Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 14

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.04.2015 beschlossen, bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Senkung der Samtgemeindeumlage auf 47 v.H. ab dem 01.01.2015 zu beantragen.

Als Begründung führt der Rat an, dass durch die Zahlung der Entschuldungshilfe des Landes Niedersachsen die Voraussetzungen für unterschiedliche Hebesätze bei der Samtgemeindeumlage nicht mehr gegeben seien. Der Landkreis hat bereits mitgeteilt, dass ab dem 1.1.2016 einheitliche Hebesätze erhoben werden können. Nach Auffassung des Rates wären die Voraussetzungen bereits zum 1.1.2015 erfüllt.

 

Aktueller Sachstand:

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 über diesen Antrag noch keine Entscheidung in der Sache getroffen, sondern aufgrund der nicht eindeutigen Auslegung folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Samtgemeindebürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich beim Niedersächsischen Ministerium des Innern klären zu lassen, ob dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz entsprechend die Zuschläge auf die einheitliche Samtgemeindeumlage über 2014 hinaus rechtmäßig erhoben werden.“

 

Mit Bericht vom 30.06.2015 wurde diese Fragestellung über den Landkreis Lüchow-Dannenberg dem Ministerium vorgelegt. Die Antworten des Ministeriums und des Landkreises sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

Danach entfällt der Zuschlag auf die einheitliche Samtgemeindeumlage nach dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz erst ab 2016 und findet 2015 noch Anwendung.

 

Die Entscheidung in der Sache kann nach der vorliegenden Rechtsauskunft nur die Ablehnung des Antrages der Stadt Hitzacker (Elbe) sein.

 

 

Herr Kern erläutert nochmals den Sachverhalt und verweist auf die Diskussion und die Ausführungen hierzu in der Sitzung des Samtgemeinderates vom 23.06.15. Weiterhin betont er nochmals, dass der Landkreis und auch das Innenministerium schriftlich erklärt haben, dass das Lüchow-Dannenberg-Gesetz erst ab dem Haushaltsjahr 2016 keine Anwendung mehr findet.

 

Rh Guhl äußert, dass seiner Meinung nach die schriftlichen Aussagen des Landkreises und auch des Innenministeriums anders zu werten sind als von der Verwaltung vorgetragen. Er betont, dass das Innenministerium schreibt, dass hinsichtlich der erhobenen Umlage aufgrund des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes Veränderungen eingetreten sind, die im Haushalt 2015 keine Berücksichtigung finden. Rh Guhl hält daher die Berechnungen der derzeitigen Umlage für falsch. Er berichtet, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) für den Fall der Ablehnung ihres Antrages möglicherweise den Klageweg beschreiten wird.

 

Rh Guhl verweist auf seinen weitergehenden Antrag an den Samtgemeinderat vom 16.09.15 und bittet um Prüfung und Berücksichtigung.

 

Herr Kern stellt fest, dass es hier unterschiedliche Auslegungsweisen der derzeitigen Rechtslage gibt. Der von der Stadt Hitzacker (Elbe) in Erwägung gezogene Weg, Rechtsmittel einzulegen und ggfls. zu klagen, könnte zur Klarstellung in dieser Angelegenheit führen.

 

 

Rh Dehde sieht einen möglichen Klageweg in dieser Angelegenheit als schwierig an. Er weist auf die vorhandene Personalunion hin, wenn der Stadtdirektor der Stadt Hitzacker (Elbe) eine Klage gegen die Samtgemeinde Elbtalaue, vertreten durch den Samtgemeindebürgermeister, erhebt.

Seiner Meinung nach sollte dem Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe) stattgegeben werden. Die daraus möglicherweise resultierende Rückzahlung, die dann selbstverständlich für alle betroffenen Mitgliedsgemeinden gelten sollte, wäre ein wichtiger Schritt, um die Handlungsfähigkeit in den Gemeinden vor Ort wieder herzustellen bzw. ein Stück weit voranzutreiben.

Er teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung hierzu nicht folgen wird.

 

 

Stellv. RV Mertins erinnert an die Diskussion, welche Einsparmaßnahmen getroffen werden müssten, um eine mögliche Anpassung der Sg-Umlage zu kompensieren. Er vermisst hierzu Ergebnisse. Es waren alle Fachausschüsse aufgerufen, nach Einsparpotentialen zu suchen. Durch den Verzicht der Besetzung der Stelle der 1.SgRätin/des 1. SgRates für fast ein ganzes Jahr, sei seiner Meinung nach bereits eine große Einsparung erzielt.

Weiterhin betont er, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) das Gefühl habe, sie würde die Samtgemeinde Elbtalaue „subventionieren“.

 

 

Rh Schultz weist darauf hin, dass der Samtgemeinderat bereits einen Beschluss gefasst hat, der die Umlagesenkung erfordert, sofern die Rechtsgrundlage hierfür entfallen ist. Dieses ist nach schriftlichen Bestätigungen ab dem Haushaltsjahr 2016 der Fall und dann auch umzusetzen.

Er macht deutlich, dass es in vielen Situationen zu Personalunionen kommen kann, dennoch ist hier und heute der Samtgemeinderat versammelt, der auch im Interesse der Samtgemeinde Entscheidungen treffen sollte. Seiner Meinung nach ist es gerechtfertigt, den Beschluss des SgRates zur Umlagesenkung ab 2016 umzusetzen.

 

 

Stellv. SgBgm Zühlke bekundet, dass hier möglicherweise bei vielen Ratsmitgliedern ein Interessenkonflikt besteht. Es sei legitim, solche Interessenkonflikte durch eine unabhängige Stelle, etwa einem Gericht, klären zu lassen. Auch er betont, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird.

 

Rh Flindt sagt aus, er hält eine einheitliche Umlage ab 2016 für angemessen und er werde daher dem Vorschlag der Verwaltung folgen.

 

 

Auf Nachfrage von stellv. RV Bodendieck erläutert Herr Kern, dass es sich bei der in Frage stehenden Umlage für den Bereich der Alt-SG Hitzacker (Stadt Hitzacker/E., Gemeinde Göhrde und Gemeinde Neu Darchau) um eine Gesamtsumme von ca. 120.000 € handelt.

 

 

Rh Dehde merkt an, dass die Sg-Umlage von den Mitgliedsgemeinden unter anderem für die Aufgabenerledigung der Samtgemeinde gezahlt wird. Er erinnert hier an die fehlenden Jahresabschlüsse und die daraus resultierenden erhöhten Prüfungsgebühren. In dieser Angelegenheit hat die Samtgemeinde seiner Meinung nach ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß ausgeführt (Schlechtleistung). Möglicherweise könnte diese Tatsache auch eine bedingte Zurückhaltung der Umlagezahlung rechtfertigen.

 

 

Rh Lange erklärt für seine Fraktion die Zustimmung zum vorgelegten Beschlussvorschlag.

 

 

Nach weiteren kurzen Diskussionsbeiträgen fasst der Samtgemeinderat folgenden

 

 


Beschluss:

Der Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe) auf Senkung der Samtgemeindeumlage wird abgelehnt.