Sachverhalt:
Die Gemeinde
Gusborn hat die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine Kindertagesstätte
beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zum Kindergartenjahr 2016/2017 beantragt.
Die bestehende
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde
Elbtalaue und der Gemeinde Gusborn zur Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen vom 01.01.2009 ist daher zu kündigen.
Die Kündigung
erfolgt mit Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist
von 6 Monaten zum 31.12.2015, da mit ordentlicher Kündigung erst zum 31.12.2016
gekündigt werden kann.
Die Kündigung
erfolgt einvernehmlich, die Spielkreisfinanzierung ist bis zum endgültigen
Auslaufen der Einrichtung garantiert.
Beschlussvorschlag:
Die Kündigung der
Vereinbarung erfolgt einvernehmlich mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der
Samtgemeinde Elbtalaue fristgemäß zum 31.12.2015.
Eine Übergangsfinanzierung bis zur Eröffnung einer Kindertagesstätte erfolgt in Übereinstimmung mit allen Vertragspartnern.