Sachverhalt:
Es wird auf den
beigefügten Antrag der Bürgerliste verwiesen.
Diese Angelegenheit
ist mit den Vertretern der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 30.09.2014 und
anlässlich der Kreisvorstandssitzung des NSGB-Kreisverbandes am 28.10.2014
erörtert worden. Auch hat es hierzu bereits Ausführungen des
Samtgemeindebürgermeisters im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue gegeben.
Eine Zusammenführung der Hebesätze für die Samtgemeindeumlage
im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue kann frühestens nach Zahlung der
Entschuldungshilfe erfolgen. Dies wird lt.
Vertrag erst im Haushaltsjahr 2015 erfolgen. Daher wurde vom
Samtgemeindebürgermeister im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue angekündigt, die
Initiative einer Gesetzesänderung zum 01.01.2016 zu unterstützen.
Faktisch hat dies aber nach heutigem Stand zur Folge, dass
eine Anpassung
der Samtgemeindeumlage für die Gemeinden der Alt-Samtgemeinde
Dannenberg erfolgen muss, um die Einnahmesituation der Samtgemeinde Elbtalaue
nicht zu verschlechtern, da die Samtgemeinde solange als nicht dauernd
leistungsfähig gilt, wie sie noch Fehlbeträge aufweist und diese nicht im
Finanzplanungszeitraum abbauen kann.
Ob eine Kompensation durch eine mögliche Senkung der
Kreisumlage (nach Abschluss des Zukunftsvertrages des Landkreises) möglich sein
könnte, ist zu diskutieren.
Aus diesem Grunde sollten diese Fragen im Laufe des Jahres
2015 geklärt werden, ein "Schnellschuss" ist hier nicht hilfreich.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung.