Sitzung: 14.07.2015 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0295/2015
Bgm
Schulz erläutert den Sachverhalt.
Der Rat
der Gemeinde Zernien hat in seiner Sitzung am 24.02.2015 beschlossen, dass
Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Breiter Sand“ einzuleiten. Durch
die Änderung soll eine Feinsteuerung für das Grundstück Fließau Nr. 25
vorgenommen werden. Hierzu ist die Ausweisung eines eingeschränkten Dorfgebiets
mit einer Pferdehaltung bis zu vier Tieren vorgesehen. Weiterhin sollen für
Bestandsgebäude die Baugrenzen erweitert werden, um Konflikte bei einer
Nutzungsänderung zu vermeiden.
Mit
Schreiben vom 12.05.2015 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange im Beteiligungsverfahren gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum
19.06.2015 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
In der
Zeit vom 19.05.2015 bis einschließlich 19.06.2015 hat der Entwurf des
Bebauungsplans
Breiter
Sand – 4. Änderung mit der Begründung öffentlich ausgelegen.
Darüber
hinaus fand am 28.05.2015 eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
In der
Beteiligungsrunde der Behörden wurde lediglich von dem Landkreis Lüchow-Dannenberg eine
Stellungnahme abgegeben, welche durch den Rat abzuwägen und zu beschließen ist.
Weitere Behörden haben keine Einwände gegen die Planung geltend gemacht.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB,
wurden von mehreren Bürgern Stellungnahmen zu der Planung abgegeben, welche
ebenfalls durch den Rat abzuwägen und zu beschließen sind.
Aufgrund
der Fülle und der teilweise inhaltsgleichen Stellungnahmen der Anwohner wurde
ein allgemeiner Abwägungsvorschlag erstellt. Auf die Stellungnahmen wird
allerdings aus bauplanungsrechtlicher Sicht noch im Einzelnen eingegangen.
Für die
Stellungnahme des Landkreises ist ein separater Abwägungsvorschlag
erstellt.
Nach
Abwägung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist das Verfahren soweit
abgeschlossen, dass ein Satzungsbeschluss erfolgen kann.
Aus
fachlicher Sicht ist die Bebauungsplanänderung als standortverträglich und
umsetzbar einzustufen.
Ob eine
Beschlussfassung im Sinne des „Ortsfriedens“ allerdings förderlich ist, ist
durch den Gemeinderat zu beurteilen.
Die
Verwaltung hat hierzu 2 Beschlussvorschläge erarbeitet, u.z.
Alternative 1: Die Stellungnahmen des
Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Anwohner werden gemäß dem in der Anlage
III aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen. Der Bebauungsplan Breiter
Sand – 4. Änderung mit seiner Begründung wird als Satzung beschlossen.
Alternative 2: Die vorgebrachten Bedenken in
den Stellungnahmen der Anwohner gegen die Bebauungsplanänderung werden
berücksichtigt. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Breiter Sand wird nicht als
Satzung beschlossen.
Nach
Vortrag durch Bgm Schulz fasst der Rat Zernien gemäß Alternative 2 den
Beschluss
Die vorgebrachten Bedenken in den Stellungnahmen der Anwohner gegen die Bebauungsplanänderung werden berücksichtigt.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Breiter Sand“ wird nicht als Satzung beschlossen.
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