Sitzung: 23.03.2015 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5
Vorlage: 31/0122/2015
Der Pachtvertrag
mit der Sportmarketing GmbH endet mit dem 15.03.2015. Die Sportanlage ist daher
ab dem 16.03.2015 wieder in der alleinigen Unterhaltung durch die Stadt
Hitzacker (Elbe).
Mit der TSV besteht eine Vereinbarung aus 1992, in der die Stadt der TSV die
kostenfreie Nutzung der Sportanlage Hagener Weg gestattet. Die Stadt übernimmt
in der Vereinbarung die Pflege und Unterhaltung der gesamten Anlage. Die Kosten
der Bewirtschaftung obliegen der Stadt ebenfalls. Die Vereinbarung ist auf
unbestimmte Zeit geschlossen, eine Kündigung kann von beiden Vertragsparteien
frühestens zum 31.12.2022 mit jährlicher Kündigungsfrist erfolgen. Seitens der
Stadt nur, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Diese Nutzungsrechte der
TSV waren in dem Pachtvertrag mit der Sportmarketing GmbH gesichert. Nach
Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Sportmarketing GmbH obliegen die
Unterhaltungslasten wieder der Stadt.
Mit der TSV wurden
Verhandlungen über eine Beteiligung an den Unterhaltungslasten aufgenommen, da
zukünftig die TSV alleinige Nutzerin der Anlage sein wird, die mit der TSV
vereinbarten Rechte über die mögliche Nutzung der Anlage durch die Grundschule
bleiben dabei erhalten.
In den
Verhandlungen wurde folgendes Ergebnis erzielt:
- Verantwortungsbereich der TSV
- Reinigung und Bewirtschaftung des Gebäudes
- Unterhaltung des Gebäudes im Innenbereich
- Unterstützung bei der Laubbeseitigung
- Koordinierung der Platzbelegung nach einer aufzustellenden Benutzungsordnung
- ggfs. Schaffung von Einrichtungen für andere Sportarten
- Ausüben des Hausrechtes für die Stadt, auch um den Werterhalt der Anlage zu
sichern
- Verantwortungsbereich der Stadt
- Gewährleistung der Grünpflege, inkl. In- und Außerbetriebnahme der Beregnung
- Unterhaltung des Gebäudes (Außenhaut)
Die TSV wird
eigenes Personal für ihre Aufgaben beschäftigen, zusätzlich übernimmt die TSV
die Kosten für Reinigungs- und Verbrauchmaterialien (700 €) und zahlt einen
Zuschuss in Höhe von 700 € an die Stadt für deren Aufgaben.
Die Kosten der Bewirtschaftung trägt die Stadt, bei den Verbrauchswerten
(Strom, Wasser, Abwasser, Wärme) ist diese Leistung auf die Höhe begrenzt, die
sich aus dem Mittelwert der Verbräuche der Jahre 2012 bis 2014 ergibt. Darüber
hinausgehende Aufwendungen trägt die TSV.
Die Laufzeit ist
zunächst auf die Zeit bis zum 31.12.2017 begrenzt. Beide Vertragsparteien
erhalten so die Möglichkeit die Vertragsbedingungen nach einer angemessenen
Zeit zu überprüfen.
Herr Hesebeck
erläutert den Sachverhalt und schildert die Verfahrensabläufe. Er merkt an,
dass die TSV in ihrer Mitgliederversammlung dem Vertrag bereits zugestimmt hat.
Rh Zühlke
berichtet, dass seinerzeit die Stadt Hitzacker (Elbe) für die Bewirtschaftung
des Sportplatzes in den 90er Jahren ca. 50.000 DM investiert hat. Danach ist
diese Aufgabe an die Sportmarketing GmbH durch Verpachtung der Anlage
übergegangen. Durch diese Maßnahme konnte die Stadt Hitzacker enorme Kosten
einsparen. Die Sportmarketing GmbH hat die Anlage so gut gepflegt, dass selbst
Bundesligamannschaften diese als Trainingsmöglichkeit nutzten. Dadurch hat die
Stadt weiteren positiven Nutzen gehabt, z.Bsp. durch unzählige
Übernachtungsbuchungen etc.
