Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Herr Hesebeck erklärt, dass Herr Carmincke als Grundstücksverwalter einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Kurgebiet und Feriendorf gestellt hat.

Bei dem genannten Grundstück handelt es sich um eine Fläche am Dr.-Helmut-Meyer-Weg.

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Kurgebiet und Feriendorf“ enthält für die Fläche folgende Festsetzungen:

 

- Öffentliche Grünfläche

- Öffentliche Verkehrsfläche – Zweckbestimmung: öffentliche Parkfläche

- Umgrenzung für Lärmschutzanlagen

 

In der Baugenehmigung des ehem. Kurhauses (Verdo) ist dieses Grundstück als Fläche für 45 PKW Stellplätze ausgewiesen worden. Ein Ausbau als öffentlicher Parkplatz hat bis dato noch nicht stattgefunden; das Grundstück ist lediglich mit Kiefern bewachsen. 

Jedoch sollte in Hinblick auf den Verkauf des Verdos und dem evtl. Bedarf an Stellplatzflächen der Antrag von Herrn Carmincke zurückgewiesen werden, so Herr Hesebeck abschließend.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

Der von Herrn Carmincke am 13.10.2015 gestellte Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Kurgebiet und Feriendorf“ wird zurückgewiesen.

Die Stadt Hitzacker (Elbe) leitet kein Änderungsverfahren ein.