Sitzung: 01.10.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 14
Vorlage: 2/0190/2015/1
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.04.2015 beschlossen, bei der
Samtgemeinde Elbtalaue die Senkung der Samtgemeindeumlage auf 47 v.H. ab dem
01.01.2015 zu beantragen.
Als Begründung
führt der Rat an, dass durch die Zahlung der
Entschuldungshilfe des Landes Niedersachsen die Voraussetzungen für
unterschiedliche Hebesätze bei der Samtgemeindeumlage nicht mehr gegeben seien.
Der Landkreis hat bereits mitgeteilt, dass ab dem 1.1.2016 einheitliche
Hebesätze erhoben werden können. Nach Auffassung des Rates wären die
Voraussetzungen bereits zum 1.1.2015 erfüllt.
Aktueller Sachstand:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 über diesen Antrag
noch keine Entscheidung in der Sache getroffen, sondern aufgrund der nicht
eindeutigen Auslegung folgenden Beschluss gefasst:
„Der
Samtgemeindebürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich beim
Niedersächsischen Ministerium des Innern klären zu lassen, ob dem
Lüchow-Dannenberg-Gesetz entsprechend die Zuschläge auf die einheitliche
Samtgemeindeumlage über 2014 hinaus rechtmäßig erhoben werden.“
Mit Bericht vom
30.06.2015 wurde diese Fragestellung über den Landkreis Lüchow-Dannenberg dem
Ministerium vorgelegt. Die Antworten des Ministeriums und des Landkreises sind
der Vorlage als Anlage beigefügt.
Danach entfällt der
Zuschlag auf die einheitliche Samtgemeindeumlage nach dem
Lüchow-Dannenberg-Gesetz erst ab 2016 und findet 2015 noch Anwendung.
Die Entscheidung in
der Sache kann nach der vorliegenden Rechtsauskunft nur die Ablehnung des
Antrages der Stadt Hitzacker (Elbe) sein.
Herr Kern erläutert
nochmals den Sachverhalt und verweist auf die Diskussion und die Ausführungen
hierzu in der Sitzung des Samtgemeinderates vom 23.06.15. Weiterhin betont er
nochmals, dass der Landkreis und auch das Innenministerium schriftlich erklärt
haben, dass das Lüchow-Dannenberg-Gesetz erst ab dem Haushaltsjahr 2016 keine
Anwendung mehr findet.
Rh Guhl äußert,
dass seiner Meinung nach die schriftlichen Aussagen des Landkreises und auch
des Innenministeriums anders zu werten sind als von der Verwaltung vorgetragen.
Er betont, dass das Innenministerium schreibt, dass hinsichtlich der erhobenen
Umlage aufgrund des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes Veränderungen eingetreten sind,
die im Haushalt 2015 keine Berücksichtigung finden. Rh Guhl hält daher die
Berechnungen der derzeitigen Umlage für falsch. Er berichtet, dass die Stadt
Hitzacker (Elbe) für den Fall der Ablehnung ihres Antrages möglicherweise den
Klageweg beschreiten wird.
Rh Guhl verweist
auf seinen weitergehenden Antrag an den Samtgemeinderat vom 16.09.15 und bittet
um Prüfung und Berücksichtigung.
Herr Kern stellt
fest, dass es hier unterschiedliche Auslegungsweisen der derzeitigen Rechtslage
gibt. Der von der Stadt Hitzacker (Elbe) in Erwägung gezogene Weg, Rechtsmittel
einzulegen und ggfls. zu klagen, könnte zur Klarstellung in dieser
Angelegenheit führen.
Rh Dehde sieht
einen möglichen Klageweg in dieser Angelegenheit als schwierig an. Er weist auf
die vorhandene Personalunion hin, wenn der Stadtdirektor der Stadt Hitzacker
(Elbe) eine Klage gegen die Samtgemeinde Elbtalaue, vertreten durch den
Samtgemeindebürgermeister, erhebt.
Seiner Meinung nach
sollte dem Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe) stattgegeben werden. Die daraus
möglicherweise resultierende Rückzahlung, die dann selbstverständlich für alle
betroffenen Mitgliedsgemeinden gelten sollte, wäre ein wichtiger Schritt, um
die Handlungsfähigkeit in den Gemeinden vor Ort wieder herzustellen bzw. ein
Stück weit voranzutreiben.
Er teilt mit, dass
die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung hierzu nicht folgen
wird.
Stellv. RV Mertins
erinnert an die Diskussion, welche Einsparmaßnahmen getroffen werden müssten,
um eine mögliche Anpassung der Sg-Umlage zu kompensieren. Er vermisst hierzu
Ergebnisse. Es waren alle Fachausschüsse aufgerufen, nach Einsparpotentialen zu
suchen. Durch den Verzicht der Besetzung der Stelle der 1.SgRätin/des 1.
SgRates für fast ein ganzes Jahr, sei seiner Meinung nach bereits eine große
Einsparung erzielt.
Weiterhin betont
er, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) das Gefühl habe, sie würde die Samtgemeinde
Elbtalaue „subventionieren“.
Rh Schultz weist
darauf hin, dass der Samtgemeinderat bereits einen Beschluss gefasst hat, der
die Umlagesenkung erfordert, sofern die Rechtsgrundlage hierfür entfallen ist.
Dieses ist nach schriftlichen Bestätigungen ab dem Haushaltsjahr 2016 der Fall
und dann auch umzusetzen.
Er macht deutlich,
dass es in vielen Situationen zu Personalunionen kommen kann, dennoch ist hier
und heute der Samtgemeinderat versammelt, der auch im Interesse der
Samtgemeinde Entscheidungen treffen sollte. Seiner Meinung nach ist es
gerechtfertigt, den Beschluss des SgRates zur Umlagesenkung ab 2016 umzusetzen.
Stellv. SgBgm
Zühlke bekundet, dass hier möglicherweise bei vielen Ratsmitgliedern ein
Interessenkonflikt besteht. Es sei legitim, solche Interessenkonflikte durch
eine unabhängige Stelle, etwa einem Gericht, klären zu lassen. Auch er betont,
dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird.
Rh Flindt sagt aus,
er hält eine einheitliche Umlage ab 2016 für angemessen und er werde daher dem
Vorschlag der Verwaltung folgen.
Auf Nachfrage von
stellv. RV Bodendieck erläutert Herr Kern, dass es sich bei der in Frage
stehenden Umlage für den Bereich der Alt-SG Hitzacker (Stadt Hitzacker/E.,
Gemeinde Göhrde und Gemeinde Neu Darchau) um eine Gesamtsumme von ca. 120.000 €
handelt.
Rh Dehde merkt an,
dass die Sg-Umlage von den Mitgliedsgemeinden unter anderem für die
Aufgabenerledigung der Samtgemeinde gezahlt wird. Er erinnert hier an die
fehlenden Jahresabschlüsse und die daraus resultierenden erhöhten
Prüfungsgebühren. In dieser Angelegenheit hat die Samtgemeinde seiner Meinung
nach ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß ausgeführt (Schlechtleistung).
Möglicherweise könnte diese Tatsache auch eine bedingte Zurückhaltung der
Umlagezahlung rechtfertigen.
Rh Lange erklärt
für seine Fraktion die Zustimmung zum vorgelegten Beschlussvorschlag.
Nach weiteren
kurzen Diskussionsbeiträgen fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Antrag der
Stadt Hitzacker (Elbe) auf Senkung der Samtgemeindeumlage wird abgelehnt.