Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Die Hanse-Lopack II Verpackungssysteme GmbH hat beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Baugenehmigung für Errichtung einer offenen Garage zum Abstellen von Verpackungsmaschinen und Fahrzeugen beantragt.

Diese Genehmigung kann gemäß anliegender Begründung (Anlage 1 der Vorlage) nicht genehmigt werden.

Infolgedessen hat die Hanse-Lopack II die Aufstellung eines Bebauungsplans für den erweiterten Bereich des Firmengeländes beantragt (Anlage 2 der Vorlage).

 

Aufgrund der vorgeschriebenen Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue ist dieser im Vorwege zu ändern. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt setzt der F-Plan für den Bereich eine landwirtschaftliche Fläche fest. Die Stadt Dannenberg (Elbe) hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen und beantragt die erforderliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.

 

Der Bereich der Firma Hanse-Lopack II im OT Riskau liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Nachfolgende Schutzgebiete bzw. Biosphärenreservate sind bei der Änderung des Flächennutzungsplans berührt:

-      Gebietsteil A des Biosphärenreservats

-      Gebietsteil C des Biosphärenreservats (angrenzend)

-      Vogelschutzgebiet Niedersächsische Mittelelbe

-      FFH Gebiet

Die Änderung des F-Plans ist in einem Regelverfahren durchzuführen, d. h neben dem vorgeschriebenen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren ist ein Umweltbericht mit einer vorherigen grünordnerischen Untersuchung zwingend erforderlich.

 

SB Fecho erläutert den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Detailfragen.

 

Nach einer kurzen Aussprache in der es in erster Linie darum geht, ob der Verursacher die Planungskosten für die Flächennutzungsplanänderung tragen sollte, empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe), OT Riskau, wird fortgeschrieben.