Sitzung: 28.05.2015 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: 14/0183/2015
Die Gemeinde
Gusborn hat die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine Kindertagesstätte
beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zum Kindergartenjahr 2016/2017 beantragt.
Die bestehende
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde
Elbtalaue und der Gemeinde Gusborn zur Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen vom 01.01.2009 ist daher zu kündigen.
Die Kündigung
erfolgt mit Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist
von 6 Monaten zum 31.12.2015, da mit ordentlicher Kündigung erst zum 31.12.2016
gekündigt werden kann.
Die Kündigung
erfolgt einvernehmlich, die Spielkreisfinanzierung ist bis zum endgültigen
Auslaufen der Einrichtung garantiert.
Bgm Beckmann
beantragt, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen und zu
vertagen. Seiner Meinung nach ist die Sitzung des Jugendhilfeausschusses des
Landkreises und deren Entscheidung abzuwarten. Trotz mehrfachen Versuches hat
er bis heute keine Zusage des Landkreises über den Betrieb einer
Kindertagesstätte mit Standort Gusborn erhalten. Auch die Samtgemeinde hat –
trotz mehrfacher Anfragen – sich nicht abschließend über die
Zurverfügungstellung des Grundstückes neben der Schule in Gusborn geäußert. Die
Angelegenheit sei ihm zu ungewiss. Möglicherweise wird die Vereinbarung nun
gekündigt und der Landkreis entscheidet sich dann gegen den Betrieb einer
Einrichtung am Standort Gusborn, dann hat die Gemeinde keinerlei Einrichtung
mehr.
Stellv. Bgm Geuder
und auch Rh Fahren sprechen sich für die Kündigung aus, da diese die
Voraussetzung für die weitere Vorgehensweise und Entscheidung des Landkreises
sei.
Stellv. Bgm Geuder
berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Betreuung, Senioren,
Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue. Dieser hat sich
einstimmig dafür ausgesprochen, der Kündigung zuzustimmen und ab dem
Betreuungsjahr 2016/2017 die Kosten lt. Jugendhilfevereinbarung für eine
Betreuungsgruppe am Standort Groß Gusborn zu tragen.
Rh Ringel betont,
dass die Gemeinde Gusborn den Beschluss gefasst hat, die Einrichtung von Siemen
nach Gusborn zu verlegen und in einen Kindergarten umzuwandeln. Zum weiteren
Verfahren gehört nunmehr auch die Kündigung der Vereinbarung für den Betrieb
des Spielkreises. Daher sollte der Tagesordnungspunkt nicht verschoben sondern
behandelt werden.
Bgm Beckmann
wiederholt seinen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Rh Fahren
beantragt, gemäß der Vorlage über den Tagesordnungspunkt abzustimmen.
Bgm Beckmann lässt
über den Antrag von Rh Fahren abstimmen.
Bgm Beckmann bittet
um Erkennbarkeit seines Abstimmungsverhaltens.
Der Rat der
Gemeinde fasst folgenden
Beschluss:
Die Kündigung der
Vereinbarung erfolgt einvernehmlich mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der
Samtgemeinde Elbtalaue fristgemäß zum 31.12.2015.
Eine Übergangsfinanzierung bis zur Eröffnung einer Kindertagesstätte erfolgt in Übereinstimmung mit allen Vertragspartnern.