Sachverhalt:
Die
Hanse-Lopack II Verpackungssysteme GmbH hat beim Landkreis Lüchow-Dannenberg
eine Baugenehmigung für Errichtung einer offenen Garage zum Abstellen von
Verpackungsmaschinen und Fahrzeugen beantragt.
Diese
Genehmigung kann gemäß anliegender Begründung (Anlage 1) nicht genehmigt
werden.
Infolgedessen
hat die Hanse-Lopack II die Aufstellung eines Bebauungsplans für den
erweiterten Bereich des Firmengeländes beantragt. (Anlage 2)
Aufgrund
der vorgeschriebenen Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue ist dieser im Vorwege zu ändern. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt setzt der F-Plan für den Bereich eine landwirtschaftliche Fläche
fest. Die Stadt Dannenberg (Elbe) hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes
beschlossen und beantragt die erforderliche Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes.
Der
Bereich der Firma Hanse-Lopack II im OT Riskau liegt im Außenbereich gem. § 35
BauGB. Nachfolgende Schutzgebiete bzw. Biosphärenreservate sind bei der
Änderung des Flächennutzungsplans berührt:
- Gebietsteil A des Biosphärenreservats
- Gebietsteil C des Biosphärenreservats (angrenzend)
- Vogelschutzgebiet Niedersächsische Mittelelbe
- FFH Gebiet
Die
Änderung des F-Plans ist in einem Regelverfahren durchzuführen, d. h neben dem
vorgeschriebenen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren ist ein
Umweltbericht mit einer vorherigen grünordnerischen Untersuchung zwingend
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg
(Elbe), OT Riskau wird fortgeschrieben.