Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Die ALDI Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG hat am 21.09.2015 bei der Stadt Dannenberg (Elbe) die Änderung des Bebauungsplans Schützenmarsch – Teilneufassung 2000 beantragt.

Die Änderung wird aufgrund des Neubaus des ALDI Marktes erforderlich. Im Einzelnen stehen folgende Festsetzungen im bestehenden Bebauungsplan der Planung eines Neubaus entgegen:

-       Vorgabe der Dachform und Gestaltung der Werbeanlagen in der örtlichen Bauvorschrift

-       Zu- und Abfahrtsverbot entlang der Jeetzelallee

-       Grundflächenzahl 0,6

 

Für die neu geplante Zufahrt von dem Grundstück wurde die Firma ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung durch ALDI mit der Erstellung einer verkehrstechnischen Stellungnahme beauftragt. Diese liegt der Vorlage anbei.

 

Im Änderungsverfahren des Bebauungsplans ist die Möglichkeit einer Zufahrt bzw. Abfahrt von dem Grundstück zu prüfen; eine Überprüfung im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Dannenberg (Elbe) wird ebenso notwendig.

Im Rahmen des Änderungsverfahrens ist darüber hinaus eine schalltechnische Untersuchung  zur Ermittlung der Lärmschutzmaßnahmen an der geplanten Lkw-Lieferzone sowie zu der angrenzenden Wohnbebauung zu beauftragen.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Detailfragen.

 

In der Beratung wird auf problematische Punkte hinsichtlich des Verkehrs hingewiesen: geplante zweite Zufahrt im Bereich der Aufstellfläche für die Ampel an der Kreuzung Jeetzelallee / B 216, verringerte Aufstellfläche im Bereich der heutigen Zufahrt, erhöhter Verkehrslärm durch zusätzliche LKW-Anlieferung.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass die problematischen Punkte im Bauleitverfahren abzuarbeiten sind. Er schlägt vor, die Entwurfsplanung im UBD zu beraten und erst danach in das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und das Auslegungsverfahren zu gehen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

a)      Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Schützenmarsch – Teilneufassung 2000 ein.

b)      Die Kosten des Verfahrens werden von der Stadt Dannenberg (Elbe) getragen.