Sitzung: 19.05.2015 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 7
Vorlage: 30/0160/2015
Entsprechend
dem Sachverhalt der Beschlussvorlage 30/0156/2015 umfasst die Konzeption der
terraplan GmbH und Co. KG Bau- und Projektmanagement die Ansiedlung von
großflächigem Einzelhandel im Bereich des Querdeichs.
Das
Lageplankonzept, des durch die Vorhabenträger beauftragten Architektur- und
Ingenieurbüros Dr. Mühlemann & Schediwy, bildet die Planung der
Einzelhandelsentwicklung im Bereich Mühlentor / Querdeich in Gänze ab.
In
Verbindung mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Mühlentor ist eine Neuaufstellung
eines Bebauungsplans im Querdeich vorgesehen.
Die
Neuaufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Querdeich beinhaltet entgegen
der im Lageplankonzept dargestellten Fläche, lediglich das Plangebiet der
innerstädtischen Freiflächen (Grünanlage, Parkplatz, Kleingärten) von südlich
des sich auf dem Flurstück 14/13 befindlichen Teichs bis zu den westlich und
südlich angrenzenden Bundesstraßen und dem östlich angrenzenden Wohn- und
Mischgebiet Querdeich (siehe Anlage II).
Eine
Unterteilung des zu überplanenden Gebiets ist aufgrund der verschiedenen
Änderungs-/ Aufstellungsverfahren gemäß dem Baugesetzbuche (BauGB) notwendig.
Um die Planung
rechtssicher durchführen zu können, ist vor Beginn des Bauleitplanverfahrens
ein Zielabweichungsverfahren zur Überwindung entgegenstehender Ziele der
Raumordnung erforderlich. Nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP), Ziel
1.6 08 dürfen Einzelhandelsgroßprojekte mit mehr als 1.500 m² Verkaufsfläche nu
in Mittelzentren angesiedelt werden. Im Grundzentrum Dannenberg wäre schon der
geplante EDEKA-Neubau mit ca. 2.400 m² Verkaufsfläche nicht mehr mit den
derzeit geltenden Zielen der Raumordnung vereinbar. Eine Antragsstellung
seitens der Stadt Dannenberg (Elbe) an den Landkreis Lüchow-Dannenberg auf
Zielabweichung mit einer nachvollziehbaren Begründung, sowie einer fachlichen
Unterlegung mit einem Einzelhandelsgutachten wäre nötig.
In diesem
Einzelhandelsgutachten muss nachgewiesen werden, dass das Mittelzentrum Lüchow
durch die geplante Einzelhandelsansiedlung nicht beeinträchtigt wird.
Die Verkaufsfläche
eines Einzelhandelsgroßprojektes muss so bemessen sein, dass sein Einzugsgebiet
den maßgeblichen Verflechtungsbereich des jeweiligen zentralen Ortes nicht
wesentlich überschreitet.
Problematisch ist
dabei, dass Dannenberg aufgrund der neuen Vorgaben der Landesplanung nur ein
Verflechtungsbereich zugebilligt wird, der dem Versorgungsgebiet der ehemaligen
Samtgemeinde Dannenberg entspricht.
Es liegen
allerdings sachliche Argumente vor, die in diesem Fall für eine raumordnerische
Zielabweichung sprechen.
Das
Aufstellungsverfahren ist gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) in einem
Regelverfahren durchzuführen. Analog zur Aufstellung des Bebauungsplans ist
eine Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue notwendig.
Diese wäre seitens der Stadt Dannenberg (Elbe) bei der Samtgemeinde Elbtalaue
zu beantragen.
Für
beide Verfahren ist ein Umweltbericht mit Eingriffsregelung aufzustellen. Im Zuge der Planung ist davon auszugehen,
dass ggf. externe Ausgleichsflächen benötigt werden.
Die
Artenschutzrechtliche Untersuchung mit Biotopkartierung wurde von der Stadt
bereits an das Planungsbüro Lindemann vergeben.
Um die
Schalltechnische Verträglichkeit zwischen dem Vorhaben und der Wohnbebauung im
Querdeich nachzuweisen ist zusätzlich noch ein schalltechnisches Gutachten
notwendig. Die Beauftragung dieses Gutachtens ist allerdings erst nach einer
Konkretisierung der Vorhabenplanung sinnvoll.
Bei der
Bebauungsplanaufstellung sind folgende Planinhalte zu berücksichtigen:
- Es ist ein Sondergebiet (SO) Einzelhandel
für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel im Plangebiet auszuweisen.
Der Umfang der zulässigen Verkaufsflächen ist auf der Grundlage eines
Einzelhandels zu beschränken.
- Innerhalb des SO ist ein großer (möglichst
mit Bäumen gestalteter) Einkaufsparkplatz zu entwickeln, der mehrere
Wegeführungen zum Altstadtkern aufweist, sodass eine optimale fußläufige
Verknüpfung dieses neuen Einkaufsstandortes mit der Hauptgeschäftszone an der
Langen Straße gegeben ist.
