Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 9

 

Allgemeines

 

Durch die jeweiligen Beschlüsse der Räte der ehemaligen Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) wurde die Betriebsform der Bauhöfe von einem Regiebetrieb in einen Eigenbetrieb geändert.

Gründe waren u.a., die Einrichtungen aus der üblichen Organisationsstruktur und den Haushalten der Samtgemeinden herauszulösen. Hierdurch wird eine größere Transparenz von Mittelherkunft und Mittelverwendung geschaffen.

Entscheidungsprozesse werden dadurch teilweise erheblich vereinfacht und verkürzt.

Eigenbetriebe haben zwar eine organisatorisch und eine selbständig handelnde Leitung, aber keine rechtliche Selbständigkeit.

Die politische Führung liegt bei dem gebildeten Fachausschuss bzw. dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue.

Die fehlende eigene Rechtspersönlichkeit kommt darin zum Ausdruck, dass die Gemeindevertretung bei ihrem Eigenbetrieb sowohl über dessen Errichtung und Auflösung, als auch über bedeutende Angelegenheiten der strategischen und personellen Führung entscheidet.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 21.12.2006 beschlossen, die Eigenbetreibe „Kommunale Dienste“ und „Betriebshof“ zum 01.01.2007 zum Eigenbetreib „Kommunale Dienste Elbtalaue“ zusammenzuschließen.

 

Die Aufgaben der kostenrechnenden Einrichtungen „Bestattungswesen“ und „Straßenreinigung“ wurden dem Eigenbetrieb übertragen.

Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes wurde entsprechend geändert.

 

 

Kostenrechnende Einrichtungen

 

Nach dem niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) dürfen Gemeinden auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung, als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben.

Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtungen decken, jedoch nicht übersteigen.

Die Kosten der Einrichtungen sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.

Für die Erhebung der Gebühren der Einrichtungen Bestattungswesen und Straßenreinigung gibt es entsprechende Gebührenkalkulationen. Die Kalkulationen werden vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Gebührensatzungen werden beschlossen.

Die Gebührenkalkulationen wurden sowohl durch Mitarbeiter/innen der Samtgemeinde aber auch von beauftragten Fachfirmen durchgeführt. Keine der Kalkulationen hat einen Anlass zu Beanstandungen gegeben.

Die jeweiligen Gebühren sind Bestandteil der Gebührensatzungen, die jederzeit rechtliche einer Überprüfung durch das Verwaltungsgericht unterzogen werden können. Dadurch wird auch die jeweilige Gebührenkalkulation einer rechtlichen Überprüfung unterzogen.

 

Die Erträge und Aufwendungen der jeweiligen Einrichtung werden innerhalb des Eigenbetriebes gebucht und sind jederzeit nachvollziehbar.

Über die jährlichen Gesamtaufwendungen und Erträge sind sogenannte Betriebsabrechnungsbögen (BAB) zu erstellen.

Eine „Zuordnung“ der Einrichtung hat daher überhaupt keinen Einfluss auf die Höhe der Gebühren.

 

 

Übertragung der Verwaltung der Friedhöfe auf die „Hauptverwaltung“

 

Die teilweise Rückübertragung einer kostenrechnenden Einrichtung z.B. der Verwaltung, ist nicht möglich. Dies kann nur für die gesamte Einrichtung erfolgen. Der Betriebshof wäre dann wie bei den anderen Aufgaben auch, mit entsprechenden Dauer- oder Einzelaufträgen für die  Arbeiten zu beauftragen.

 

Für die Rückübertragung wären folgende Schritte erforderlich:

 

  • Änderung der Betriebssatzung
  • Ausbuchen des zu den kostenrechnenden Einrichtungen gehörenden Anlagevermögens im Eigenbetrieb
  • Einbuchen des zu den kostenrechnenden Einrichtungen gehörenden Anlagevermögens bei der Samtgemeinde Elbtalaue
  • Aufbau einer Haushaltsplanstruktur bei der Samtgemeinde Elbtalaue für diese kostenrechnenden Einrichtungen
  • Mit der Ausgliederung des Bauhofes als Eigenbetrieb, gab es eine umfangreiche Vermögensauseinandersetzung mit der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), die auch das Friedhofswesen betraf. Eine entsprechende Rückabwicklung wäre erforderlich.
  • Durch die Veränderung der Personalkostenanteile könnte es erforderlich werden, die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2016 und 2017 neu zu erstellen.
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Abschließend kann festgestellt werden, dass eine Rückübertragung der kostenrechnenden Einrichtung  keine Auswirkung auf die Gebühren oder die Stundenverrechnungssätze des Betriebshofes hat.

Eine Rückübertragung ist mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden und wird auf jeden Fall organisatorische und räumliche Veränderungen nach sich ziehen. Die hierfür entstehenden Aufwendungen werden nicht unerheblich sein.

Die Verwaltung sieht daher keine sachliche oder finanzielle Notwendigkeit die bisherige Zuordnung der Aufgaben zu ändern.

Eine Umsetzung aus zeitlichen und organisatorischen Gründen wäre nicht vor dem 01.01.2017 denkbar. 

 

Stellv. Ausschussvorsitzende Molter übernimmt den Vorsitz.

 

Ausschussvorsitzender Bodendieck trägt den Antrag vor und verweist auf die Präsentation aus der letzten Sitzung. Desweitern gibt er zu Verstehen, dass der operative Teil Mittelpunkt des Antrages ist, es um Effizienz und Transparenz geht und der Betriebshof von unproduktiven Bereichen entlastet werden soll.

 

Da die Anträge sich weitestgehend ähneln, schlägt Ausschussvorsitzender Bodendieck vor, die Anträge in einem Antrag zusammenzufassen und diesen auf den Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung im März zu setzen. Vorher muss dieser Antrag konkretisiert werden und es sollten vorher Gespräche mit der Verwaltung geben.

 

Ausschussvorsitzender Bodendieck übernimmt den Vorsitz.

 

In der anschließenden ausführlichen Diskussion werden die Anträge genau diskutiert, bei der es hauptsächlich um die Stundensätze und die Vermischung der Stundensätze mit den Gebühren geht.

 

Betriebsleiter Klafak gibt außerdem zu Verstehen, dass der Ausschuss sich selbst kritisiert und an seine eigene Kontrolltätigkeit zweifelt. Jedes Ausschussmitglied habe jederzeit die Möglichkeit, sich die Kalkulation genau erklären zu lassen und in die Betriebsabrechnungsbögen, in denen jede Tätigkeit genau zugeordnet wird, Einblick zu nehmen.