im Produkt 61 zu.