Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 1

 

Es wird auf den beigefügten Antrag der Bürgerliste verwiesen.

 

 

Diese  Angelegenheit ist mit den Vertretern der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 30.09.2014 und anlässlich der Kreisvorstandssitzung des NSGB-Kreisverbandes am 28.10.2014 erörtert worden. Auch hat es hierzu bereits Ausführungen des Samtgemeindebürgermeisters im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue gegeben.

 

Eine Zusammenführung der Hebesätze für die Samtgemeindeumlage im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue kann frühestens nach Zahlung der Entschuldungshilfe erfolgen. Dies wird lt.Vertrag erst im Haushaltsjahr 2015 erfolgen. Daher wurde vom Samtgemeindebürgermeister im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue angekündigt, die Initiative einer Gesetzesänderung zum 01.01.2016 zu unterstützen.

 

Faktisch hat dies aber nach heutigem Stand zur Folge, dass eine Anpassung der Samtgemeindeumlage für die Gemeinden der Alt-Samtgemeinde Dannenberg erfolgen muss, um die Einnahmesituation der Samtgemeinde Elbtalaue nicht zu verschlechtern, da die Samtgemeinde solange als nicht dauernd leistungsfähig gilt, wie sie noch Fehlbeträge aufweist und diese nicht im Finanzplanungszeitraum abbauen kann.

 

Ob eine Kompensation durch eine mögliche Senkung der Kreisumlage (nach Abschluss des Zukunftsvertrages des Landkreises) möglich sein könnte, ist zu diskutieren.

 

Aus diesem Grunde sollten diese Fragen im Laufe des Jahres 2015 geklärt werden, ein "Schnellschuss" ist hier nicht hilfreich.

 

Im Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus am 11.11.2014 sowie im Samtgemeindeausschuss am 10.12.2014 ist die Thematik ausführlich erörtert worden. Auf die jeweiligen Niederschriften wird verwiesen.

 

Rh Schultz erläutert, dass auf Antrag der Bürgerliste der Samtgemeindeausschuss folgenden Beschluss empfohlen hat:

 

Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue beschließt grundsätzlich die Festsetzung einheitlicher Umlagesätze für die Gliedgemeinden, sobald dies rechtlich und sachlich möglich ist.

Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, sich gemeinsam mit der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und den kommunalen Spitzenverbänden dafür einzusetzen, dass die dafür notwendige Änderung des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes so schnell wie möglich erfolgt.

 

Rh Jastram hält es für gegeben, das Wort „sachlich“ aus dem Beschlussvorschlag zu entfernen. Das Wort „grundsätzlich“ belegt, dass es sich hier um einen Grundsatzbeschluss handeln soll. Eine sachliche Prüfung kann daher hier noch nicht erfolgen.

Im Rat wird Einigkeit signalisiert, so zu verfahren.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden

 

 


Beschluss:

Die Samtgemeinde Elbtalaue beschließt grundsätzlich die Festsetzung einheitlicher Umlagesätze für die Gliedgemeinden, sobald dies rechtlich möglich ist.

Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, sich gemeinsam mit der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und den kommunalen Spitzenverbänden dafür einzusetzen, dass die dafür notwendige Änderung des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes so schnell wie möglich erfolgt.