Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Die Gemeinde Gusborn hat die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine Kindertagesstätte beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zum Kindergartenjahr 2016/2017 beantragt.

Die bestehende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Gusborn zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 01.01.2009 ist daher zu kündigen.

Die Kündigung erfolgt mit Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 31.12.2015, da mit ordentlicher Kündigung erst zum 31.12.2016 gekündigt werden kann.

Die Kündigung erfolgt einvernehmlich, die Spielkreisfinanzierung ist bis zum endgültigen Auslaufen der Einrichtung garantiert.

 

Bgm Beckmann beantragt, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen und zu vertagen. Seiner Meinung nach ist die Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises und deren Entscheidung abzuwarten. Trotz mehrfachen Versuches hat er bis heute keine Zusage des Landkreises über den Betrieb einer Kindertagesstätte mit Standort Gusborn erhalten. Auch die Samtgemeinde hat – trotz mehrfacher Anfragen – sich nicht abschließend über die Zurverfügungstellung des Grundstückes neben der Schule in Gusborn geäußert. Die Angelegenheit sei ihm zu ungewiss. Möglicherweise wird die Vereinbarung nun gekündigt und der Landkreis entscheidet sich dann gegen den Betrieb einer Einrichtung am Standort Gusborn, dann hat die Gemeinde keinerlei Einrichtung mehr.

 

Stellv. Bgm Geuder und auch Rh Fahren sprechen sich für die Kündigung aus, da diese die Voraussetzung für die weitere Vorgehensweise und Entscheidung des Landkreises sei.

Stellv. Bgm Geuder berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue. Dieser hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, der Kündigung zuzustimmen und ab dem Betreuungsjahr 2016/2017 die Kosten lt. Jugendhilfevereinbarung für eine Betreuungsgruppe am Standort Groß Gusborn zu tragen.

 

Rh Ringel betont, dass die Gemeinde Gusborn den Beschluss gefasst hat, die Einrichtung von Siemen nach Gusborn zu verlegen und in einen Kindergarten umzuwandeln. Zum weiteren Verfahren gehört nunmehr auch die Kündigung der Vereinbarung für den Betrieb des Spielkreises. Daher sollte der Tagesordnungspunkt nicht verschoben sondern behandelt werden.

 

Bgm Beckmann wiederholt seinen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 

Rh Fahren beantragt, gemäß der Vorlage über den Tagesordnungspunkt abzustimmen.

 

Bgm Beckmann lässt über den Antrag von Rh Fahren abstimmen.

 

Bgm Beckmann bittet um Erkennbarkeit seines Abstimmungsverhaltens.

 

Der Rat der Gemeinde fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Kündigung der Vereinbarung erfolgt einvernehmlich mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue fristgemäß zum 31.12.2015.

Eine Übergangsfinanzierung bis zur Eröffnung einer Kindertagesstätte erfolgt in Übereinstimmung mit allen Vertragspartnern.