Zühlke betont
weiter, dass er in diversen VA-Sitzungen gebeten habe, neue Verhandlungen mit
der Sportmarketingagentur aufzunehmen. Seiner Meinung nach ist dieses seitens
der Verwaltung bewusst oder durch Schludrigkeit versäumt worden. Durch dieses
Versäumnis ist es seiner Ansicht nach dazu gekommen, dass die Sportmarketing
GmbH den bestehenden Vertrag gekündigt hat und den Ratsgremien nunmehr ein
neuer Vertrag zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der TSV vorgelegt wurde.
Er spricht diverse Vertragsinhalte an, die aus seiner Sicht eine Unterzeichnung
durch die Stadt Hitzacker nicht zulassen:
§ 1 (1)
- die Formulierung „usw“ sollte näher
beschrieben oder gestrichen werden
- die Formulierung „durch eigenes Personal und
Gerät“ ist unzutreffend, da seiner Meinung nach weder das eine noch das andere
vorhanden ist
§ 1 (4)
- die Formulierung „angemessen“ ist ihm zu
unbestimmt und nicht rechtssicher
§ 2 (3)
- die Formulierung „unterstützt“ ist nicht
aussagekräftig
§ 4 Satz 2
- der Begriff „im Zweifelsfall“ sollte
gestrichen und durch „auf Verlangen der Stadt“ ersetzt werden, da es seiner
Meinung nach einen Zweifelsfall hier nicht geben kann
§ 5 (1)
- ab Satz 2 ist dieser Absatz seiner Meinung
nach überflüssig, da die Verwendung des Betrages ausschließlich Sache des TSV
ist
§ 5 (2) Satz 1
- die Formulierung „alle übrigen“ gibt seiner
Meinung nach keine Auskunft darüber, welche Aufwendungen hier gemeint sind.
Nach Ansicht
Zühlkes sollte die Stadt Hitzacker (Elbe) einen solchen Vertrag als
Vertragspartner nicht unterzeichnen.
Im Namen der
SPD-Fraktion beantragt er, den Tagesordnungspunkt in den Fachausschuss
zurückzuverweisen um über die erheblichen Bedenken neu zu beraten.
Stellv. Bgm Wedler
macht deutlich, dass die Zeit drängt. Bereits zum 15.3.15 ist der Vertrag
seitens der Sportmarketing GmbH gekündigt worden. Seiner Meinung nach hätte man
sich dann bereits im Verwaltungsausschuss mit der Änderung von Vertragsinhalten
beschäftigen müssen. Diese waren seitens der SPD dort nicht angezeigt worden,
so dass der Verwaltungsausschuss hier für den Abschluss dieses Vertrages
ausgesprochen hat.
Er sei froh, dass
es gelungen ist, einen Vertrag mit der TSV schließen zu können, da der Stadt
dadurch erhebliche Kosten erspart bleiben können und der Haushalt dadurch
entlastet werden kann. Wedler stellt heraus, dass der Vertrag zunächst auf zwei
Jahre begrenzt ist. Zeit, um beiden Vertragsseiten Gelegenheit zur Prüfung zu
geben und um eventuelle Vertragsinhalte ggfls. zu ändern.
Sollten eventuell
Begrifflichkeiten im Vertrag ausgetauscht werden sollen, ist er gerne bereit
diese heute festzulegen.
Rh Zühlke
entgegnet, dass der Vertrag seiner Meinung nach so „stümperhaft“ sei, dass die
fehlerhaften Vertragsinhalte auch anderen Ratsmitgliedern hätten auffallen
müssen.
Herr Hesebeck
äußert, dass einige Begrifflichkeiten in dem Vertrag durchaus gestrichen oder
geändert werden können. Diesbezüglich wird sicher auch auf Seiten der TSV
nichts dagegen sprechen. Desweiteren erläutert er, dass „alle übrigen
Aufwendungen“ eben jene sind, die mit der TSV nicht vertraglich vereinbart
sind.
