Sitzung: 13.05.2015 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0176/2015
Bgm
Sperling übergibt den Vorsitz an stellv. Bgm Hinkelmann für die
Tagesordnungspunkte 7, 8 und 9.
Stellv.
Bgm Hinkelmann übernimmt den Vorsitz für die Tagesordnungspunkte 7, 8 und 9.
Herr
Siems-Wedhorn geht kurz auf den Sachverhalt ein. Der Jahresabschluss 2010 wurde
dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) neben den Jahresabschlüssen 2011 und 2012 im
Dezember 2014 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses 2010 wurde am 13.02.2015
beendet.
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Unter
Ziffer 4 weist das RPA auf Seite 16 des Prüfberichtes auf einige Fehler hin,
die künftig abgestellt werden sollten.
4.2
Feststellungsvermerke und Anordnungsbefugnis
Grund
für diesen Hinweis ist der Umstand, dass eine Mitarbeiterin der Verwaltung in
Ihrer Funktion als Vorstandsmitglied für den Marketingverein ALMA e.V. eine
Beitragsrechnung an die Gemeinde ausgestellt und die entsprechende
Auszahlungsanordnung sachlich richtig gezeichnet hat. Dieses ist, wie
richtigerweise bemängelt wird, aus formellen Gründen unzulässig. Inhaltlich
waren Buchung und Zahlung korrekt.
4.3
Verfügungsmittel
Das RPA
vertritt den Standpunkt, dass die Kosten der Weihnachtsfeier den
Verfügungsmitteln des Bürgermeisters zuzuordnen seine und die Buchungen auf dem
Konto „Öffentlichkeitsarbeit“ (Ehrungen, Jubiläen, etc.) falsch wären. Wäre die
Aufwendungen als Verfügungsmittel gebucht worden, wäre eine unzulässige Ansatzüberschreitung entstanden.
Nach §
13 Abs. 1 GemHKVO sind Verfügungsmittel „Aufwendungen und entsprechende
Auszahlungen (…) des ehrenamtlichen Bürgermeisters (…), die aus dienstlichem
Anlass entstehen und für die nicht an anderer Stelle Mittel veranschlagt sind“.
Da es sich nach Auffassung der Verwaltung bei den Aufwendungen für die Weihnachtsfeier
nicht um Aufwendungen des Bürgermeisters handelt, sondern um eine Veranstaltung
des Rates unter Beteiligung von Spielkreisbeschäftigen usw., kann es sich
folglich nicht um Aufwand handeln, der über Verfügungsmittel abzuwickeln wäre.
Die Zuordnung zum Konto „Öffentlichkeitsarbeit“ ist wohl auch nicht
„zufriedenstellend“, allerdings geben die amtlichen Zuordnungsvorschriften des
Landes Niedersachsen keine konkreten Hinweise, wie derartige Aufwendungen zu
buchen sind.
4.4
Anlagevermögen
Hier
handelt es sich um ein technisches Problem aufgrund der „historischen“ Struktur
der Anlagenbuchhaltung, welches nicht kurzfristig zu lösen ist. Diese wurde
mehrfach mit dem RPA besprochen. Es handelt sich lediglich um ein
Darstellungsproblem in der Anlagenbuchhaltung (Nebenbuchhaltung zur
Finanzbuchhaltung), die keinerlei Auswirkung auf den Jahresabschluss an sich
hat.
4.5
Planungsverband Neu Tramm
Der
Sachverhalt wurde zutreffend dargestellt. Auswirkungen auf den Jahresabschluss
der Gemeinde Jameln ergeben sich hierdurch nicht.
Unter
Ziffer 4.1 auf Seite 15 des Prüfberichtes gibt das RPA zu bedenken, dass die
Förderrichtlinie zum Einsatz energiesparender Technologien der Gemeinde
aufgrund der räumlichen Beschränktheit auf das Baugebiet Zieleitz gegen den
grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz verstoßen könnte. Zudem sollte diese freiwillige Aufgabe
aufgrund der finanziellen Auswirkungen überdacht werden. Aus Sicht der
Verwaltung sollte dieser Hinweis in einem separaten Tagesordnungspunkt auf
einer der nächsten Sitzungen des Rates thematisiert werden.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2010 ein ordentliches Ergebnis von - 29.772,09 € und ein
außerordentliches Ergebnis von + 566,16 € erzielt. Gemäß § 24 GemHKVO wird der
Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses
in voller Höhe mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses 2010
verrechnet. Der verbleibende Fehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der
entsprechenden Überschussrücklage gedeckt.
Nach
Vortrag durch Herrn Siems-Wedhorn fasst der Rat Jameln den
Beschluss:
Der Rat
beschließt die Jahresrechnung 2010 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.