Sitzung: 16.12.2015 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0475/2015
Herr
Hesebeck erklärt, dass Herr Carmincke als Grundstücksverwalter einen Antrag auf
Änderung des Bebauungsplans Kurgebiet und Feriendorf gestellt hat.
Bei dem
genannten Grundstück handelt es sich um eine Fläche am Dr.-Helmut-Meyer-Weg.
Der
rechtskräftige Bebauungsplan „Kurgebiet und Feriendorf“ enthält für die Fläche
folgende Festsetzungen:
-
Öffentliche Grünfläche
- Öffentliche Verkehrsfläche – Zweckbestimmung: öffentliche
Parkfläche
-
Umgrenzung für Lärmschutzanlagen
In der
Baugenehmigung des ehem. Kurhauses (Verdo) ist dieses Grundstück als Fläche für
45 PKW Stellplätze ausgewiesen worden. Ein Ausbau als öffentlicher Parkplatz
hat bis dato noch nicht stattgefunden; das Grundstück ist lediglich mit Kiefern
bewachsen.
Jedoch
sollte in Hinblick auf den Verkauf des Verdos und dem evtl. Bedarf an
Stellplatzflächen der Antrag von Herrn Carmincke zurückgewiesen werden, so Herr
Hesebeck abschließend.
Der Rat
der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Der von
Herrn Carmincke am 13.10.2015 gestellte Antrag auf Änderung des Bebauungsplans
„Kurgebiet und Feriendorf“ wird zurückgewiesen.
Die
Stadt Hitzacker (Elbe) leitet kein Änderungsverfahren ein.