Stellv. Bgm Wedler
macht nochmal deutlich, dass die Sportmarketing nicht nur den Vertrag gekündigt
hat sondern auch gleichzeitig ein neues Angebot vorgelegt hat. Mit diesem
Angebot hätte die Stadt Hitzacker bei weitem nicht die Einsparungen vornehmen
können, wie sie es jetzt kann. Er bittet nochmals, mit eventuellen kleineren
angesprochenen Änderungen dem Vertragsabschluss zuzustimmen.
Rh Zühlke
wiederholt, er habe einen Antrag gestellt, über den abgestimmt werden soll.
Stellv. Bgm Wedler
stellt daraufhin den Antrag, den Vertrag mit geringfügigen Änderungen im § 1
(Streichung des Begriffes „usw“) sowie im § 4 (Streichung des Begriffes „im
Zweifelsfall“ und Aufnahme von „auf Verlangen der Stadt“) zu beschließen.
Rh Stahnke merkt
an, auch er könne dem Vertrag mit einer derartigen kurzfristigen Änderung nicht
zustimmen. Ferner sollte seiner Ansicht nach geprüft werden, in wie weit die
gesamte Sportanlage möglicherweise verkleinert oder einer anderen Nutzung
zugeführt werden kann. Durch derartige Maßnahmen könnten seitens der Stadt
weitere Einsparungen erzielt werden.
Herr Hesebeck
berichtet, dass die Stadt für die Sportanlage bisher Aufwendungen in Höhe von
ca. 45.000 € hatte. Für das Jahr 2015 sind ca. 30.000 € veranschlagt. Eventuell
können die Kosten leicht darüber liegen, da die Sportmarketing GmbH die Anlage
im ersten Quartal 2015 noch bewirtschaftet hat. Für die Stadt Hitzacker ergeben
sich aus dieser Änderung ca. 8.000 € Einsparungen.
Rh Zühlke
hinterfragt nochmal den § 1 des Vertrages in Bezug auf Personal und Gerät.
Herr Hesebeck
erläutert, dass Bemühungen bezüglich der Anschaffung von entsprechendem Gerät
laufen. Da ein Erwerb von neuem Gerät mit hohen Kosten verbunden ist, werden
derzeit Leasingmöglichkeiten geprüft.
In Bezug auf
einzustellendes Personal gibt es bereits Gespräche mit potenziellen Bewerbern.
Herr Hesebeck macht
nochmal deutlich, dass der Vertrag zunächst bis Ende 2017 befristet ist und es
bis dahin eine Entwicklung der Gesamtsituation zu beobachten gilt um weiteres
Vorgehen abzuschätzen.
Rh N.Schulz weist
daraufhin, dass in Anbetracht der fortgeschrittenen Jahreszeit mit der
entsprechenden Rasenpflege begonnen werden muss. Trotzdem sollte seiner Ansicht
nach der Vertrag nochmal überarbeitet und erneut vorgelegt werden.
Bgm Mertins lässt über
die Anträge von Rh Zühlke und stellv. Bgm Wedler abstimmen.
Antrag Rh Zühlke:
Vertagung des TOP
und erneute Ausarbeitung und Vorlage eines Vertragsentwurfes
Abstimmungsergebnis: 5 Ja
6 Nein
Somit ist eine
Vertagung des TOP abgelehnt.
Antrag stellv. Bgm
Wedler:
Beschlussfassung
gem. vorliegendem Beschlussvorschlag mit den Änderungen im § 1 und 4
Abstimmungsergebnis: 6 Ja
2 Nein 2 Enthaltungen
Rh Zühlke hat sich
nicht an der Abstimmung beteiligt.
Somit ist über den
vorliegenden Beschlussvorschlag inkl. der beantragten Änderung abzustimmen.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Mit der TSV
Hitzacker e. V. wird ein Vertrag über die Beteiligung an Betrieb und
Unterhaltung des Sportplatzes Hagener Weg mit den vom Rat festgelegten
ergänzenden Änderungen geschlossen. Die Inhalte des Vertrages sind aus der
Anlage zur Vorlage ersichtlich. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2017.