Sitzung: 26.11.2015 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Vorlage: 30/0433/2015
Die ALDI
Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG hat am 21.09.2015 bei der Stadt
Dannenberg (Elbe) die Änderung des Bebauungsplans Schützenmarsch –
Teilneufassung 2000 beantragt.
Die Änderung wird
aufgrund des Neubaus des ALDI Marktes erforderlich. Im Einzelnen stehen
folgende Festsetzungen im bestehenden Bebauungsplan der Planung eines Neubaus
entgegen:
- Vorgabe der Dachform und Gestaltung der Werbeanlagen
in der örtlichen Bauvorschrift
- Zu- und Abfahrtsverbot entlang der
Jeetzelallee
- Grundflächenzahl 0,6
Für die neu
geplante Zufahrt von dem Grundstück wurde die Firma ARGUS Stadt- und
Verkehrsplanung durch ALDI mit der Erstellung einer verkehrstechnischen
Stellungnahme beauftragt. Diese liegt der Vorlage anbei.
Im
Änderungsverfahren des Bebauungsplans ist die Möglichkeit einer Zufahrt bzw.
Abfahrt von dem Grundstück zu prüfen; eine Überprüfung im Rahmen des
Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Dannenberg (Elbe) wird ebenso notwendig.
Im Rahmen des
Änderungsverfahrens ist darüber hinaus eine schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmschutzmaßnahmen an der
geplanten Lkw-Lieferzone sowie zu der angrenzenden Wohnbebauung zu beauftragen.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Detailfragen.
In der Beratung
wird auf problematische Punkte hinsichtlich des Verkehrs hingewiesen: geplante
zweite Zufahrt im Bereich der Aufstellfläche für die Ampel an der Kreuzung
Jeetzelallee / B 216, verringerte Aufstellfläche im Bereich der heutigen
Zufahrt, erhöhter Verkehrslärm durch zusätzliche LKW-Anlieferung.
FBL Hesebeck
erläutert, dass die problematischen Punkte im Bauleitverfahren abzuarbeiten
sind. Er schlägt vor, die Entwurfsplanung im UBD zu beraten und erst danach in
das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und das
Auslegungsverfahren zu gehen.
Nach kurzer Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Schützenmarsch – Teilneufassung 2000
ein.
b)
Die
Kosten des Verfahrens werden von der Stadt Dannenberg (Elbe) getragen.