Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Der Pachtvertrag mit der Sportmarketing GmbH endet mit dem 15.03.2015. Die Sportanlage ist daher ab dem 16.03.2015 wieder in der alleinigen Unterhaltung durch die Stadt Hitzacker (Elbe).
Mit der TSV besteht eine Vereinbarung aus 1992, in der die Stadt der TSV die kostenfreie Nutzung der Sportanlage Hagener Weg gestattet. Die Stadt übernimmt in der Vereinbarung die Pflege und Unterhaltung der gesamten Anlage. Die Kosten der Bewirtschaftung obliegen der Stadt ebenfalls. Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, eine Kündigung kann von beiden Vertragsparteien frühestens zum 31.12.2022 mit jährlicher Kündigungsfrist erfolgen. Seitens der Stadt nur, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Diese Nutzungsrechte der TSV waren in dem Pachtvertrag mit der Sportmarketing GmbH gesichert. Nach Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Sportmarketing GmbH obliegen die Unterhaltungslasten wieder der Stadt.

Mit der TSV wurden Verhandlungen über eine Beteiligung an den Unterhaltungslasten aufgenommen, da zukünftig die TSV alleinige Nutzerin der Anlage sein wird, die mit der TSV vereinbarten Rechte über die mögliche Nutzung der Anlage durch die Grundschule bleiben dabei erhalten.

In den Verhandlungen wurde folgendes Ergebnis erzielt:

-       Verantwortungsbereich der TSV
- Reinigung und Bewirtschaftung des Gebäudes
- Unterhaltung des Gebäudes im Innenbereich
- Unterstützung bei der Laubbeseitigung
- Koordinierung der Platzbelegung nach einer aufzustellenden Benutzungsordnung
- ggfs. Schaffung von Einrichtungen für andere Sportarten
- Ausüben des Hausrechtes für die Stadt, auch um den Werterhalt der Anlage zu sichern

-       Verantwortungsbereich der Stadt
- Gewährleistung der Grünpflege, inkl. In- und Außerbetriebnahme der Beregnung
- Unterhaltung des Gebäudes (Außenhaut)

 

Die TSV wird eigenes Personal für ihre Aufgaben beschäftigen, zusätzlich übernimmt die TSV die Kosten für Reinigungs- und Verbrauchmaterialien (700 €) und zahlt einen Zuschuss in Höhe von 700 € an die Stadt für deren Aufgaben.
Die Kosten der Bewirtschaftung trägt die Stadt, bei den Verbrauchswerten (Strom, Wasser, Abwasser, Wärme) ist diese Leistung auf die Höhe begrenzt, die sich aus dem Mittelwert der Verbräuche der Jahre 2012 bis 2014 ergibt. Darüber hinausgehende Aufwendungen trägt die TSV.

 

Die Laufzeit ist zunächst auf die Zeit bis zum 31.12.2017 begrenzt. Beide Vertragsparteien erhalten so die Möglichkeit die Vertragsbedingungen nach einer angemessenen Zeit zu überprüfen.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt und schildert die Verfahrensabläufe. Er merkt an, dass die TSV in ihrer Mitgliederversammlung dem Vertrag bereits zugestimmt hat.

 

Rh Zühlke berichtet, dass seinerzeit die Stadt Hitzacker (Elbe) für die Bewirtschaftung des Sportplatzes in den 90er Jahren ca. 50.000 DM investiert hat. Danach ist diese Aufgabe an die Sportmarketing GmbH durch Verpachtung der Anlage übergegangen. Durch diese Maßnahme konnte die Stadt Hitzacker enorme Kosten einsparen. Die Sportmarketing GmbH hat die Anlage so gut gepflegt, dass selbst Bundesligamannschaften diese als Trainingsmöglichkeit nutzten. Dadurch hat die Stadt weiteren positiven Nutzen gehabt, z.Bsp. durch unzählige Übernachtungsbuchungen etc.

