Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

 

Siehe auch Vorlage 30/1187/2014 (Lgd, IX/20)

 

Der südlich des Verkaufsgegenstandes gelegene Weg (FlSt 262) befindet sich nicht im Eigentum der Gemeinde Langendorf. Es besteht jedoch ein grundbuchlich gesichertes Wegerecht für die Gemeinde. Das Recht ist nicht zugunsten des Flurstückes, sondern zugunsten der Gemeinde eingetragen. Nach Rücksprache mit den Eigentümern des Weges würden sie dieses Wegerecht keinem anderen übertragen oder einer Löschung zustimmen.

Dieses Wegerecht ist für die Erschließung des Grundstückes aber nicht erforderlich, da eine Zufahrt von der K 27 möglich wäre. Es ist dann lediglich eine Bordsteinabsenkung erforderlich, die die Gemeinde veranlassen müsste.

Am 31.1. wurde nochmals eine Zeitungsanzeige in der EJZ veröffentlicht, die eine Angebotsfrist bis Ende Februar beinhaltete.

Zwischenzeitlich ist ein telefonisches Angebot der Nachbarn über eine Pauschalsumme von 15.000 € eingegangen, was einem Quadratmeterpreis von 17,60 € entspricht. Nach deren Auskunft könnten die Spielgeräte zunächst stehen bleiben.

 

Der Rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.