- Das bauliche Vorhabenkonzept ist im Zuge der
Planung noch weiter zu konkretisieren. Aus stadtplanerischer Sicht sollte das
großflächige Marktgebäude nicht so weit nach Süden verschoben werden, damit das
südlich verbleibende Eckgrundstück an der B 191 noch sinnvoll genutzt werden
kann.
- Die Festsetzungen sind im Detail erst
festzulegen, wenn das Vorhabenkonzept bauliche Formen angenommen hat und die
Fachgutachten vorliegen.
Rh Behning stellt
für die CDU Fraktion den Antrag auf Vertagung.
Er begründet dies
zum einen damit, dass eine Beteiligung der Bürger und Kaufleute bisher nicht in
ausreichendem Maße stattgefunden habe. Zum zweiten müssten die Auswirkungen auf
famila zunächst genauer betrachtet werden und zum dritten müsse auch die
konkurrierende Planungsabsicht des DRK Berücksichtigung finden.
Bf Ramm bekräftigt,
dass die Fraktion der Grünen hinter dem Beschluss steht.
Aus der gesamten
vorhergehenden Diskussion um die Stadtentwicklung habe sich herausgestellt,
dass die Entwicklung des Mühlentores unter Einbeziehung der Querdeichgärten
eine gangbare Lösung für eine positive Stadtentwicklung darstellen könne.
Sie bestätigt, dass
es offene Fragen gebe, die aber, so Rf Ramm gerade nur durch die Einleitung
konkreterer Planung beantwortet werden können. Auf den Füßen des Sachverstandes
müsse geklärt werden in welcher Größenordnung die Planung realisierbar sei.
Unter Einbeziehung
des Beschlusses durch der als Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
eingebrachten Ergänzung zu Teil C des Beschlussvorschlages (Anlage I):
„In diesem
Zusammenhang sind die Gebiete Gotenweg und Querdeich im Hinblick auf die
Auswirkungen auf den Einzelhandel in der Innenstadt gegenüberzustellen“,
sei sowohl
auszuschließen, dass die Entscheidung emotional geprägt werde, als auch
auszuschließen, dass einem Investor der Vorzug gegeben werde.
Stv. Bgm Schwidder
ergänzt, dass hinter den emotional vorgetragenen Stellungnahmen häufig vor
allem ökonomische Interessen stünden, die vor allem um den Bereich der
Querdeichgärten aktuell vehement vertreten werden. Er äußert Verständnis für
die gewünschten Synergieeffekte für das DRK, weist darauf hin, dass hinter dem
als konkurrierende im Raum stehenden Plänen des DRK weitere Interessenten
stehen und der Bereich nur zu ¼ vom DRK selber mit einem Komplex für betreutes
Wohnen bebaut würde und die 3 weiteren Gebäude vom Bauverein (¼) bzw. einer
Investorengruppe (½) gebaut würden.
Nach dem Willen der
SPD-Fraktion würde der Querdeich für die reine Wohnbebauung nicht zur Verfügung
gestellt. Die Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Rh Brüggemann
beklagt im Zusammenhang der aktuellen Entwicklung einen mangelnden
Informationsfluss. Er werde deshalb dem
CDU-Antrag zustimmen.
An StDir Meyer
gewandt, erkundigt fragt er, ob es eine Parallelplanung der Investorengruppe
Bruns für das Mühlentor gebe, wie er es der Stellungnahme von Herrn Röntgen
entnommen habe und ob es daraus resultierend möglich sei, einen Wettbewerb der
beiden Investoren auszuschreiben.
StDir Meyer
antwortet auf die Fragen, dass Herr Bruns im Zusammenhang einer möglichen
Umsiedlung von Aldi eine Überplanung des Altstandortes entworfen hatte. Weitere
Planungren sind nicht bekannt, aber angekündigt. Da ein Wettbewerb festen
Ausschreibungsregeln unterliegt ist dies in der vorgeschlagenen form nicht
möglich.
Selbstverständlich
ist es dagegen möglich, dass Ideen an die Kommune herangetragen werden, so wie
es auch das DRK getan hat. Auch Terraplan ist, so StDir Meyer, auf die Stadt
zugekommen.
Er weist noch
einmal darauf hin, dass die Kritik am Gotenwegprojet und das daraufhin
erstellte Gutachten von Dr. Steinröx zur Favorisierung des Mühlentores und zur
Absage an eine gemeinsame Positionierung von Aldi und Edeka an einem Standort
geführt haben.
Nichtsdestotrotz
wird die aktuelle Planung von famila kritisch betrachtet. Um die Erreichbarkeit
von famila zu verbessern bittet die Geschäftsführung darum zu prüfen, ob die
Straßenführung der Riemannstraße umzudrehen, oder diese im Idealfall für
Befahrung in beide Richtungen zu öffnen wäre.