Zühlke betont weiter, dass er in diversen VA-Sitzungen gebeten habe, neue Verhandlungen mit der Sportmarketingagentur aufzunehmen. Seiner Meinung nach ist dieses seitens der Verwaltung bewusst oder durch Schludrigkeit versäumt worden. Durch dieses Versäumnis ist es seiner Ansicht nach dazu gekommen, dass die Sportmarketing GmbH den bestehenden Vertrag gekündigt hat und den Ratsgremien nunmehr ein neuer Vertrag zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der TSV vorgelegt wurde. Er spricht diverse Vertragsinhalte an, die aus seiner Sicht eine Unterzeichnung durch die Stadt Hitzacker nicht zulassen:

§ 1 (1)

-       die Formulierung „usw“ sollte näher beschrieben oder gestrichen werden

-       die Formulierung „durch eigenes Personal und Gerät“ ist unzutreffend, da seiner Meinung nach weder das eine noch das andere vorhanden ist

§ 1 (4)

-       die Formulierung „angemessen“ ist ihm zu unbestimmt und nicht rechtssicher

§ 2 (3)

-       die Formulierung „unterstützt“ ist nicht aussagekräftig

§ 4 Satz 2

-       der Begriff „im Zweifelsfall“ sollte gestrichen und durch „auf Verlangen der Stadt“ ersetzt werden, da es seiner Meinung nach einen Zweifelsfall hier nicht geben kann

§ 5 (1)

-       ab Satz 2 ist dieser Absatz seiner Meinung nach überflüssig, da die Verwendung des Betrages ausschließlich Sache des TSV ist

§ 5 (2) Satz 1

-       die Formulierung „alle übrigen“ gibt seiner Meinung nach keine Auskunft darüber, welche Aufwendungen hier gemeint sind.

 

Nach Ansicht Zühlkes sollte die Stadt Hitzacker (Elbe) einen solchen Vertrag als Vertragspartner nicht unterzeichnen.

Im Namen der SPD-Fraktion beantragt er, den Tagesordnungspunkt in den Fachausschuss zurückzuverweisen um über die erheblichen Bedenken neu zu beraten.

 

Stellv. Bgm Wedler macht deutlich, dass die Zeit drängt. Bereits zum 15.3.15 ist der Vertrag seitens der Sportmarketing GmbH gekündigt worden. Seiner Meinung nach hätte man sich dann bereits im Verwaltungsausschuss mit der Änderung von Vertragsinhalten beschäftigen müssen. Diese waren seitens der SPD dort nicht angezeigt worden, so dass der Verwaltungsausschuss hier für den Abschluss dieses Vertrages ausgesprochen hat.

Er sei froh, dass es gelungen ist, einen Vertrag mit der TSV schließen zu können, da der Stadt dadurch erhebliche Kosten erspart bleiben können und der Haushalt dadurch entlastet werden kann. Wedler stellt heraus, dass der Vertrag zunächst auf zwei Jahre begrenzt ist. Zeit, um beiden Vertragsseiten Gelegenheit zur Prüfung zu geben und um eventuelle Vertragsinhalte ggfls. zu ändern.

Sollten eventuell Begrifflichkeiten im Vertrag ausgetauscht werden sollen, ist er gerne bereit diese heute festzulegen.

 

Rh Zühlke entgegnet, dass der Vertrag seiner Meinung nach so „stümperhaft“ sei, dass die fehlerhaften Vertragsinhalte auch anderen Ratsmitgliedern hätten auffallen müssen.

 

Herr Hesebeck äußert, dass einige Begrifflichkeiten in dem Vertrag durchaus gestrichen oder geändert werden können. Diesbezüglich wird sicher auch auf Seiten der TSV nichts dagegen sprechen. Desweiteren erläutert er, dass „alle übrigen Aufwendungen“ eben jene sind, die mit der TSV nicht vertraglich vereinbart sind.

 

Stellv. Bgm Wedler macht nochmal deutlich, dass die Sportmarketing nicht nur den Vertrag gekündigt hat sondern auch gleichzeitig ein neues Angebot vorgelegt hat. Mit diesem Angebot hätte die Stadt Hitzacker bei weitem nicht die Einsparungen vornehmen können, wie sie es jetzt kann. Er bittet nochmals, mit eventuellen kleineren angesprochenen Änderungen dem Vertragsabschluss zuzustimmen.

 

Rh Zühlke wiederholt, er habe einen Antrag gestellt, über den abgestimmt werden soll.

 

Stellv. Bgm Wedler stellt daraufhin den Antrag, den Vertrag mit geringfügigen Änderungen im § 1 (Streichung des Begriffes „usw“) sowie im § 4 (Streichung des Begriffes „im Zweifelsfall“ und Aufnahme von „auf Verlangen der Stadt“) zu beschließen.

 

Rh Stahnke merkt an, auch er könne dem Vertrag mit einer derartigen kurzfristigen Änderung nicht zustimmen. Ferner sollte seiner Ansicht nach geprüft werden, in wie weit die gesamte Sportanlage möglicherweise verkleinert oder einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Durch derartige Maßnahmen könnten seitens der Stadt weitere Einsparungen erzielt werden.

 

Herr Hesebeck berichtet, dass die Stadt für die Sportanlage bisher Aufwendungen in Höhe von ca. 45.000 € hatte. Für das Jahr 2015 sind ca. 30.000 € veranschlagt. Eventuell können die Kosten leicht darüber liegen, da die Sportmarketing GmbH die Anlage im ersten Quartal 2015 noch bewirtschaftet hat. Für die Stadt Hitzacker ergeben sich aus dieser Änderung ca. 8.000 € Einsparungen.

 

Rh Zühlke hinterfragt nochmal den § 1 des Vertrages in Bezug auf Personal und Gerät.

Herr Hesebeck erläutert, dass Bemühungen bezüglich der Anschaffung von entsprechendem Gerät laufen. Da ein Erwerb von neuem Gerät mit hohen Kosten verbunden ist, werden derzeit Leasingmöglichkeiten geprüft.

In Bezug auf einzustellendes Personal gibt es bereits Gespräche mit potenziellen Bewerbern.

Herr Hesebeck macht nochmal deutlich, dass der Vertrag zunächst bis Ende 2017 befristet ist und es bis dahin eine Entwicklung der Gesamtsituation zu beobachten gilt um weiteres Vorgehen abzuschätzen.

 

Rh N.Schulz weist daraufhin, dass in Anbetracht der fortgeschrittenen Jahreszeit mit der entsprechenden Rasenpflege begonnen werden muss. Trotzdem sollte seiner Ansicht nach der Vertrag nochmal überarbeitet und erneut vorgelegt werden.

 

Bgm Mertins lässt über die Anträge von Rh Zühlke und stellv. Bgm Wedler abstimmen.

 

Antrag Rh Zühlke:

Vertagung des TOP und erneute Ausarbeitung und Vorlage eines Vertragsentwurfes

 

Abstimmungsergebnis:  5 Ja     6 Nein

 

Somit ist eine Vertagung des TOP abgelehnt.

 

Antrag stellv. Bgm Wedler:

Beschlussfassung gem. vorliegendem Beschlussvorschlag mit den Änderungen im § 1 und 4

 

Abstimmungsergebnis:    6 Ja    2 Nein    2 Enthaltungen

Rh Zühlke hat sich nicht an der Abstimmung beteiligt.

Somit ist über den vorliegenden Beschlussvorschlag inkl. der beantragten Änderung abzustimmen.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Mit der TSV Hitzacker e. V. wird ein Vertrag über die Beteiligung an Betrieb und Unterhaltung des Sportplatzes Hagener Weg mit den vom Rat festgelegten ergänzenden Änderungen geschlossen. Die Inhalte des Vertrages sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2017.