Des Weiteren betont
StDir Meyer erneut, dass der Größenordnung der Einzelhandelsentwicklung dadurch
Grenzen gesetzt sind, dass Dannenberg ein Grundzentrum ist. Um ein
Zielabweichungsverfahren zu vermeiden, soll möglichst von Vornherein so geplant
werden, dass in dieser Hinsicht keine raumordnerische Relevanz entsteht. Die
Vermeidung dieses Verfahrens würde einen erheblichen Zeitgewinn bedeuten.
Rh Siemke weist auf
die bereits bestehende nachbarliche Nähe des Projektes zu Einrichtungen des DRK
hin. So werde die Laderampe von Edeka sich bei Umsetzung der bisher
vorliegenden Pläne in einer geringen Entfernung zum Pflegeheim und der
psychiatrischen Tagesklinik befinden.
Seiner Einschätzung hach sind diese Pläne nicht umsetzbar.
Er räumt ein, dass
die intensive Diskussion unglücklich geführt wurde, plädiert aber dennoch für
eine Kompromissfindung unter Einbeziehung der Handwerker.
Rh Fathmann spricht
sich im Namen der Bürgerliste dafür aus, die Entwicklung mit einer raschen
Entscheidung voranzubringen.
Er kritisiert, dass
die nun vorgebrachte Kritik, entgegen den vorangehenden Entscheidungen in den
Ausschüssen nicht früher angebracht wurde.
Wichtig sei aber in
jedem Fall, die Interessen von famila zu berücksichtigen.
Stv. Bgm Hanke
bekräftig für die UWG ebenfalls den Wunsch nach rascher Entscheidung und sieht
auch nach Richtungsweisung durch Beschluss noch ausreichend
Einflussmöglichkeiten auf die anschließende Planung.
Rh Voß bekräftigt,
dass Interessenkonflikte bestehen können, der Umgang damit aber die
Glaubwürdigkeit bestimme. Es seien in der Auseinandersetzung der letzten Wochen
teilweise unfaire Mittel eingesetzt worden. Einmütigkeit bestehe letztlich in dem Wunsch, die
Einzelhandelsentwicklung anzuschieben. Dazu seien Beschlüsse erforderlich, die
er durch Zustimmung mittragen wolle.
Bgm Mundhenk fasst
abschließend zusammen, dass auch sie den Aufstellungsbeschluss als beginn eines
Prozesses betrachtet.
Sie bedankt sich
ausdrücklich für die faire Diskussion.
Zunächst bringt sie
den Antrag der CDU auf Vertagung zur Abstimmung:
Der Antrag wird mit
7 ja und 15
nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Der Rat fasst unter
Einbeziehung der beantragten Ergänzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
folgenden
Beschluss:
a)
Sämtliche Beschlüsse des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) die
eine Nicht-Bebauung des Bereiches Querdeichgärten beinhalten werden aufgehoben.
Auf die Beschlüsse vom 23.05.1996 (Vorlage 89/1996; Baulands-und
Verkehrsentwicklungskonzept der Stadt Dannenberg (Elbe)), 10.07.1997 (Vorlage
106/1997; Festlegung städtebauliche Planungsaufgabe Querdeich) und 20.09.1999 (Vorlage
153/1999; Bebauungsplan Querdeich) wird verwiesen.
b)
Die Stadt Dannenberg (Elbe) stellt für den Bereich Querdeich,
gemäß der Abgrenzung des Plangebiets (Anlage II), den Bebauungsplan Querdeich –
6. Änderung auf, der Bebauungsplan Querdeich wird für den Bereich des
Plangebiets teilaufgehoben.
c)
Vor Beginn des Bauleitplanverfahrens beantragt die Stadt
Dannenberg (Elbe) beim Landkreis Lüchow-Dannenberg ein Zielabweichungsverfahren
zur Überwindung entgegenstehender Ziele der Raumordnung.
In diesem Zusammenhang sind die Gebiete Gotenweg und Querdeich im Hinblick auf
die Auswirkungen für den Einzelhandel in der Innenstadt gegenüberzustellen.
d)
Die Stadt Dannenberg (Elbe) beantragt bei der Samtgemeinde
Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet gemäß der
Anlage II.
e)
Für den Antrag des
Zielabgleichungsverfahrens wird das Einzelhandelsgutachten der Stadt Dannenberg
(Elbe) entsprechend erweitert. Herr Dr. Steinröx wird nach vorheriger Absprache
hiermit beauftragt.
f)
Analog zu der Beschlussvorlage 30/0156/2015 schließt die Stadt
Dannenberg (Elbe) mit dem Investor eine Vereinbarung über die garantierte
gemeinsame Umsetzung der Einzelhandelsentwicklung im Mühlentor und Querdeich.
g) Die Kosten für das
Aufstellungsverfahren trägt die Stadt Dannenberg (Elbe).